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Konzepte und Kriterien

Alles was recht ist und was die Versicherer bewegt

30. August 2010 - Alles was recht ist, oder wie viel Regulierung braucht der Markt? Mit der Überarbeitung der EU-Vermittler-Richtlinie und Solvency II stehen wichtige Neuerungen ins Haus. Hierzu nahmen Experten der Canada Life in einem Workshop Stellung.

Dr. Claudia LangAlterseinkünftegesetz, EU-Vermittler-Richtlinie, VVG-Reform - in den vergangenen Jahren war die Versicherungsbranche von tiefgreifenden Veränderungen geprägt. Mit der Einführung einer neuen europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA und Solvency II sowie der Überarbeitung der EU-Vermittler-Richtlinie stehen die nächsten wichtigen Neuerungen im Haus. Was muss ein Anbieter im neuen regulatorischen Umfeld beachten? Worauf muss er vorbereitet sein? Antworten zu diesen Fragen gab Dr. Claudia Lang (Foto), Vorstand Legal & Development beim Maklerversicherer Canada Life Assurance Europe Limited, Niederlassung für Deutschland (www.canadalife.de), im Gespräch mit Journalisten. Dabei ging sie auf die Anforderungen ein, die sich im Zuge der verschiedenen Regelungen ergeben.

„Seit 2004 haben die regulatorischen Änderungen und Anforderungen kontinuierlich zugenommen - nicht nur von Seiten des deutschen Gesetzgebers sondern auch auf Ebene der Europäischen Union", konstatierte Dr. Lang. „Als internationaler Versicherer begrüßen wir das geplante Modell von EIOPA als europäische Versicherungsaufsicht. EIOPA wird in Zukunft die einheitliche Umsetzung von Solvency II durch die Mitgliedstaaten sicherstellen und damit die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen fördern. Dieses wird sich positiv auf den Versicherungsmarkt und für den Verbraucher auswirken", betonte die promovierte Juristin.

Canada Life sieht Solvency II sehr positiv
Auch Solvency II ("Solvency II nicht in Stein gemeißelt - Test wäre gut"), der grundlegenden Reform des europäischen Versicherungsaufsichtsrechts zu einem verstärkt risikoorientierten Ansatz, stehe man bei Canada Life sehr positiv gegenüber. Schon heute gehört Dr. Langs Angaben zufolge eine umfassende und kontinuierliche Risikoanalyse bei Canada Life zum Unternehmensalltag. „Auch könnten wir die für „Solvency II" derzeit geplanten neuen Kapitalanforderungen sehr gut erfüllen. Wir sind also auf die neue Welt bestens vorbereitet."

Im November 2009 wurden auf europäischer Ebene die Eckdaten und Anforderungen an Solvency II verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht könne voraussichtlich nicht vor dem 1. Quartal 2013 erfolgen.

Viele gesetzliche Neuerungen in den nächsten Jahren
Mit Blick auf künftige rechtliche Neuerungen verwies Dr. Lang darauf, dass gerade die nächsten Jahre viele gesetzliche Neuerungen bringen werden. Die Versicherer müssten sich den großen Herausforderungen zur Umsetzung stellen. Eine Neuverteilung des Marktes schließt Dr. Claudia Lang nicht aus. „Der Gedanke eines einheitlichen europäischen Marktes erlangt durch die geplanten Gesetzgebungen neuen Raum", ergänzte sie. In fast allen Themen sei der Verbraucherschutz von vorrangigem Interesse. Darauf sei Canada Life gut vorbereitet.

Derzeit unklar sei, ob es eine eigene Regelung geben werde, oder ob die Produktregulierungs-Vorschrift PRIPS (Kürzel steht für Packaged Retailed Investment Products) in „IMD 2" und „Solvency II" integriert werde. Der geplante Regelungsumfang soll sich auf private Anlageprodukte - fondsgebundene Versicherungen und Investmentfonds - beziehen.

