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Versicherungs-Fundus: Zahnzusatz-Police

21. Januar 2022 - Pünktlich zum Wochenende gibt es die neuesten Meldungen aus den Produkt-Werkstätten der Assekuranz: beispielsweise erweitert die Continentale ihre Berufsunfähigkeits-Police. Außerdem optimiert uniVersa fondsgebundene Renten-Versicherung, und nexible bietet ab sofort eine Zahnzusatzversicherung an.

Continentale Lebensversicherung verbessert PremiumBU

Mehr Power bei der Absicherung der Arbeitskraft: Mit neuen Leistungen und umfangreichen Services hat die Continentale Lebensversicherung (www.continentale.de) ihre Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) weiter verbessert. Der Clou: Wer die Versicherung jetzt abschließt, profitiert nicht nur von den verbesserten Leistungen. Noch bis Ende März kann der Versicherungsbeginn auf den 1. Dezember 2021 rückdatiert werden. Dadurch sichert sich der Versicherte ein rechnerisch jüngeres Eintrittsalter. So kann der Kunde über die gesamte Laufzeit bei seinen Beiträgen sparen.

„Auch bei der Absicherung der Arbeitskraft verdienen unsere Kunden den bestmöglichen Schutz", betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund. "Daher arbeiten wir stets daran, unsere Tarife noch stärker nach ihren Bedürfnissen auszurichten." Dafür hat die Continentale die Leistungen der PremiumBU umfassend erweitert. Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:

Erweiterte Nachversicherungsgarantien: Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann der Kunde seinen Versicherungsschutz flexibel anpassen. Das geht im ursprünglich vereinbarten Tarif zu dessen Bedingungen und Rechnungsgrundlagen. Möglich ist dies einmal anlassunabhängig bis zum Alter von 40 Jahren und bei 17 besonderen Ereignissen. Interessant für Berufsstarter: Dazu zählen auch die erfolgreiche Prüfung zum Fach- oder Betriebswirt oder eine Techniker-Weiterbildung.

Verzicht auf Umorganisationsprüfung: Nicht nur bei Akademikern, auch bei Kleinbetrieben verzichtet die Continentale zukünftig auf die Umorganisationsprüfung. Voraussetzung ist, dass der Inhaber schon vor Eintritt der Berufsunfähigkeit vorrangig am Schreibtisch tätig war.

Neu aufgenommene Leistungsdefinition: Wenn die gesetzliche Rentenversicherung unbefristet die volle Erwerbsminderungsrente zahlt, erkennt die Continentale die Berufsunfähigkeit ebenfalls an.

Teilzeitregelung präzisiert: Arbeitet der Versicherte zum Zeitpunkt seiner Erkrankung vorübergehend und anlassbezogen in Teilzeit, wird bei der Leistungsprüfung die zuvor vereinbarte längere Arbeitszeit berücksichtigt.

Flexibler in der Elternzeit: In der Elternzeit pausieren viele Versicherte mit ihren Beiträgen oder setzen sie herab. Bei der Continentale können Kunden den Schutz innerhalb von 36 Monaten ohne erneute Risikoprüfung wieder aufnehmen oder aufstocken.

Erneuertes Service-Versprechen: Innerhalb von nur 24 Stunden nach Eingang des Leistungsantrages nimmt die Continentale mit dem Versicherten Kontakt auf. Wie gewohnt dauert die Bearbeitung weniger als vier Wochen. Außerdem steht dem Kunden ein fester, persönlicher Ansprechpartner zur Seite.

Pflege-Sofortkapital im Pflege-Paket erhöht: Wird der Versicherte pflegebedürftig, bekommt er jetzt eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Das gilt auch bei Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger.

Neue Leistungen im Plus-Paket: Mit der "Gelben-Schein-Regelung" erhält der Kunde auch bei Arbeitsunfähigkeit eine Leistung in Höhe seiner BU-Rente. Das geht jetzt für bis zu 24 Monate. Außerdem greift der Baustein "Krebs Plus" bei noch mehr Diagnosen als zuvor. Dazu zählen neben Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall jetzt auch Erblindung und Hörverlust. Außerdem leistet "Krebs Plus" bei Rollstuhlbedarf. Ebenfalls neu: Wird bei Kindern des Versicherten eine dieser Diagnosen gestellt, erhält der Kunde eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu sechs Monatsrenten. Das gilt auch bei einem schweren Unfall.

