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Konzepte und Kriterien

Versicherungsschutz ins Gesamtkonzept einbinden

27. März 2014 - „In Lieferverträgen schlummern nicht versicherte Risiken", sagen die Spezialisten der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe. Damit hier kein Fass ohne Boden droht, sollte der Versicherungsschutz vorher komplett geklärt und ins Gesamtkonzept integriert werden.

GGW Flagge Lieferketten werden ständig komplexer: Es wird immer kleinteiliger und internationaler produziert. Den Überblick zu behalten, fällt da schwer. Gleichzeitig steigen die Ansprüche der Verbraucher an die Qualität und Haltbarkeit von Produkten. Neben einem strategischen Lieferketten-Management stellen vor allem größere Konzerne in ihren Einkaufs- beziehungsweise Gewährleistungs-Vereinbarungen immer höhere Anforderungen an ihre Zulieferer. Längst haben Vorgaben an Leistungsparameter, Beschaffenheitsmerkmale oder Garantie-Vereinbarungen bezüglich des Liefergegenstandes die üblichen Eigenschaftszusicherungen oder genormten Qualitätsstandards abgelöst. Dem Zulieferer werden damit Risiken auferlegt, die über die gesetzlich vorgeschriebene Haftung weit hinausgehen.

Schutz der Produkthaftpflicht-Versicherung?
So läuft der Zulieferer Gefahr, neben dem ohnehin nicht versicherbaren Erfüllungsbereich wie Wandlung, Minderung oder Nachlieferung den Versicherungsschutz seiner Produkthaftpflicht-Versicherung für etwaige Mangel-Folgeschäden zu verlieren, da derartige Vereinbarungen über den Umfang der gesetzlichen Haftung hinausgehen.

Jobst-Christian Haacke „Um einen Auftrag zu erhalten, müssen Zulieferer die strengen Bedingungen der Auftraggeber wohl oder übel akzeptieren, denn die sitzen am längeren Hebel", sagt Jobst-Christian Haacke (Foto: GGW), Partner und Geschäftsführender Gesellschafter der GGW Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (www.ggw.de), Deutschlands ältestem Industrieversicherungsmakler. „Lehnen sie ab, gehen ihnen vielleicht lukrative, langfristige Geschäfte verloren. Viele unterschätzen dabei aber die auf sie zukommenden zusätzlichen Haftungsrisiken, die in den Verträgen verborgen liegen", weiß der Jurist. „Im Ernstfall können extrem hohe Kosten auf die Unternehmen zukommen, die nicht von der Haftpflichtversicherung aufgefangen werden." Zwar sind Versicherer auch bereit, in Teilbereichen Versicherungsschutz für Vertragshaftungen zu bieten, jedoch ist es dafür zunächst erforderlich, dass derartige Elemente im Liefervertrag überhaupt identifiziert und gegebenenfalls als Risiko bewertet werden.

Besonders im Bereich Automotive, Lebensmittel und Medizintechnik stehen die Zulieferer unter Druck. Hier wird unter anderem versucht, verschuldensunabhängige Haftungen für alle am Endprodukt beteiligte Lieferanten zu vereinbaren. Ein pauschaler Schadenersatz ohne detaillierten Kostennachweis ist ebenfalls im Gespräch.

Fass ohne Boden
„Das kann zu einem Fass ohne Boden werden", so der Haftpflichtspezialist Haacke. Er rät, den Versicherungsbedarf im Voraus abzuklären - und wenn möglich noch im Verhandlungsstadium Modifizierungen der Vertragshaftung vorzunehmen. Darüber hinaus sollten Unternehmen jeden bereits bestehenden Liefervertrag auf Haftungs-Erweiterungen prüfen und mit dem bestehenden Versicherungsvertrag abgleichen. Häufig formulierte Versicherungsbestätigungen wie „Versicherungsschutz wird im Rahmen des Versicherungsvertrages bestätigt" wiegen laut Haacke Zulieferer und Abnehmer in Scheinsicherheit, lösen das eigentliche Problem aber nicht.

„Erst wenn alle Fallstricke transparent sind, lässt sich das jeweilige Risiko für das Unternehmen abschätzen und überlegen, wie ihm begegnet werden kann", so Haacke. So sei es durchaus möglich, einige Risiken pauschal im regulären Haftpflichtvertrag mit abdecken zu lassen; bei anderen müssten individuelle, möglichst weitgehende Lösungen erarbeitet und mit dem Versicherer verhandelt werden.

„Einige Haftungsrisiken lassen sich nur extrem teuer oder auch gar nicht versichern", gibt Haacke zu bedenken. „In dem Fall muss das Unternehmen abwägen, ob es im Rahmen des eigenen Risikomanagements diese Gefahr selbst tragen will oder nicht. Es gibt zunehmend Fälle, in denen Zulieferer Aufträge wegen des zu hohen Haftungsrisikos und der möglichen Folgen ablehnen."

Internationales Netzwerk und Kunden in mehr als 60 Ländern
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreut die GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Eigenen Angaben zufolge führte die GGW Gruppe als Vordenker im Markt integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement bereits in den 1990er Jahren ein. Zahlreiche renommierte mittelständische Unternehmen wurden seitdem ganzheitlich analysiert. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und betreut in Zusammenarbeit mit dem internationalen Netzwerk Trust Risk Control (TRC) Kunden in über 60 Ländern. (-el / www.bocquel-news.de)

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