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"PflegePolice Flexi" mit individuellen Kriterien

18. August 2014 - Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat mit der „PflegePolice Flexi“ eine Pflegeversicherung mit flexiblem Beitrag eingeführt. Statt fester Leistungsstaffeln gilt in den Pflegestufen I und II eine freie Wahl zwischen 10 und 100 Prozent der Pflegerente.

Allianz PflegePolice-FlexiDie neue „PflegePolice Flexi“ der Allianz Lebensversicherungs-AG (www.allianz.de) bietet für jeden individuell verlässliche Absicherung und hohe Flexibilität, sagt Alf Neumann, Vorstand von Allianz Leben. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Individuelle und verbesserte Lösungen seien nötig. „Bereits heute werden mehr als ein Drittel aller Bundesbürger im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Dieser Anteil wird weiter steigen, weil die Menschen in Deutschland immer älter werden – mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden“, ergänzt der promovierte Mathematiker.

Das neue Tarifangebot der „PflegePolice Flexi“ setzt den Angaben zufolge beim Versicherungsschutz auf hohe Flexibilität. Statt fester Leistungsstaffeln ist in den Pflegestufen I und II eine freie Wahl zwischen 10 und 100 Prozent der Pflegerente. Laut Neumann ist der Maßstab die Pflegerente, die von der Allianz in Pflegestufe III geleistet wird. Der Kunde könne genau die finanzielle Absicherung und damit fremde Hilfe in Anspruch nehmen, die er sich leisten möchte.

Besonderer Schutz bei Demenzerkrankung
Besonderen Schutz bietet der neue Vorsorge-Tarif bei einer Demenzerkrankung. Den Angaben zufolge gibt es für jede Pflegestufe einen eigenen Demenzauslöser. Bereits bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz (sogenannte Pflegestufe 0) wird so eine Leistung fällig – unabhängig davon, ob der Versicherte zuhause von der Familie versorgt wird - oder stationär in einem Heim.

Zu den Leistungen der neuen Allianz PflegePolice Flexi gehört zudem ein integrierter Schutz für Hinterbliebene: Stirbt der Versicherte ohne vorher pflegebedürftig geworden zu sein, bekommen die Begünstigten eine Todesfallleistung aus den bereits gezahlten Beiträgen – maximiert bis zur Höhe der jährlichen Pflegerente. „Damit fließt immer eine Leistung aus der Police“, sagt Alf Neumann.

Ebenso können seinen Angaben zufolge die Kunden selbst bestimmen, wie sie zahlen möchten: Neben laufenden Beiträgen sei auch eine abgekürzte Beitragsdauer – beispielsweise eine Ausfinanzierung der Vorsorge bis zum 65 Lebensjahr – möglich. Ebenso könnten Zuzahlungen in unterschiedlicher Höhe eingebracht werden. Damit würden sich beispielsweise Sonderzahlungen, eine kleine Erbschaft oder sonstige Geldbeträge für die eigene Pflegevorsorge nutzen lassen und so die künftigen Beiträge reduzieren.

Dr. Alf Neumann - AllianzStarkes Sicherheitsnetz: garantierte Beiträge
Die Allianz-Kunden profitieren beim neuen Pflegeprodukt von der Ertragskraft und den niedrigen Verwaltungskosten der Allianz Leben, macht Dr. Alf Neumann (Foto: Allianz) deutlich. Demnach sind bei der PflegePolice Flexi der Beitrag und die Garantierente ein für alle Mal festgelegt, sie können nicht mehr angepasst werden. Zudem erhöhen Überschüsse die garantierte Pflegerente. „Wer für sich und seine Familie richtig vorsorgt, sollte eine mögliche Pflegebedürftigkeit finanziell genauso planen wie das zusätzliche Einkommen im Alter an sich. Ein verlässlicher Partner bietet hier den Kunden die notwendige Stabilität“, betont Neumann.

Vielfältige Gestaltungsoptionen
Der Versicherungsschutz kann bei der neuen Pflegeversicherung zu fest definierten Anlässen wie Heirat, Scheidung, Geburt beziehungsweise Adoption eines Kindes erhöht werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist laut Allianz nicht nötig. Auch wenn der Partner zum Pflegefall geworden oder verstorben ist, könne der eigene Pflegeschutz ohne Risikoprüfung erhöht werden. Alf Neumann: "Vielfach gehen Ehepaare davon aus, dass einer den anderen im Notfall pflegen wird. Wenn dann aber das Leben anders verläuft als erwartet, kann die neue Pflegeversicherung an die neue Lebenssituation angepasst werden." Auch eine wahlweise einmalige Kapitalzahlung bei schwerer Pflegebedürftigkeit könnte mit der PflegePolice Flexi vereinbart werden. Ein Umzug in eine neue altersgerechte Wohnung oder ein behindertengerechter Umbau der eigenen Wohnung können so bezahlbar werden. (-el / www.bocquel-news.de)

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