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nexible startet Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten und Gesundheitsfragen

Schöne und gesunde Zähne bis ins hohe Alter - den Wunsch haben viele. Doch die Mehrheit der Deutschen hat ein ungutes Gefühl, wenn ein Besuch beim Zahnarzt ansteht. Zur Sorge vor der eigentlichen Behandlung gesellt sich häufig Unsicherheit über mögliche Zusatzkosten, die bei einer Behandlung jenseits der Regelversorgung anfallen können. Regelversorgung, das heißt eine Standardlösung, die wirtschaftlich und nach dem aktuellen Stand der Zahnmedizin sinnvoll ist, aber auch immer nur eine Basisleistung darstellt.

„Wer beruhigt zum Zahnarzt gehen möchte, sollte darüber nachdenken, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da sie für zusätzliche zahnärztliche Leistungen aufkommt, deren Kosten nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden“, sagt Jonas Boltz, Chief Insurance Officer und Geschäftsführer von nexible (www.nexible.de).

Das Unternehmen biete nun eine Zahnzusatzversicherung mit drei verschiedenen Leistungspaketen an: „Zahnerhalt-Schutz“, „Zahnerhalt-Schutz-Plus“ und „Zahn-Komplett-Schutz“, die nah an den heutigen Bedürfnissen der Patienten entwickelt wurde und Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung direkt nach Vertragsabschluss zugänglich macht, so Boltz weiter.

Günstiger Grundschutz: Prophylaxe und Füllungen
Ziel einer jeden Behandlung ist es, die natürlichen Zähne gesund zu erhalten und Schäden an Zahnfleisch und Kiefergelenken zu vermeiden. Hierbei hilft - neben dem täglichen Zähneputzen - die regelmäßige Inanspruchnahme von Prophylaxe-Leistungen, die auch der allgemeinen Gesundheit zugutekommen. Der Notwendigkeit einer jährlichen, professionellen Zahnreinigung kommen alle drei Leistungspakete nach:

„Schon im Paket „Zahnerhalt-Schutz“ werden Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung, die Fissurenversiegelung, die Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung, oder die Beseitigung von Zahnbelägen mit 60 Euro jährlich bezuschusst, da sich gesetzliche Krankenversicherungen an diesen Kosten nicht oder nur in geringem Umfang beteiligen“, erläutert Boltz.

Außerdem erhalten nexible-Kunden im Paket „Zahnerhalt-Schutz“ bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für Einlagefüllungen (Inlays und Onlays), Kunststofffüllungen und Knirscherschienen. Jüngere Versicherungsnehmer profitieren von den günstigen Konditionen und erhalten den Schutz des kleinsten Pakets bereits für 7,90 Euro monatlich.

Deckung von Wurzel- und Parodontosebehandlungen
Bei Wurzelbehandlungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten nur für einen erhaltungswürdigen Zahn. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, muss der gesetzlich Versicherte die gesamten Kosten, die sich je nach Anbieter und Umfang auf 200 bis 1.000 Euro belaufen können, selbst tragen. Um sich zusätzlich gegen Wurzel- und Parodontosebehandlungen abzusichern, kann das Paket „Zahnerhalt-Schutz-Plus“ gewählt werden, welches die anfallenden Kosten bis zu 100 Prozent übernimmt und darüber hinaus auch für die Prophylaxe-Leistungen (z. B. professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung) aus dem Basispaket bis zur Gänze und ohne Begrenzung auf 60 Euro pro Versicherungsjahr aufkommt.

Wer den vollen Schutz sucht, sollte auf Zahnersatz achten
Ob Krone, Brücke oder Implantat - eigentlich jeder Mensch braucht im Laufe seines Lebens irgendwann einen Zahnersatz. Doch gerade hier wird es teuer und der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen deckt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten ab. So schlägt ein Implantat inklusive Knochenaufbau mit circa 3.000 Euro zu Buche. Ohne eine Zahnzusatzversicherung muss der gesetzlich Versicherte in diesem Fall einen Eigenanteil von etwa 2.500 Euro aufbringen. Mit einer Zahnzusatzversicherung hingegen liegt die Zuzahlung bei nur circa 300 Euro (bei Kostenerstattung von 90 Prozent durch die Zahnzusatzversicherung und Krankenkassenzuschuss ohne Bonusheft).