Anlegerschutz
Die EU-Kommission verfolgt eigene Pläne zum sektorübergreifenden Anlegerschutz im Rahmen des Projektes PRIPs (Packaged Retailed Investment Products). Es heißt, dass dieses Projekt auf konsistente und gleich hohe Anlegerschutzstandards abziele - sowohl im Bereich der Anlegerinformationen als auch im Bereich der Vertriebsregeln für Investmentprodukte für Endanleger. Dies solle unabhängig vom Produkt oder dem vom Anleger gewählten Vertriebsweg erfolgen. Wie dazu aus Brüssel mitgeteilt wird, sollen dabei Fonds, strukturierte Wertpapiere und andere strukturierte Retail-Produkte sowie bestimmte Lebensversicherungs-Produkte erfasst werden. Ziel sei es unter anderem, das Anlegervertrauen in den Vertrieb zu stärken.

PRIPs soll mögliche Vorgaben für die Anlegerinformationen einschließen, die nach dem Vorbild des so genannten KID (Key Information Document, ein Produktinformationsblatt für harmonisierte Fonds nach europäischen Standards) modelliert werden sollen. Noch nicht entschieden ist, welcher rechtliche Rahmen für die Umsetzung der Vorschläge zu PRIPs und KID gewählt werde. Eine neue eigene Richtlinie für Gesichtpunkte von Seiten des Vertriebs sei nicht ausgeschlossen.

Konkrete Vorschläge zu diesen neuen Projekten sollten noch dieses Jahr formuliert werden. Der vertriebsbezogene Teil werde sicherlich in enger zeitlicher und inhaltlicher Koordination mit der Überprüfung der Mifid und der Vermittlerrichtlinie stattfinden

Wie aus Kreisen der EU-Kommission bekannt wurde, sei generell im Bereich der Vertriebsregeln die Finanzmarkt-Richtlinie Mifid eine valide Plattform, auf der man aufsetzen werde.

Seit dem Jahr 2004 haben die rechtlichen Anforderungen für die Versicherer und andere Finanzdienstleister stetig zugenommen - beispielsweise durch das Alters-Einkünfte-Gesetz, die EU-Vermittler-Richtlinie und die VVG-Reform. Jetzt werde deutlich, dass sich die Umsetzungszyklen verkürzen.

Regulierung auf allen Ebenen
Die Regulierung werde nicht nur seitens des deutschen Gesetzgebers angeschoben, vielmehr habe sich die Gesetzgebung durch die europäische Einheit verstärkt, wie es im Vertrag von Lissabon festgehalten worden sei. Dazu gehöre auch die Umsetzung der Europäischen Finanzaufsicht, die bis Anfang 2011 geplant sei. Die Zielsetzung umschreibt Dr. Lang so: man strebe einen stabilen einheitlichen Finanzmarkt „Europa" an mit einer konsistenten und harmonisierten Regulierung und gleichen Wettbewerbsbedingungen. Das funktioniere nicht ohne verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Finanzaufsichtsbehörden. Das sei die Voraussetzung für eine Stärkung des Verbraucherschutzes. Dazu müsse es weitere Kontrollebenen geben, um die Risiken früher erkennen zu können und die Finanzmarkt-Stabilität besser zu gewährleisten.

Positive Einstellung zum Modell der europäischen Aufsicht
Was das für Canada Life, deren Mutter-Konzern im kanadischen Toronto beheimatet ist, bedeutet, legte Dr. Claudia Lang ausführlich dar: Die Canada Life Assurance Europe Limited, Niederlassung für Deutschland, unterliegt direkt und indirekt der deutschen und irischen Aufsicht (irische Finanzaufsicht deshalb, weil der Konzernsitz für die europäische Canada Life in Dublin angesiedelt ist). „Canada Life als internationaler Versicherer begrüßt das Modell der europäischen Aufsicht", betonte Dr. Lang. Die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen auf europäischer Ebene werde sich positiv auf den Versicherungsmarkt auswirken. Die Vereinheitlichung der Qualitätsanforderungen stellen ihrer Meinung nach einen weiteren Baustein im Bereich des Verbraucherschutzes dar

