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Wie ein Damoklesschwert droht das Provisionsverbot

17. März 2023 - Der BVK Bundes-verband Deutscher Versicherungs-Kaufleute fordert eine klare Positionierung der Bundesregierung gegen ein EU-Provisionsverbot. Eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion soll Klarheit bringen. Deshalb verlangt die CDU/CSU-Fraktion eine Stellungnahme von den Ampelparteien. Der BVK unterstützt die Unionsfraktion.

Ein mögliches EU-weit geltendes Provisionsverbot droht wie ein Damoklesschwert über der Branche – und hier besonders über dem Vertrieb. Inzwischen erreichte die politische Debatte auch die Bundeshauptstadt Berlin.

Jetzt nämlich interessiert sich auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine richtungsweisende Lösung der Bundesregierung / Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Durch eine sogenannte Kleine Anfrage haben CDU/CSU nun die Bundesregierung aufgefordert, zu den Äußerungen der zuständigen EU-Kommissarin Mairead McGuinness Stellung zu nehmen. Durch Kleine Anfragen können Fraktionen oder Abgeordnete schriftlich von der Bundesregierung Auskunft und Stellungnahme über bestimmte Sachverhalte verlangen. (siehe bocquel-news 16. Januar 2023 Bundesfinanzminister warnt EU vor Provisionsverbot).

Die EU-Finanzkommissarin will im Zuge der neuen EU-Kleinanlegerstrategie auch ein Verbot von Anlageberatungen auf Provisionsbasis verankert wissen. Konkret wird die Regierung daher von der Unionsfraktion gefragt, ob ihr Erkenntnisse vorliegen, wie sich ein mögliches Verbot der provisionsgestützten Anlageberatung auf die Entwicklung der privaten Altersvorsorge bei Kleinanlegern und Anlegern aus dem Niedriglohnsektor in Deutschland auswirken würde. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach der Marktstellung von Honorarberatern in Deutschland und nach den Auswirkungen der Einführung eines Provisionsdeckels von 2,5 Prozent zum 1. Juli 2022. (bocquel-news 17. Januar 2023 AfW fürchtet Eingriff durch die Hintertür der BaFin).

Parlamentarier für ein Nebeneinander der Systeme
Dazu wird deutlich gemacht: Über die Hälfte aller Investitionen von Kunden liegen unter 5.000 Euro bei einer Einmalanlage beziehungsweise unter 100 Euro bei monatlicher Sparrate. Überdies betrage das Finanzvermögen deutscher Haushalte im Durchschnitt etwa 16.900 Euro. Daher machen sich die CDU/CSU-Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage bereits dafür stark, dass ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen zielführend sei. Denn, so die Bundestagsabgeordneten, eine Honorarberatung sei für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer als eine provisionsbasierte Beratung.

BVK warnt vor verheerende Konsequenzen für Europa
Der BVK (www.bvk.de) begrüßt die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. „Mit dieser Anfrage soll die Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen, Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen zu verbieten, klargestellt werden“, resümiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Er ist der Ansicht, dass die Initiative für ein EU-weites Provisionsverbot verheerende Konsequenzen für den Versicherungs- und Finanzplatz Deutschlands und Europas habe.

Als größte Volkswirtschaft der EU mit seinen 84 Millionen Einwohnern habe Deutschland eine bedeutende Rolle, so Heinz. „Zwar haben sich Teile der Bundesregierung wie der Bundesfinanzminister bereits gegen die Pläne der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ausgesprochen, aber wir fordern aber eine abgestimmte Gegenposition der gesamten Bundesregierung als ein gutes und starkes Signal an die EU-Kommission“, macht Verbandspräsident Heinz deutlich.

Wie funktioniert das bei den Nachbarn in den Niederlanden?
Übrigens – ein Blick über den Tellerrand: Die Beobachtungen für den niederländischen Markt nach Einführung eines Zuwendungsverbots könnten demnach nicht unmittelbar auf den deutschen Markt übertragen werden, so die Antwort auf eine weitere Nachfrage. Dies folge nicht zuletzt aus strukturellen Unterschieden im System der Altersvorsorge.

Des Weiteren könnten die Beobachtungen aus den Niederlanden unterschiedlich interpretiert und bewertet werden. Beispielsweise könne der dort nach Informationen der BaFin zu beobachtende Anstieg des beratungsfreien Geschäfts aus Sicht des Verbraucherschutzes durchaus kritisch gesehen werden. Es scheint sicher, dass dort nur ein regulatorisch niedrigeres Schutzniveau bestehe, das darüber hinaus ein besonderes Maß an Finanzkompetenz voraussetze.

Wie sieht übrigens das Kabinett „eine persönlichen Beratung für Kleinanleger“? Die klare Antwort: „Grundsätzlich sollte aus Sicht der Bundesregierung jeder Kleinanleger Zugang zu einer persönlichen Beratung haben können!“ (-el / www.bocquel-news.de)

 

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