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Signal Iduna hilft KMUs beim Arbeitgeberzuschuss

21. Januar 2019 - Bei neuen Entgeltumwandlungs-Vereinbarungen im Rahmen der bAV muss neuerdings der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter*innen je einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Signal Iduna hilft KMUs mit einem Informations- und Lösungspaket.

Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei allen neuen Entgeltumwandlungs-Vereinbarungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Viele Arbeitgeber sind noch unsicher bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur neuen Zuschusspflicht. Nur 17 Prozent kennen die Anforderungen des Gesetzgebers. Zu diesem Ergebnis kam eine aktuelle YouGov-Umfrage unter mehr als 500 Unternehmensentscheidern im Auftrag der Signal Iduna (www.signal-iduna.de).

Die Signal Iduna hält daher für alle Arbeitgeber ein umfangreiches Informations- und Lösungspaket bereit. „Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der Zuschusspflicht. Das wissen wir aus Gesprächen mit unseren Kernzielgruppen in Handwerk und Handel“, sagt Clemens Vatter, Konzernvorstand der Signal Iduna und zuständig für die Lebensversicherung. 

Beim Lösungsangebot der Versicherungsgruppe mit ihren beiden Hauptverwaltungsstandorten Dortmund und Hamburg können die Zuschüsse des Arbeitgebers direkt in bestehende Versicherungsverträge einfließen, sofern die Betriebsrente ab 2007 abgeschlossen wurde. Für ältere Verträge bietet der Versicherer einen Ergänzungsvertrag an, der auf der neuesten Produktgeneration basiert.

Besondere Lösungsangebote und individueller Service
Darüber hinaus bietet die Signal Iduna individuelle Lösungen für Arbeitgeber zur Umsetzung und Verwaltung von Arbeitgeberzuschüssen an. So können Firmen-Chefs unter bestimmten Voraussetzungen „Pooling“-Lösungen“ nutzen, um zum Beispiel die Zuschüsse für sämtliche Versicherungsverträge der Mitarbeiter einheitlich zu organisieren. Dank durchgehend digitaler Prozesse in der bAV sieht sich die Signal Iduna sehr gut gerüstet, dieses Geschäft für ihre Kernzielgruppen einfach und kostengünstig zu verwalten.

Höhe der Sozialabgabenersparnis entscheidet über Höhe des Zuschusses
Clemens Vatter macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass der Zuschuss relativ gesehen werden muss. Wenn also beispielsweise ein Arbeitgeber weniger als 15 Prozent an Sozialbeiträgen einspart, kann der Zuschuss auch geringer ausfallen. Arbeitgeber müssen nur die tatsächlichen Einsparungen weitergeben. In diesem Fall sollten sie spitz abrechnen. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der mit seinem monatlichen Verdienst von 6.000 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Kranken- und Pflegeversicherung, aber unter der für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt, wandelt im Monat 260 Euro um. Sein Arbeitgeber schießt 27,43 Euro zu, also lediglich die Beitragsanteile (2019) zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von 10,55 Prozent.

„Spitz abrechnen“ ist aufwändig, pauschal einfacher
Bei der sogenannten Spitzabrechnung muss jedoch ständig geprüft werden, wie hoch die tatsächliche Ersparnis ist. Laut Clemens Vatter ist das für den Arbeitgeber sehr aufwändig. Um dies zu vermeiden, empfiehlt die Signal Iduna Arbeitgebern einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent zu zahlen. Dann können immerhin noch rund 5 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen auf den Entgeltumwandlungsbetrag eingespart werden.

„Der Arbeitgeberzuschuss ist ein attraktiver Baustein, um Mitarbeiter für eine betriebliche Altersversorgung zu motivieren und gleichzeitig an das Unternehmen zu binden“, sagt Clemens Vatter. (-el / www.bocquel-news.de)

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