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Schutz für Freiberufler bei Betriebsunterbrechung

22. September 2014 - Wenn Selbständige erkranken und der Betrieb stillsteht, werden die Fixkosten zur existenziellen Bedrohung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung nutzt ihnen in der Regel nichts, besser ist eine Art „Betriebsunterbrechungsschutz" für Freiberufler.  

Die Basler Versicherung (www.basler.de) vertreibt unter dem Namen „Basler ExistenzSicherung" eine Absicherung für den Fall, dass Selbständige und Freiberufler krankheitsbedingt ihre Tätigkeit zeitweise nicht mehr ausüben können. Solche plötzlichen Erkrankungen können gravierende finanzielle Folgen haben, argumentiert die Basler. Beispiel Apotheker: Laut dem deutschen Gesetz muss während den Öffnungszeiten einer Apotheke immer ein Apotheker anwesend sein. Fällt dieser krankheitsbedingt aus und wird auf die Schnelle keine Vertretung gefunden, muss die Apotheke geschlossen bleiben. Beispiel Architekt: Nach der Besprechung auf der Baustelle bricht sich der Architekt kompliziert das Bein und fällt dadurch länger aus. Da die Fixkosten für sein Büro und Angestellte weiterlaufen, ohne dass er seine Arbeitsleistung erbringen beziehungsweise neue Aufträge akquirieren kann, macht sein Betrieb in kurzer Zeit Verluste.

Auslöser für die finanzielle Krise seien meistens die Fixkosten. Bei Dentisten liege ihr Anteil bei etwa 50 Prozent - das seien im Durchschnitt etwa 10.000 Euro im Monat. Für eine Facharztpraxis mit modernen Diagnosegeräten, wie 3D-Röntgen-Systemen oder hoch automatisierte Behandlungsstühle, könnten die monatlichen Fixkosten aufgrund hoher Leasingraten schnell im fünfstelligen Euro-Bereich liegen, so die Basler.

Leistungen auch bei Burn-out
Die „Basler ExistenzSicherung" leistet für Freiberufler wie Handwerker, Ärzte oder Architekten nach Ablauf der Karenzzeit bis zu zwölf Monate für jeden Ausfalltag 1/250 der vereinbarten Versicherungssumme, um die weiterlaufenden Kosten und den entgangenen Betriebsgewinn zu decken. Die Höhe der Versicherungssumme orientiert sich dabei am Betriebsgewinn und den Fixkosten. Bei einer Versicherungssumme von 250.000 Euro bedeutet eine Tageshöchstentschädigung von 1/250 einen Tagessatz von 1.000 Euro.

Thilo Hahn

Überdies zahlen die Basler Versicherungen bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Herzinfarkt, Schlaganfall, Burn-out oder Unfällen mit schweren Mehrfachverletzungen sofort fünf Prozent der vereinbarten Versicherungssumme als Einmalzahlung. Die Burn-out-Klausel sowie die Sofortzahlung bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit seien einzigartige Merkmale auf dem deutschen Markt, betont die Basler. „Psychische Erkrankungen sind heute für 12,9 Prozent der Ausfallzeiten von Berufstätigen die Ursache. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Jahr 2000 mehr als verdoppelt - damals waren es lediglich 5,3 Prozent", erklärt Thilo Hahn (Foto: Basler), Leiter Privatmarkt der Basler Versicherungen.

Auch eine eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit sei mitversichert. Das heißt: Wer vierzehn Tage vollständig arbeitsunfähig war und anschließend seine Tätigkeit zu höchstens 50 Prozent wieder ausüben kann, profitiere von bis zu sechs weiteren Wochen Versicherungsschutz. Somit könnten Genesende ohne schlechtes Gewissen und finanziellen Druck langsam wieder einsteigen. Zusätzlich werde ein kostenfreier Rehabilitationsmanager gestellt, der den Patienten von der Diagnose bis zur Nachsorge berät und begleitet.

Existenzschutz als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) sind für Selbständige und Freiberufler kein probates Mittel zur Absicherung bei Krankheit oder Unfall. Denn sie treffen im Versicherungsfall weitgehende Umorganisationspflichten für ihr Unternehmen, soweit diese zumutbar sind.

Mit „ExistenzSchutz" liegt die Basler in einem Trend, der Alternativen zur herkömmlichen BU bietet, den Existenzschutzversicherungen. Inhaltlich grenzen sie sich mehr oder weniger deutlich gegenüber der BU ab. Sie bieten finanziellen Schutz bei Erwerbsunfähigkeit, bei schweren Krankheiten oder beim Verlust von körperlichen Fähigkeiten. Nicht die Fähigkeit zur Ausübung des Berufs ist Gegenstand des Versicherungsschutzes, sondern die finanziellen Einbußen durch Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall. (hp / www.bocquel-news.de)

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