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Verhältnis Unternehmen - Makler prägt DKM 2013

24. Oktober 2013 - Die 17. DKM - Fachmesse der Finanz- und Versicherungsbranche steht im Zeichen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen/Produktgebern und unabhängigen Vermittlern. Reibungspunkte gibt es viele: Vergütungen, Compliance und Vertriebsunterstützung.

Dieter Knörrer

Dieter Knörrer, Chef der bbg-Gruppe, ließ Zahlen sprechen.

Dieter Knörrer (Foto: E. Bocquel), Chef der bbg Betriebsberatungs GmbH (www.bbg-gruppe.de), eröffnete die diesjährige DKM  am traditionellen Standort in den Dortmunder Westfalenhallen. 291 Aussteller aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft - und damit etwa ebenso viele wie 2012 - präsentieren den Fachbesuchern, insbesondere unabhängigen Vermittlern, ihre Produkte und Services. Messechef Dieter Knörrer nannte in der offiziellen Pressekonferenz beim Besucherinteresse ähnliche Anmeldezahlen wie im Vorjahr. 2012 kamen 12.579 Fachbesucher.

Michael Heinz und Matthias Beenken
BVK-Präsident Michael H. Heinz (Foto: E. Bocquel) stellte gemeinsam mit Matthias Beenken die neue Studie zur Entwicklung in der Vermittlerschaft vor.
Ohne Provisionen ist Altersvorsorge gefährdet
Zum Auftakt stellte Michael H. Heinz (Foto links), Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK - www.bvk.de) eine vom ihm in Auftrag gegebene Studie unter dem Titel „Betriebswirtschaftliche Konsequenzen eines Systemwechsels in der Vergütung von Versicherungsvermittlern" vor. Darum geht es vor allem um die Auswirkungen der geplanten Beschränkungen des Provisionsvertriebs. BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Diese zum Teil ideologisch geführte Diskussion über Provisionsvergütungen der Versicherungsvermittler und die Priorisierung der Honorarberatung durch Teile der Politik und Verbraucherschützer hat den BVK veranlasst, eine wissenschaftliche Studie bei den renommierten Branchenkennern und Wissenschaftlern Prof. Dr. Matthias Beenken (Foto rechts) und Prof. Dr. Michael Radtke von der Fachhochschule Dortmund in Auftrag zu geben."

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bis zu 45 Prozent der Versicherungsvermittler durch die Umsetzung der geplanten neuen Vermittlerrichtlinie und die politischen Pläne zur Beschneidung des Provisionsvertriebs aus dem Markt ausscheiden werden. In der Folge wird die Ausstattung der Haushalte mit Alters- und anderen Vorsorgeprodukten stark zurückgehen.

Fehlentwicklung, aber kein generelles Marktversagen
Die Autoren der Studie stellen fest, dass es trotz einzelner Fehlentwicklungen im Versicherungsvertrieb kein generelles Marktversagen gibt. Nach ihrer Ansicht wird in der gegenwärtigen Diskussion zu sehr auf Basis der „Anreiz-Beitrags-Theorie" argumentiert. Danach erscheint es plausibel, dass sich ein Vermittler ausschließlich nach den Interessen des Versicherers ausrichtet, weil der ihm Vergütungen und andere Anreize verspricht. Auf verhaltensökonomischer Basis kann dagegen belegt werden, dass Vermittler auch den langfristigen Nutzen ihres Kunden berücksichtigen, um ihr Geschäft nachhaltig betreiben zu können und ihren guten Ruf nicht zu gefährden.

Immer weniger Haushalte mit Vorsorge
Wenn Versicherungsvermittler fehlen, wird auch die Vorsorge der Haushalte stagnieren oder sinken, so eine weitere Vorhersage der Studie. Exemplarisch zeigt sie an der privaten Rentenversicherung und der privaten Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, dass selbst in einem relativ kurzen Zeitraum mit erheblichen Rückgängen zu rechnen ist. So könnte in vier Jahren die Ausstattung mit Rentenversicherungen um fast vier Prozentpunkte unter derjenigen liegen, die mit der derzeitigen Vermittlungsleistung hochgerechnet zu erreichen ist. In der Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Versicherung wird der ohnehin schon geringe Ausstattungsgrad von 25,1 Prozent der Haushalte um 1,6 Prozentpunkte sinken, dabei könnte der Ausstattungsgrad bei unveränderter Vermittlungsleistung um 1,1 Prozentpunkte steigen.

Vorsorge und Existenzgründung müssen gefördert werden
Die Studienautoren ziehen das Fazit, dass der Gesetzgeber geplanten Einschnitten in der wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeit von Vermittlern durch adäquate Fördermaßnahmen begegnen muss. Die seien notwendig, damit die Bevölkerung auch trotz der Niedrigzinssituation weiterhin freiwillig Vorsorge betreibt. Anderenfalls droht vermehrte Hilfsbedürftigkeit im Alter oder bei vorzeitigem Verlust des Arbeitseinkommens, die durch die Sozialleistungsträger auszugleichen sind. (hpü / www.bocquel-news.de)  

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