7. August 2023 - Die grüne Energiebewegung nimmt Fahrt auf, während immer mehr Haushalte auf erneuerbare Energiequellen umsteigen. Neben Eigenheimbesitzern, die Solaranlagen auf ihren Dächern installieren, steigt auch die Anzahl der Mieter, die Balkon und Terrasse für kleine Solaranlagen nutzen. Doch welcher Versicherungsschutz gilt hier?
Die Begeisterung für Photovoltaikanlagen ist ungebrochen. Dabei sind es längst nicht mehr nur Hauseigentümer*innen, die von den Vorteilen der Solarstromproduktion profitieren möchten. Auch immer mehr Mieter entscheiden sich dafür, eine kleine Solaranlage auf dem Balkon oder der Terrasse zu installieren, um ihren eigenen umweltfreundlichen Strom zu erzeugen. Doch während die Solarenergiegewinnung an Popularität gewinnt, stellen sich Fragen bezüglich des geeigneten Versicherungsschutzes für solche Anlagen.
Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen – Worauf ist zu achten?
Für Eigenheimbesitzer ist die Versicherung ihrer Photovoltaikanlagen in der Regel über die Wohngebäudeversicherung geregelt. Doch wie sieht es für Mieter aus, die eine kleine Solaranlage auf dem Balkon oder der Terrasse betreiben? In den letzten Jahren bieten immer mehr Hausratversicherungen spezielle Versicherungsoptionen für solche Fälle an. Hierbei kann der Versicherungsschutz greifen, solange die Leistung des Wechselrichters nicht die Marke von 600 Watt überschreitet.
„Vor der Installation sollte unbedingt eine Rücksprache mit der Versicherung erfolgen", rät Daniel Weidenhammer, Abteilungsleiter bei der uniVersa Versicherung (www.universa.de). Oftmals ist es notwendig, die Versicherungssumme der Hausratversicherung anzupassen, um angemessen abgesichert zu sein. In modernen Wohnflächentarifen sind Balkon-Solaranlagen meist bis zur pauschalen Versicherungssumme auf direkt angrenzenden Terrassen und Balkonen gegen Schäden durch Feuer, Überspannung aufgrund von Blitzschlag, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel versichert. Einige Versicherungsanbieter bieten sogar Schutz, wenn die Anlage außerhalb des Grundstücks angebracht ist.
Ein weiteres Kriterium, das bei der Auswahl einer geeigneten Versicherungspolice beachtet werden sollte, ist die Vorgabe einer Mindestwindstärke bei Sturmschäden. "Eine solche Vorgabe kann die Schadenregulierung erheblich erleichtern", erklärt Weidenhammer. In den Standardpolicen ist eine Schadensleistung in der Regel erst ab einer Windstärke von acht vorgesehen.
Die steigende Akzeptanz und Nutzung von Balkon-Solaranlagen unterstreicht den Wunsch vieler Bürger*innen, aktiv zu nachhaltiger Energiegewinnung beizutragen. Mit angemessenem Versicherungsschutz kann dieser Beitrag zur grünen Energiebewegung sorgenfrei genossen werden. Daher ist es ratsam, die Optionen im Versicherungsbereich sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls in enger Abstimmung mit dem Versicherungsanbieter die optimale Absicherung für die eigene Solaranlage zu wählen. (-ver / www.bocquel-news.de)
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