Um hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz-Maßnahmen zu vermeiden, können nexible-Kunden das Paket „Zahn-Komplett-Schutz“ wählen, das nicht nur alle Leistungen aus „Zahnerhalt-Schutz-Plus“ enthält, sondern auch Brücken, Kronen, Prothesen und Implantate abdeckt. Für diese Maßnahmen erstattet nexible bis zu 90 Prozent der Kosten bei privatärztlicher Versorgung und bis zu 100 Prozent der Kosten bei kassenärztlicher Versorgung.

Abschluss ohne Wartezeiten und Gesundheitsfragen
Nachdem dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, müssen häufig Wartezeiten von drei bis acht Monaten in Kauf genommen werden, bevor alle tariflich vereinbarten Zahnzusatzleistungen in Anspruch genommen werden können. Bestimmte Behandlungen, wie zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung, sollten aber in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden.

„Viele Menschen möchte gerne schnellstmöglich den Versicherungsschutz wahrnehmen. Insofern es sich also nicht um eine bei Vertragsschluss oder vor Versicherungsbeginn bereits angeratene oder begonnene Behandlung oder um bei Vertragsschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne handelt, können die Leistungen direkt beansprucht werden“, erläutert Boltz. „Um für Fairness und attraktive Beiträge zu sorgen, gibt es in den Versicherungspaketen eine Leistungsstaffel, die die Leistungen in den ersten vier Vertragsjahren begrenzt.“ Dabei fallen auch die Gesundheitsfragen weg: Um den Vertragsabschluss zu vereinfachen, verzichtet nexible auf diese und verspricht eine schnelle Leistungsprüfung nach Vorlage der Unterlagen.

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Altersvorsorge: uniVersa setzt auf mehr Flexibilität

Die uniVersa (www.universa.de) hat ihre Produkte zur dritten Schicht der Altersvorsorge zum Jahresstart weiter optimiert. So sind bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen jetzt bis zu zehn Einzelfonds (vorher fünf) wählbar. Neu aufgenommen wurde ein „ESG-Finder“ (Environment, Social, Governance-Anlagekriterien), über den Nachhaltigkeitsfonds selektiert werden können. Beitragserhöhungen sind künftig jederzeit zur nächsten Beitragsfälligkeit möglich. Die Rentengarantiedauer im Todesfall wurde verlängert und kann jetzt bis zu einem rechnungsmäßigen Alter von 91 Jahren vereinbart werden. Kombinierbar ist sie mit dem Baustein Flexible Zuwachsphase, durch den die Laufzeit des Vertrags später individuell bis zum Endalter 85 Jahre verlängert werden kann.

Auf Wunsch können die beiden Regelungen jetzt flexibel aufeinander abgestimmt werden. Bei einer Teilauszahlung vor Rentenbeginn muss das verbleibende Restguthaben nur noch 1.500 Euro (vorher 3.000) betragen, beim Garantiemodell 5.000 Euro. Nach Rentenbeginn wurde der Mindestbetrag für eine Teilauszahlung auf 1.000 Euro (vorher 2.500) reduziert. Damit können später neben der Rentenzahlung auch kleinere Geldbeträge kapitalisiert werden.

Beim Garantiemodell ist eine Beitragsgarantie zwischen 50 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge frei wählbar. Verbessert wurde auch die fondsgebundene Rürup-Rente. Auch hier lässt sich die Rentengarantie im Todesfall mit der Zuwachsphase flexibler auf die Lebenspläne abstimmen. Zudem ist ein vorzeitiger Rentenbeginn jetzt ohne weitere Erfordernisse ab 62 Jahren möglich. Bisher war dies nur maximal fünf Jahre vor Ablauf des Vertrags möglich. (-ver / www.bocquel-news.de)

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