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bAV: Arbeitgeberzuschuss und Steuervorteile nutzen

18. März 2019 - Die Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stellen viele Unternehmen vor Probleme. Mit unkomplizierten Lösungen zur Betriebsrente kann die Continentale dabei helfen, diese Hürden zu überwinden. Zusätzlich verlängert der Versicherer seine BRSG-Aktion (Betriebsrenten-Stärkungsgesetz).

Viele Unternehmen tun sich mit den Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch schwer. Zwei wesentliche Änderungen des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (BRSG): Seit 1. Januar 2019 ist der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente bei neuen Verträgen zur Entgeltumwandlung grundsätzlich verbindlich. Zudem genießen alle Arbeitnehmer höhere Steuervorteile. Und da setzt die Continentale Lebensversicherung (www.continentale.de) mit ihren unkomplizierten Lösungen für Unternehmen an.

Zum Beispiel können jetzt bei einem Unternehmen auch Kleinstverträge abgeschlossen werden, wenn ein Mitbewerber keine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses anbietet. Im vergangenen Oktober hat die Continentale dazu eine Aktion gestartet (bocquel-news berichtete am 25. Oktober 2018: Continentale startet Aktion mit Tipps für bAV-Vertrieb), die aufgrund der großen Resonanz bei Kunden und Vermittlern jetzt bis zum 30. Juni 2019 verlängert wurde.

Schon jetzt mit dem Zuschuss starten
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn bei neuen Zusagen ihre gesparten Beiträge für die Sozialversicherung oder pauschal 15 Prozent an ihre Mitarbeiter weitergeben. Vorausschauende Unternehmer können sogar noch einen Schritt weitergehen: Sie zahlen direkt 20 Prozent in die vereinbarte Altersversorgung ihres Mitarbeiters ein. So hoch ist in der Regel die durchschnittliche Ersparnis der Beiträge zur Sozialversicherung.

Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöhen
Zwar tritt die Zuschusspflicht für bestehende Verträge erst im Jahr 2022 in Kraft, doch es lohnt sich bereits jetzt damit zu starten. So fühlen sich die Mitarbeiter gleichbehandelt. Erfahrungswerte zeigen, dass das die Zufriedenheit steigert und zur Mitarbeiterbindung beiträgt. Wie die Continentale mitteilt, können bei ihr nun bis Ende Juni 2019 die Beiträge für seit 2005 bestehende Direktversicherungen um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Den Angaben zufolge gibt es bei Verträgen mit einem Zusatzschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit zudem keine erneute Gesundheitsprüfung.

Kleinstverträge nur für den Arbeitgeberzuschuss abschließen
Darüber hinaus hat die Continentale ein spezielles Angebot, wenn Mitbewerber die Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses nicht umsetzen können oder wollen. In diesen Fällen können Unternehmen bei dem langjährig erfahrenen Lebensversicherer Continentale Kleinstverträge im Kollektiv abschließen, die nur den Arbeitgeberzuschuss abbilden. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber künftig volle Versorgungen – also Entgeltumwandlung plus Zuschuss – über die Gesellschaft einrichten lässt.

Steuervorteile ausschöpfen
Durch das BRSG wurde außerdem für alle Arbeitnehmer der Dotierungsrahmen von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet. Das entspricht für 2019 jährlich 6.432 Euro. So viel kann also steuerfrei über die Entgeltumwandlung in Direktversicherungen eingezahlt werden.

Hierfür sieht die Continentale ebenfalls eine problemlose Umsetzung vor: Die Kunden können ihre Beiträge zur Direktversicherung bis zum 30. Juni 2019 sogar um bis zu 200 Prozent erhöhen. Das gilt für alle Policen, die mit Bedingungsstand ab 1. April 2012 abgeschlossen worden sind. Vereinbart der Versicherte zusätzlich eine Beitragsbefreiung im Fall der Berufsunfähigkeit, ist das mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung möglich. (-ver / www.bocquel-news.de)

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