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Konzepte und Kriterien

Versicherungsbranche übt Kritik an Protokollstudie

3. Juli 2014 - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft übt Kritik an einer vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Studie. Sie kritisierte, dass Beratungsprotokolle oft nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Dr. Mark Ortmann Die Studie „Evaluierung der Beratungsdokumentation im Geldanlage- und Versicherungsbereich" war vom ITA Institut für Transparenz GmbH (www.ita.de) im Auftrag des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (www.bmjv.de) in Auftrag gegeben worden. Kernaussage: Weder die Berater im Anlage- noch die Vermittler im Versicherungsbereich haben sich bei der Erstellung von Beratungsprotokollen. durchweg an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.

Die Kritikpunkte: Wesentliche Gesprächsinhalte wie die Empfehlung eines Produkts und die dazugehörige Begründung wurden teilweise gar nicht dokumentiert. Andere Gesprächsinhalte wurden unvollständig wiedergegeben. Am seltensten erhielten die Testkäufer Dokumentationen von Versicherungsvermittlern, am häufigsten von Honorarberatern. „Es ist bedauernswert, dass Vermittler und Berater nicht nach jedem Beratungsgespräch eine Dokumentation übergeben haben und dass die Qualität der Beratungsdokumentationen teilweise zu wünschen übrig ließ", beklagt Dr. Mark Ortmann (Foto rechts), Geschäftsführer des ITA.

Jörg von FürstenwerthVersicherungswirtschaft nimmt Dokumentation ernst
Die Untersuchung stelle den Sinn von Beratungsprotokollen für Verbraucher insgesamt infrage, kritisierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (www.gdv.de)  Aus Sicht des GDV sei die vernünftige Dokumentation von Beratungsgesprächen aber unerlässlich. „Es ist wichtig, dass Kunde und Vermittler auch im Nachhinein Inhalt und Ergebnis der Beratung nachvollziehen können", sagt Jörg von Fürstenwerth (Foto), Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Der Mitte 2013 neu veröffentlichte Verhaltenskodex für den Vertrieb zeige, wie ernst die Versicherungswirtschaft die Beratungsdokumentation nimmt. Mit dem Kodex verpflichtet sie sich, das Beratungsgespräch sorgfältig zu dokumentieren und das Protokoll im Fall eines Vertragsabschlusses an die Kunden auszuhändigen. Die Umsetzung des Kodex lassen die Unternehmen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern überprüfen.

Der GDV werde vor diesem Hintergrund die Studie genau auswerten. Nach Auffassung des GDV ließen sich aus den wenigen untersuchten Testkäufen keine Rückschlüsse für die gesamte Branche ziehen. Das ITA hatte von Oktober 2012 bis September 2013 in 119 Testfällen 130 Beratungsgespräche auswerten lassen. Außerdem wurden 1.003 Verbraucher online befragt. Insbesondere bringe die Untersuchung keinen schlüssigen Beleg, dass die gesetzliche Pflicht zur Beratungsdokumentation in der Versicherungswirtschaft nicht umgesetzt würde, so der GDV. Im Gegenteil: Die Studie selbst weise zu Recht darauf hin, dass der Kunde die Dokumentation laut Gesetz vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages bekommen muss. In den untersuchten Testkäufen wurden aber offenbar keine konkreten Anträge auf Abschluss einer Versicherung gestellt, behauptet der GDV.

Verbesserungsvorschläge für Beratungsprotokolle
Das ITA hat in Auswertung der Studienergebnisse Vorschläge für Verbesserungen gemacht. Es regt an, die gesetzlichen Vorgaben im Versicherungsbereich zu konkretisieren und an die Vorgaben im Anlagebereich anzupassen. „Es macht Sinn, gleiche Regeln für gleiche Produkte aufzustellen. Insbesondere Anlageprodukte im Versicherungsmantel sollten nicht anders behandelt werden als Direktanlagen", so Ortmann. Für Banken schlägt das Institut Erleichterungen bei der Protokollierung vor, die aber an klare Vorgaben gekoppelt sein sollten.

Weiter Vorschlage des ITA beziehen sich auf eine bessere Positionierung der Unterschrift, damit die Kunden deren Bedeutung besser erfassen können sowie auf die Übertragung der Überwachung der Vermittler an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. Dass dies der Branche nicht gefällt, düfte auf der Hand liegen. (hp / www.bocquel-news.de

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