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Konzepte und Kriterien

Versicherer kritisieren EU-Zahlungsverzugsverordnung

25. April 2024 - Europäische Unternehmen sollen Zahlungsziele künftig nicht mehr frei vereinbaren dürfen und ihr Zahlungsverhalten behördlich kontrollieren lassen. So die geplante EU-Zahlungsverzugsverordnung. Das rief die deutschen Versicherer auf den Plan. Sie warnen eindringlich vor negativen wirtschaftlichen Konsequenzen.

Die jetzt vom Europäischen Parlament befürwortete Zahlungsverzugsverordnung könnte nach Ansicht der in Deutschland tätigen Versicherer der europäischen Wirtschaft schaden. „Die Regelung würde für alle Unternehmen mehr Bürokratie bedeuten und eine pauschale Norm einführen, die der oft komplexen Wirklichkeit der Verträge und Zahlungsziele zwischen Vertragsparteien nicht gerecht wird“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de).

Die Maßnahmen verringern zudem die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gegenüber weniger streng regulierten Geschäftspartnern außerhalb der EU, die weiterhin auf längeren und flexiblen Zahlungszielen bestehen werden.

Bei Frist-Überschreitung automatisch hohe Strafzinsen
Nach dem Willen des Europäischen Parlaments müssen Unternehmen ihre Rechnungen künftig grundsätzlich nach 30 Tagen begleichen.

Auch im gegenseitigen Einvernehmen sollen Unternehmen lediglich eine maximale Frist von 60 Tagen vereinbaren dürfen. Ausnahmen davon gelten nur für bestimmte, von der EU-Kommission festzulegende Produkte. Wer eine Frist überschreitet, zahlt automatisch hohe Strafzinsen. Dafür sollen europaweit neue Behörden aufgebaut werden, die das Zahlungsverhalten von Unternehmen kontrollieren.

„Gesetzlich festgelegte Zahlungsziele und behördliche Kontrollen des Zahlungsverhaltens wären eine klare Überregulierung“, so Asmussen. Er plädiert dafür, die geltende Zahlungsverzugs-Richtlinie beizubehalten. Sie sieht eine Höchstfrist von 60 Tagen vor, von der die Vertragspartner aber im gegenseitigen Einvernehmen abweichen können.

Unangemessen kurze Zahlungsfristen auch für Versicherungsleistungen
Weiterhin kritisiert Asmussen, dass die kürzeren Zahlungsfristen erstmals auch für Versicherungsleistungen gelten sollen. „Die Regulierung komplexer Sach- und Personenschäden ist weit mehr als eine einfache Geldzahlung und hat auch nichts mit Handelsgeschäften zu tun, die mit der Verordnung eigentlich geregelt werden sollen“, so Asmussen. Die nach deutschem Recht geltende Lösung mit der Möglichkeit früher Abschlagszahlungen sei fair und angemessen.

Im nächsten Schritt muss sich der Rat zum Verordnungs-Entwurf positionieren. Dies ist innerhalb der zweiten Jahreshälfte 2024 zu erwarten. (-el / www.bocquel-news.de)

 

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