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Reform? Riester-Rente bleibt weiter das Stiefkind

27. Januar 2021 - Die Riester-Rente ist offensichtlich das Stiefkind der Regierungsparteien. Doch beim GDV brodelt es, wenn diese staatlich (zu wenig) geförderte private Altersvorsorge thematisiert wird. „Wir brauchen eine Riester-Revolution“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen. Auch Verbraucherschützer drängen auf ein neues Riester-Konzept.

Bleibt die Riester-Rente wieder auf der Strecke? „Wir brauchen eine Riester-Revolution“, sagte Jörg Asmussen noch im Dezember 2020. Der Hauptgeschäftsführer des GDV Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) machte damit klar, dass es mit einer kleinen Reform nicht getan sei. „In einer Welt ohne positiven Nominalzins muss die Altersvorsorge neu gedacht werden – das gilt auch für Riester und für die betriebliche Altersversorgung“, so Asmussen.

Die Bundesregierung hatte zugesagt, das Thema noch in dieser Legislaturperiode anzupacken. Doch bis zur nächsten Bundestagswahl im September 2021 sind es nur noch wenige Monate. Kein üppiges Zeitfenster laut Asmussen für eine umfassende Reform, von der die Koalitionspartner zudem auch noch inhaltlich unterschiedliche Vorstellungen haben.

Fakt ist: Seit über 15 Jahren sind die Spielregeln der Riester-Rente nahezu unverändert. Die Zulagenhöhe wurde zwar leicht angepasst, doch beim Steuervorteil und anderen Rahmenbedingungen hat sich nichts getan. Die geförderte Altersvorsorge ist daher dringend reformbedürftig. Doch zu einem Neustart wird es bis zur Bundestagswahl wohl nicht mehr kommen, berichtet finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge GmbH (www.finanzen.de).

Demnach hatten sich CDU, CSU und SPD zu Beginn der Legislaturperiode auf eine Reform der Riester-Rente verständigt. Offensichtlich ist dieses Vorhaben vom Tisch – trotz vieler Vorschläge, die bereitliegen.

Hoffnung auf den kommenden Wahlkampf?
„Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts“, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Die Redakteure von finanzen.de sind der Meinung, dass die Regierung dieses Ziel voraussichtlich nicht erreichen wird.

Die Bild-Zeitung berichtet jetzt, dass es bis zur Bundestagswahl zu keiner Reform der Riester-Rente mehr kommen werde. Die Zeitung mit den vier großen Buchstaben bezieht sich dabei auf ein Papier vom Bundesfinanzministerium mit den Gesetzesvorhaben bis zum September 2021. Die Riester-Reform taucht demnach gar nicht darin auf.

Auch die VZBV Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) scheint sich inzwischen von einem Neustart in den kommenden Monaten verabschiedet zu haben. „Dass das vor den Wahlen im Herbst nicht mehr kommt, dürfte inzwischen klar sein”, sagte Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim VZBV, gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Dazu sei der Prozess viel zu spät angestoßen worden. Die Verbraucherschützerin setzt darauf, dass die Themen Rente und Altersvorsorge im Wahlkampf eine wichtige Rolle spielen. Ihrer Aussage zufolge sei es bei der privaten Vorsorge wichtig, dass jeder Euro in einem guten und renditestarken Produkt landen soll. Die Verbraucherzentralen befürworten eigenen Angaben zufolge die Einführung der sogenannten Extra-Rente.

Knackpunkt Rendite
Und das ist gerade der Knackpunkt: Bei der Riester-Rente hapert es mit der Rendite. Experten-Aussagen zufolge ist hier das Zusammenspiel aus Niedrigzinsphase und gesetzlich vorgeschriebener Beitragsgarantie die Ursache. Es ist gesetzte Tatsache, dass die Anbieter das Geld der Versicherten kaum in renditefördernde Produkte anlegen dürfen. Das liege hier vor allem an den Möglichkeiten, dass bei ihnen ein gewisses Kapitalverlustrisiko besteht. Offensichtlich besteht jetzt eine Überlegung, sich von der Beitragsgarantie zu verabschieden.

Vorschlag der Rentenkommission
Die Rentenkommission machte bereits Vorschläge; zumal für die Riester-Rente bisher nur unflexible Förderungen gelten: Der Höchstbeitrag der absetzbaren Beiträge bei der Riester-Rente liegen unverändert bei 2.100 Euro im Jahr.

Beispielsweise hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission vorgeschlagen, die steuerliche Förderung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu koppeln. Somit würde der Sonderausgabenabzug 2021 um rund 1.300 Euro steigen.

Wie berichtet liegen in Berlin für die Reform der Riester-Rente verschiedene Konzepte bereit, sei es von der Rentenkommission, vom GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, von der VZBV Verbraucherzentrale oder von unterschiedlichen Politikern.

Was macht der Finanzminister mit den Vorschlägen?
Insider sagen dazu, dass die Regierung trotz der vielen Vorschläge die Riester-Rente in den kommenden Monaten wohl nicht mehr anfassen wird. Es sei denn, es komme in Unions-Kreisen zu großem Widerstand. Noch im Zuge der Einführung der Grundrente hatte die CDU/CSU noch mit dem Koalitionspartner SPD vereinbart, das Reformvorhaben in Sachen Riester-Rente voranzutreiben. Nun steht die Frage im Raum, ob sich das SPD-geführte Finanzministerium mit Blick auf das Papier mit dem Gesetzesvorhaben noch daran hält? (-el / www.bocquel-news.de)

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