Für viele Versicherer eine Herausforderung
„Solvency II stellt für viele Versicherer eine Herausforderung dar", sagte Dr. Lang. Gegebenenfalls bewirke eine erhöhte Eigenkapitalanforderungen die Einführung eines internen Models, wenn man nicht das Standard Model nutze. Auf jeden Fall bedeute es die Implementierung eines umfassenden "Risk-Management"-Systems und die Erweiterung des Berichtswesens.

„Canada Life ist bereits gut aufgestellt", sagte Dr. Lang. Im Unternehmen gebe es seit 2009 ein internes Projektteam. Derzeitig geplante Solvenzanforderungen können bei Canada Life gut erfüllt werden. Die Solvabilitätsdeckung der Muttergesellschaft Canada Life zum 31. Dezember 2009 habe bei 210 Prozent gelegen. Wo Canada Life im Vergleich zu anderen Lebensversicherern im deutschen Markt steht, kann der nachstehenden Grafik zur Finanzstärke des Unternehmens entnommen werden.

FINANZSTÄRKE 2009

Dr. Claudia Lang erklärte, dass als Ziele von PRIPS verständliche einheitliche Informationen beabsichtigt sind: Es müsse eine Vergleichbarkeit - eine Geeignetheitsprüfung analog zum Wertpapierhandelsgesetz möglich werden. Das bedeute auch eine Offenlegung aller Kosten sowie die Information über mögliche Interessenskonflikte.

„Honorarberatung versus Provision"
In diesem Zusammenhang nahm Dr. Lang auch Stellung, wie das Thema „Honorarberatung versus Provision" bei der Canada Life gehandhabt werde. „Honorarberater ist ein derzeit noch nicht genau definierter Oberbegriff, bemängelte sie. Das Thema sei mit der Evers & Jung-Studie 2009 - im Auftrag des Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erst aktuell geworden. Mittlerweile gebe es zahlreiche Studien zum Thema Honorarberatung. Die diskutierten Punkte seien nach wie vor, ob beispielsweise Kunden bereit seien, angemessene Honorare zu zahlen.

Ein Unterschied in der Beratungsqualität zwischen Provisions- oder Honorar-Zahlungen dürfe es nicht geben. Bekanntlich arbeiten Vermittler/Berater in den skandinavischen Ländern inzwischen ausschließlich auf Honorar-Basis. Eine Einführung des skandinavischen Modells in ganz Europa erscheint Dr. Lang vorerst unrealistisch. Die britische Finanzaufsicht FSA plane allerdings die Abschaffung der Provisionsberatung bis zum Jahr 2012.

Honorarberatung als sinnvolle Ergänzung zur Provisionsberatung
„Ich finde, dass Honorarberatung eine sinnvolle Ergänzung zur Provisionsberatung ist", betonte Dr. Lang. Sicherlich hätten beide Formen ihre Vor- und Nachteile. Deshalb sollte der Kunde die Form der Bezahlung für Finanzdienstleistungs-Produkte wählen können, die ihm persönlich gelegen erscheint. Die Juristin glaubt nicht, dass die Honorarberatung ein Pflichtbestandteil der erneuerten Vermittler-Richtlinie sein werde. Die Honorarberatung, die auf so genannte Netto-Tarife der Versicherer abziele, sei bereits in der Vergangenheit bei Canada Life möglich gewesen. Makler, die danach fragen, erhalten die Möglichkeit, Canada-Life-Produkte via Honorarberatung an den Kunden zu bringen. Das werde jedoch nicht besonders herausgestellt. (eb-db / www.bocquel-news.de)

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