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Konzepte und Kriterien

Viel zu wenig Vorsorge für den eigenen Todesfall

7. April 2021 - Der Tod gehört zum Leben dazu. Allerdings sorgen gerade einmal sieben Prozent selbstbestimmt für die Folgen des eigenen Ablebens vor. So geht es aus einer aktuellen Studie von DELA hervor. Dementsprechend besteht Beratungsbedarf in Sachen Vorsorge für die finanziellen und organisatorischen Folgen im Todesfall.

Über den eigenen Tod zu sprechen ist längst kein Tabuthema mehr. Die Vorsorge für die finanziellen und organisatorischen Folgen lässt jedoch zu wünschen übrig.  In der DELA-Studie „Tod und Sterben in unserer Gesellschaft“ wird ersichtlich, dass nur knapp die Hälfte aller Befragten (47 Prozent), die sich schon einmal mit dem eigenen Tod befasst haben, auch den nächsten Schritt getan und genauere Vorstellungen vom „letzten Weg“ entwickelt hat. Von diesen haben wiederum lediglich 18 Prozent eine Regelung für Bestattung und Trauerfeier getroffen. Übertragen auf alle Befragten haben somit nur 7 Prozent der Bevölkerung in irgendeiner Form selbstbestimmt für die Folgen des eigenen Todes vorgesorgt.

„Aus der Sicht von Maklern und Vermittlern weist die Studie auf erheblichen Beratungsbedarf hin. So positiv der offene Umgang mit dem eigenen Tod zu bewerten ist, so kritisch ist die fehlende Vorsorge für die finanziellen und organisatorischen Folgen zu betrachten, die dieser für die Hinterbliebenen mit sich bringt“, sagt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen (www.dela.de)  in Deutschland.

„Wer genauer hinschaut, findet in den Studienergebnissen zudem wichtige Hinweise für die Kundenansprache“, so Capellmann weiter. So liefere das persönliche Risikoempfinden eine mögliche Erklärung für das fehlende Handeln.

Als besonders ernüchternd sieht Capellmann insbesondere die Irrtümer in Bezug auf Art und Umfang der Vorsorge: „Eine Bestattungsvorsorge muss gewährleisten, dass die benötigte Summe auch bereitsteht, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt der Todesfall eintritt. Entgegen verbreiteter Überzeugung können dies weder Sparbuch noch Aktienfonds leisten. Die Sterbegeldversicherung zählt als zweckgebundene Versicherung zum Schonvermögen und steht damit in jedem Fall zur Verfügung. Zudem werden die Kosten von Bestattung und Trauerfeier immer noch unterschätzt. Hier ist Aufklärung und gute Beratung gefragt, um Angehörige nicht vor erhebliche finanzielle Belastungen zu stellen.“ (-ver / www.bocquel-news.de)

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