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Konzepte und Kriterien

Pflegegelderhöhung und weitere Maßnahmen

28. März 2023 - Die Pflegebedürftigkeit und die damit verbundenen Kosten sind für viele Menschen in Deutschland ein belastendes Thema. Lange wurde von Seiten der Pflegebedürftigen und Angehörigen auf eine Erhöhung des Pflegegeldes gewartet. Nun scheint es, als würde die Bundesregierung diesen Wunsch endlich ernst nehmen.

Wie aus dem Referentenentwurf der Bundesregierung hervorgeht, soll der gesetzliche Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent steigen. Für Eltern mit mehreren Kindern sieht der Entwurf vor, dass ab dem 2. Kind die Beiträge sinken. Für kinderlose Personen steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,4 auf 4 Prozent.

Ab 2024 plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen:

  • Eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent, welches in den Jahren 2025 und 2028 entsprechend der Preisentwicklung angepasst werden soll.
  • Die Zusammenführung der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Jahresbeitrag, um diese flexibler einsetzen zu können.
  • Die Erweiterung des Anspruchs auf bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld bei akut aufkommenden Pflegesituationen eines Angehörigen.
  • Eine Erhöhung der Zuschüsse zum Eigenanteil in Pflegeheimen.

Trotz dieser Maßnahmen gibt es auch Kritik. Johannes Haas, Gründer des Verbund Pflegehilfe (www.pflegehilfe.de), bemängelt, dass die Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent nicht ausreichend sei und eine Anhebung um 15 Prozent notwendig wäre, um die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre abzudecken.

Der Referentenentwurf geht nun in die Fachanhörung, bevor er vom Kabinett, Bundesrat und Bundestag diskutiert wird. Ob und in welcher Form die geplanten Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Doch zumindest ist es ein Schritt in die richtige Richtung, um die Situation der Pflegebedürftigen und Angehörigen in Deutschland zu verbessern. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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