logo
logo

Produkte und Profile

Wieder keine Elementar-Pflichtversicherung

9. Dezember 2022 - Eine obligatorische Elementarschaden-Versicherung hierzulande ist vom Tisch. Am Donnerstag wurde das Thema auf der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) bis zum nähsten Jahr vertagt. Dabei – so wird berichtet - waren sich die sechszehn Bundesländer im Grunde einig, aber Bundesjustizminister Marco Buschmann nicht.

Nach der Ahrtal-Überschwemmung und anderen Naturkatastrophen, die in den vergangenen Jahren in Deutschland für große Schäden – aber auch für große Trauer und totale Überlastung - sorgten, reichten nicht aus, um bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) eine positive Entscheidung für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung für Hausbesitzer durchzusetzen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verhinderte eine Entscheidung dazu, obwohl sich die anderen Teilnehmer der Ministerpräsidentenkonferenz offensichtlich einig waren.

Für viele Regionen in Deutschland ist eine Elementarschaden-Pflichtversicherung Neuland – doch nicht überall. Bis 1994 gab es beispielsweise in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung.

Es ging darin vor allem um den Schutz gegen das Feuer-Risiko. Im Stadtstaat Hamburg umfasste die Versicherungspflicht sogar auch den Schutz gegen Sturm- und Hagelschäden; in Baden-Württemberg mussten sich Hausbesitzer bis 1994 auch gegen die Gefahren Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch und Erdfall pflichtversichert sein.

Das ist Vergangenheit. Doch jetzt wird wieder heftig weiter um die Wiedereinführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung verhandelt. Und auch dieses Mal verlief die Debatten im Sande – vermutlich bis zur nächsten Katastrophe.

Die jetzige Debatte sollte zielgerichtet geführt werden, zumal war Anfang 2022 ein Gutachten erstellt worden, dass diese Versicherungspflicht nicht gegen das Grundgesetz in Deutschland verstoßen würde. Wie von der MPK berichtet – sprachen sich mehrheitlich nicht nur die Hausbesitzer und der Verbraucherschutz sondern auch die 16 Bundesländer für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung aus.

Allerdings sprachen sich die Versicherer dagegen aus – wenn die Pflichtversicherung nicht mit strengeren Bedingungen beim Hochwasserschutz verbunden wird. Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen hatte in einem Beitrag die Argumente der Versicherer plausibel zusammengefasst.

Und dennoch wurde dieses Thema erneut auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag vertagt. Der Vorsitzende der MPK in diesem Jahr ist Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Nach der Konferenz sagte er: „Ein weiteres im kommenden Jahr zu klärendes Thema wird der Umgang mit den Elementarschäden sein. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel steht fest, dass in Zukunft vermehrt große Schäden infolge von Umweltkatastrophen zu befürchten sind. Nach den zuletzt an der Ahr gemachten Erfahrungen ist es sehr zu empfehlen, darauf eine gemeinsame systematische Antwort zu finden – und zwar anstelle eines Sonderhilfefonds, der eigentlich jedes Mal erneut eingerichtet werden sollte“ Stephan Weil betonte, dass alle sechzehn Bundesländer überzeugt sind, eine Pflichtversicherung für Elementarschäden richtiger Weise eingeführt werden sollte.

Eigentlich keinen guten Stand hatte übrigens Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP), den die MPK-Teilnehmer als ‚Bremsklotz‘ in Sachen Elementarschaden-Pflichtversicherung bezeichneten. Einem Zitat des Handelsblatts zufolge hieß es: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Die Kosten einer solchen Versicherungspflicht würden laut Minister Buschmann an die Mieter „durchgereicht“ werden. Buschmann halte eine Versicherungspflicht für falsch - selbst wenn dem keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstünden. So sagte der Minister auch, dass die Länder beim Thema Elementar-Pflichtversicherung auch selbstständig eine diesbezüglich eine Entscheidung treffen könnten. (-el / www.bocquel-news.de)

 

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.