logo

Namen und Nachrichten

„Ja“ zur bAV-Reform - Staatsfonds ist kein Ersatz

23. November 2021 - Die Versicherungsbranche wehrt sich gegen die bAV-Kritik der Verbraucherschützer. Allerdings sehen die Verantwortlichen ebenfalls Reformbedarf für die „Rente vom Chef“, die aber nicht mit einem Staatsfonds zu lösen sei. Ebenfalls nicht hinnehmbar sei auch ein Zeitverzug zur Reform des Altersvorsorgesystems,

Der Druck auf die geplante künftige Koalitions-Regierung von SPD, Grüne, FDP, was die harsche Kritik der bisher üblichen kapitalgedeckten Altersvorsorge, die der vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) aktuell mit einem Positionspapier öffentlich macht (bocquel-news 22. November 2021 Verbraucherschützer: bAV funktioniert so nicht mehr). Ende dieser Woche wollen die künftigen Regierungs-Parteien den neuen Koalitionsvertrag vorstellen.

Die Branche hofft nun, dass darin auch handfeste Reform-Ideen für die bAV spruchreif werden, denn trotz der verallgemeinernden Kritik sei Reformbedarf auf jeden Fall gegeben.

Wie bereits berichtet fordern die Verbraucherschützer Änderungen bei der Sozialabgabefreiheit der Entgeltumwandlung, der eingeschränkten Portabilität und beim Versicherungsmantel.

Insider gegen zu, dass die vzbv-Kritik umfassend, aber nicht unbegründet ist. Die DAV Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (www.aktuar.de) und das IVS Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (www.aktuare-wts.de/) beispielsweise sehen auch, dass  die betriebliche Altersversorgung eine wichtige Säule des dreigliedrigen Altersvorsorgesystems ist, aber eben auch wegen „zahlreicher Probleme” auch „reformbedürftig” sei. So müssten die strittigen Punkte „dringend” noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. Die Aktuare sehen es aber weiterhin als vorteilhaft an, dass die bAV auch die Arbeitgeber einbindet, wobei die Arbeitnehmer*innen die vielen Vorteile hierdurch „auszuschöpfen“ sollten.

Die von den Verbraucherschützer favorisierte Lösung – statt bAV eine Staatsfondslösung zu schaffen, sehen die Organisationen kritisch: „Nach Einschätzung von DAV und IVS würde die Einführung eines neuen Modells über einen öffentlich-rechtlich organisierten Vorsorgefonds mindestens vier Jahre in Anspruch nehmen.”

Angesichts der demografischen Entwicklung und der anhaltenden Niedrigzinssituation könne man sich den Zeitverzug einer ganzen Legislaturperiode für das Altersvorsorgesystem „schlichtweg nicht leisten”. Vielmehr sollten die (politischen) Kapazitäten genutzt werden, sich den „konkreten Herausforderungen der bAV zu widmen”.

Die vzbv-Kritik, wonach bei der jetzigen bAV der Versicherungsmantel zu sehr renditeschwach sei, stimme so nicht ganz. Vielmehr liege das an den Provisionen und an den Beträgen, die die Versicherer in die Zinszusatzreserve stecken müssten. „Kapitalbildende Versicherungen haben eine Reihe von Schwächen, die sie für die private wie betriebliche Zusatzvorsorge ungeeignet machen”, lautet auch ein Kritikpunkt der Verbraucherschützer. Im Übrigen seien die Anlagen in Anleihen bei langfristigen Anlagen „zu wenig rentierlich”. Außerdem würden sie zusätzlich gegenüber Aktien mit „höheren Risiken” belastet. Die Verbraucherschützer fordern zur Sicherstellung der Garantieversprechen auch die weitere Bildung von Kapitalpolstern, die aber zusätzlich die „bereits schwachen” Kapitalerträge in Bedrängnis bringen würden.

Branchekenner sagen dazu, dass die hier beschriebenen Probleme der bAV bekannt seien. Sie müssten „dringend korrigiert werden”. Es biete sich eine Stärkung im „Rahmen der Reform der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge mit der Einführung eines öffentlich-rechtlich organisierten Vorsorgefonds analog oder in Kombination mit der dritten Säule der privaten Altersvorsorge” an.

Das sieht auch Dr. Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender des aba Fachverband für betriebliche Altersversorgung (www.aba-online.de), so. Die Probleme bei der Portabilität der Verträge sei Fakt. „Hier besteht als Folge des seit Langem absinkenden Zinsniveaus bei versicherungsförmiger Durchführung der bAV in der Tat das Problem, dass das Deckungskapital beim Versicherer des neuen Arbeitgebers nur in einen aktuell offenen Tarif mit einem in der Regel wesentlich niedrigeren Garantiezins eingebracht werden können.” Der Grund hierzu liege maßgeblich in aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Für den oder die Berechtigten besteht hier allerdings ein Wahlrecht. Aus Sicht der Berechtigten sei das „nicht schön, aber handhabbar”.

Thurnes hält die Kritik am Versicherungsmantel für valide. „Der klassische Versicherungsmantel stößt in Zeiten niedriger Zinsen an Grenzen. Das stimmt. Daher setzen wir uns ja gerade für die reine Beitragszusage ein.” Angesichts des anhaltenden Dauerzinstiefs seien Versorgungsversprechen mit unterlegten Garantien wegen der Kosten perspektivisch in der Tat renditeschwach.

Dr. Georg Thurnes sagt, dass er wahrlich kein Fonds-Fan sei: „Ein öffentlich-rechtlicher Vorsorgefonds zur Lösung der Problematik ist aus unserer Sicht weder erforderlich noch geeignet.” Eine andere Lösung liege innerhalb des etablierten Rechtsrahmens der bAV „näher”. Dafür gebe es vielfältige Gründe. Die bei der bAV systemimmanente Involvierung des Arbeitgebers verbiete ein Zusammenspannen der bAV mit der privaten Altersvorsorge.

Der aba-Chef ist – ebenso wie die Aktuare von DAV und IVS - vom bisherigen System überzeugt. „Die bAV ist mehr als nur Entgeltumwandlung. Hauptfinanzier sind und bleiben die Unternehmen”. Viele Arbeitgeber würden schon seit Jahren die „ersparten“ Sozialabgaben an die Mitarbeiter weitergeben. Mit dem Jahreswechsel sind sie dazu sogar verpflichtet, denn sie müssen bis zu 15 Prozent auf den Umwandlungsbetrag „drauflegen”. Damit sollen und können die rentenversicherungsrechtlichen Konsequenzen kompensiert werden. Die eigene Sozialabgaben-Ersparnis sei gerade für Bezieher niedriger Einkommen eine echte Förderung. Thurnes: Wer sie abschaffen will, der bringt Niedrigverdiener um ihre Chance, attraktiv vorzusorgen. (-el / www.bocquel-news.de)

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.


Link zum Artikel: http://www.bocquel-news.de/„Ja“-zur-bAV-Reform-Staatsfonds-ist-kein-Ersatz.41586.php