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Rürup-Rente wird zum Jahresauftakt frisch poliert

18. Januar 2023 - Große Neuigkeiten in Sachen Rürup-Rente. Seit Beginn des Jahres 2023 sind die Beiträge zur staatlich geförderten Rürup-Rente komplett absetzbar. Bislang konnten nur 94 Prozent der Beiträge zur Rürup-Rente geltend gemacht werden. Versicherungs-Experten der uniVersa wissen, was es beim Abschluss zu beachten gilt.

Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen, dass die Beiträge zur Rürup-Rente ab Januar 2023 als Sonderausgaben voll steuerlich abzugsfähig sind. Verglichen mit anderen staatlich geförderten Produkten kann die Rürup-Rente auch fondsgebunden ohne Garantien abgeschlossen werden. „Das erhöht die Renditechance gerade bei langlaufenden Verträgen enorm“, sagen die Experten bei uniVersa (www.universa.de).

Es können nicht nur Aktienfonds, sondern auch kostengünstige Indexfonds (ETF) zur Altersvorsorge gewählt werden. Ein wichtiges Kriterium bei der Produktauswahl ist, dass der Rentenbeginn flexibel gewählt werden kann und variable Sonderzahlungen möglich sind. Interessant für Selbstständige, um je nach Geschäftsverlauf das Steuerergebnis optimieren zu können.

Der Sonderausgabenabzug ist jedoch gedeckelt: Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtung sind im Jahr 2023 maximal 26.528 Euro (Verheiratet: 53.056) abzugsfähig. Steuerlich ist die Rürup-Rente sehr interessant, so die uniVersa. Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 35 Prozent erhalten Rürup-Sparer bei einem Monatsbeitrag von 100 Euro mit der Einkommensteuer wieder 420 Euro pro Jahr zurück. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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