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uniVersa baut zukünftig auf neue Beihilfestufen

24. Mai 2023 - Die uniVersa hat ihr Angebot zur Absicherung von Beihilfeberechtigten erweitert. Ab sofort bietet der Nürnberger Versichere neue Tarifstufen an. Insbesondere für berücksichtigungs-fähige Angehörige ermöglicht dies in Zukunft eine bedarfsgerechte Absicherung. Die neuen Beihilfetarifstufen gelten sowohl für Neu- als auch Bestandskund*innen.

Beamt*innen und Beamtenanwärter*innen erhalten vom Staat eine Beihilfe, die einen Teil ihrer Krankheits- und Pflegekosten abdeckt. In einigen Bundesländern ist der Beihilfeanspruch für berücksichtigungsfähige Angehörige in den letzten Monaten gestiegen. Um eine bedarfsgerechte Absicherung zu gewährleisten, hat die uniVersa (www.universa.de) ihr Beihilfeangebot um neue zehn und fünfzehn Prozenttarifstufen erweitert. Dadurch können Kunden, die beispielsweise einen Beihilfeanspruch von 85 oder 90 Prozent haben, die passende Restkostenabsicherung wählen.

Bestandskund*innen können rückwirkend zum Jahresbeginn zu wechseln, sofern sie einen entsprechenden Nachweis der Beihilfestelle erbringen. Dies ermöglicht es den Bestandskunden, von den erweiterten Absicherungsoptionen zu profitieren.

Zusätzlich zu den Tarifstufen wurde auch der Onlinebeihilfeassistent angepasst. Mithilfe weniger Daten, wie dem Dienstherrn, dem Status und den berücksichtigungsfähigen Angehörigen, ermittelt der Assistent den individuellen Beihilfeanspruch und empfiehlt die passende private Restkostenabsicherung inklusive Beihilfeergänzungstarif.

Die uniVersa setzt damit auf eine kundenorientierte Erweiterung ihres Produktportfolios, um den steigenden Anforderungen von Beihilfeberechtigten gerecht zu werden. Durch die neuen Tarifstufen und den optimierten Onlinebeihilfeassistenten wird eine maßgeschneiderte Absicherung ermöglicht, die den individuellen Bedürfnissen der Kunden entspricht.

Interessierte können sich auf der Webseite der uniVersa über die erweiterten Tarifstufen informieren und den Onlinebeihilfeassistenten nutzen, um ihren persönlichen Beihilfeanspruch zu ermitteln. Die uniVersa steht zudem für persönliche Beratungsgespräche in ihren Geschäftsstellen zur Verfügung. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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