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Konzepte und Kriterien

Wo bleibt der Bestand? Call-Center sind verpönt

21. Januar 2022 - Die Bevölkerung hierzulande wird immer älter. Analog dazu auch die Makler. Sie tragen sich immer öfter mit Ruhestandsgedanken. Doch was passiert mit ihrem Maklerbestand? Bei der Veräußerung des Maklerbestands ist vieles zu beachten. Was wird aus dem Bestand nach der Übertragung auf einen Dienstleister?

Was ist ein Maklerbestand wert? Je nach der Höhe des Kaufpreises, den ein Versicherungsmakler nach dem Verkauf seines Bestandes erzielen kann, errechnet sich die Zeit, wie lange er mit dem Geld davon leben kann. Aber selbst wenn der Makler im positiven Fall drei Jahres-Courtagen erhält, heißt das konkret, dass er gerade mal drei Jahre von seinem alten Betrieb leben kann – so die Ansicht der Experten.

Eine auskömmliche Altersvorsorge sieht anders aus. Ein Unternehmensverkauf scheint daher für viele Makler keine optimale Lösung zu sein. Dazu kommt, wie die Allfinanztest.de GmbH (https://maklerpool-deutschland.de) feststellt: Bei Zahlung eines Kaufpreises in einer Summe ergibt sich ein erheblicher steuerlicher Nachteil.

Cigdem Gin, Geschäftsführerin des Phönix Versicherungsmakler GmbH, die mit Maxpool ein eigenes Maklerrenten-Konzept anbietet, ergänzt: „Bei einer Verrentung erhält der Makler eine lebenslange Vergütung. Mit einem guten Betreuungskonzept kann der Makler mit der Verrentung weitaus höhere Einnahmen erzielen.“

Wo der Bestand rechtlich verbleibt
Beim Versilbern des Maklerbestands gegen eine (Leib-)Rente („Maklerrente“) gibt es unterschiedliche Modelle. Die Finanz-Zirkel GmbH (www.finanzzirkelpartner.de), ein Maklerverbund innerhalb des Maklerpools Blau direkt (www.blaudirekt.de) mit etwa 140 angeschlossenen Maklern, hat dabei eine eigene Lösung. Demnach bleibt der Bestand rechtlich beim Makler, der Vermittler verpachtet seinen Bestand und das Nutzungsrecht daran – gegen eine ‚Maklerrente‘.

Die aktuelle Makler-Rente ist rechtlich ein Maklerrenten-Pachtvertrag. Finanz-Zirkel pachtet das Nutzungsrecht für 30 Jahre. Das hat Vorteile im Fall einer Insolvenz des Maklerpools, da der Bestand dem Makler weiter gehört. Nach den 30 Jahren kann der Verbund im letzten Jahr mit einer definierten Summe den Bestand komplett erwerben. Ansonsten fällt der Bestand nach 30 Jahren wieder an den Makler-Rentner zurück.

Und das Storno-Risiko?
Das Storno-Risiko für den Bestand verbleibt so beim Makler. Die Storno-Reserven stehen ihm komplett zu, wie Finanz-Zirkel erklärt. Der Anbieter kompensiert mögliches Storno mit den Zahlungen aus der Maklerrente. Mit dem Abschluss des Vertrages zwischen Finanz-Zirkel und dem Makler gehen die Verwaltungs- und Betreuungsverantwortlichkeit aus den zugrunde liegenden Kundenbeständen zum Übertragungsstichtag auf den Verbund über. Der Makler haftet in dem Modell nur bis zur Übergabe des Bestandes, danach nicht mehr, auch nicht für das Tippgeber-Geschäft.

Die Haftung des Maklers für Altverbindlichkeiten aus der Verletzung von Vermittlungspflichten oder für schuldhafte Beratungsfehler sowie die Verpflichtung des Maklers zur Rückzahlung von Vergütungsvorschüssen von stornierten Verträgen vor dem Übertragungszeitpunkt verbleibt jedoch beim Makler. Finanz-Zirkel bietet das Modell seit drei Jahren an und hat noch bei keiner Makler-Rente einen Abrieb festgestellt. Im Gegenteil: Die Renten konnten sogar durch Neugeschäft gesteigert werden.

Bei allen anderen Anbietern von Maklerrenten am Markt wird der Bestand an eine Servicegesellschaft des aufnehmenden Maklerpools übertragen. Die Haftung von Altverbindlichkeiten verbleibt beim Makler. Allfinanztest empfiehlt hierbei dem Ruheständler eine Nachhaftungsversicherung, die an der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Ruheständlers aufsetzt und diese ablöst.

Wenn der Makler noch mitarbeiten will
Will der Makler nach Verkauf noch seinen Bestand weiterbetreuen, gibt es bei den Anbietern der Maklerrente verschiedene Möglichkeiten. Je nach Anbieter kann sich der Makler nach Belieben aktiv oder passiv in die Kundenpflege und Betreuung einbringen wie etwa bei der SDV AG (www.sdv.ag).

Aktiv bedeutet Mitbetreuung: Für das Neugeschäft sind die Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und eine Berufshaftpflichtversicherung notwendig, die Beratung und Vermittlung sind aber ausschließlich über die SDV AG möglich. Passiv impliziert eine Tippgeber-Vereinbarung nach Zulassung § 34d, eine Berufshaftpflichtversicherung ist nicht mehr notwendig, der Makler darf weder beraten noch vermitteln.

Bei Maxpool (www.maxpool.de) haben die Makler sogar weiterhin vollen Zugriff auf ihren Bestand, die Zugangsdaten zum ‚CRM-System‘ bleiben aktiv. Die Betreuung übernimmt die zur Gruppe gehörende Phönix Versicherungsmakler GmbH, welche Kundenbetreuer für die verrenteten Bestände beschäftigt.

Dies scheint einigen Maklern besonders wichtig zu sein, dass ihr Bestand nicht von einem Call-Center, sondern weiter von Menschen betreut wird. Darauf setzt auch der Maklerpool KAB (www.kab-maklerservice.de). Der Bestandsabrieb sei gering, da KAB – so Geschäftsführer Volker Kropp – eine aktive Kundenbetreuung sicherstelle und die Maklerkollegen die Kundenbetreuung für einen vereinbarten Zeitraum begleiten. Es werde kein Callcenter eingeschaltet und es gebe kein Verkauf von Adressen (Leads).

Die Redaktion der bocquel-news und der Autor Bernd Rudolf werden sich weiter mit dem Thema Nachfolge des Maklerbetriebs beschäftigen. Am Freitag, 28. Januar 2022, erscheint der nächste Artikel zu dieser Themen-Serie. (Bernd Rudolf / www.bocquel-news.de)

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