logo
logo

Konzepte und Kriterien

Pensionskassen-Angebot komplett neugestaltet

18. Juni 2020 - In den kommenden Monaten müssen die Pensionskassen mehrere rechtliche Änderungen in ihr Tagesgeschäft einführen. Deswegen baut Willis Towers Watson das Beratungs-Angebot für Pensionskassen aus und holt sich dafür den Pensionskassen-Experten Thomas Obenberger als Verstärkung mit ins Boot.

„Als führender Berater stärken wir damit die für uns strategisch wichtige Aufstellung im Pensionskassenmarkt weiter“, sagt Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson. „In einem Umfeld, in dem Pensionskassen wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus, den Folgen der Corona-Krise und steigender regulatorischer Anforderungen zunehmend externe Expertise benötigen, setzen wir damit ein klares Zeichen, dass Willis Towers Watson als Partner und Experte für Pensionskassen zur Verfügung steht.“

Neue Rahmenbedingungen
Umfassende Änderungen der Rahmenbedingungen für Pensionskassen ab Sommer 2020  Die neue gesetzliche Ausfallhaftung, die voraussichtlich im Sommer 2020 in Kraft treten wird, betrifft Pensionskassen, die nicht dem Sicherungsfonds nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (Protektor) angehören und die auch nicht in Form einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien errichtet sind. Finanziert wird sie durch Beiträge der Trägerunternehmen, welche diese bereits ab dem Kalenderjahr 2021 zu entrichten haben. Neben diesem finanziellen Aufwand ergibt sich für die Arbeitgeber bzw. die Pensionskasse auch noch ein Mehr an Administration infolge des Umstands, dass die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlung durch ein gesondertes Verfahren ermittelt werden muss. 

Zwei BaFin Rundschreiben
Aber auch in regulatorischer Hinsicht werden sich die Pensionskassen in Kürze gesteigerten Anforderungen gegenübersehen. So werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) in Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie voraussichtlich im August zwei Rundschreiben veröffentlicht werden:

  1. Eines wird sich mit den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation befassen und dabei einige neue organisatorische Anforderungen stellen (etwa wenn die intern verantwortliche Person gleichzeitig ähnliche Aufgaben in EbAV und Trägerunternehmen ausübt), die insbesondere für kleinere Firmenpensionskassen ohne Personal herausfordernd sein dürften.
  2. Das zweite Rundschreiben – zur eigenen Risikobeurteilung – wird aller Voraussicht nach über die bisherigen Beurteilungen und Bewertungen hinausgehende neue Ansätze zur Risikobeurteilung verlangen, welche sehr weitgehend sind und die Pensionskassen aufgrund des insoweit erforderlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwands unter Umständen auch überfordern können. Pensionskassenverantwortliche werden sich mit all diesen Neuerungen detailliert auseinandersetzen und Prozesse anpassen müssen, damit die Verwaltung ihrer Einrichtung auch in Zukunft möglichst schlank und effizient bleibt.  

Mehraufwand für Umstellung sowie laufenden Mehraufwand meistern
„Sämtliche Änderungen beinhalten im aktuell ohnehin schon schwierigen Umfeld zum Teil gravierende neue Anforderungen und Herausforderungen für die Pensionskassen, die sich nicht nur in einem einmaligen Umstellungsaufwand erschöpfen. Zukünftig ist darüber hinaus ein laufender Mehraufwand zu meistern. Wir freuen uns deshalb, dass wir im Sinne unserer Kunden mit Thomas Obenberger einen langjährig erfahrenen Berater für Pensionskassenthemen gewonnen haben“, sagt Conrads.

„Willis Towers Watson hat in den vergangenen Jahren dem wichtigen Pensionskassenmarkt in Deutschland nachhaltig Expertise und Foren zum Austausch geboten. Auf diesem Weg gehen wir nun konsequent weiter voran“, fährt Conrads fort.

Neuer Pensionskassenexperte mit an Bord
Thomas Obenberger blickt auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der betrieblichen Altersversorgung zurück, davon auf über 18 Jahre Erfahrung bei der Betreuung von Pensions- und Sterbekassen.

Der 48jährige Volljurist (Universität München) verfügt zudem über langjährige Erfahrung als rechtlicher Berater von über 20 Pensions- und Sterbekassen. Darüber ist Obenberger als Fachautor zahlreicher bAV-Publikationen aufgetreten. (-ver / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.