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Konzepte und Kriterien

PSV-Beiträge für Arbeitgeber sinken

10. Juli 2019 - Die Beiträge für Betriebsrentenabsicherung sinken. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), der Betriebsrentenansprüche im Fall der Insolvenz des Arbeit-gebers absichert, wird seinen Beitragssatz in diesem Jahr voraussichtlich auf unter 2 Promille absenken. Begründung: günstige Schadenentwicklung, die anhält.

„Aus heutiger Sicht für das laufende Jahr 2019 ist von einem moderaten Schadengeschehen auszugehen“, sagte der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Prof. Dr. Dieter Hundt, bei der Mitgliederversammlung des PSV Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (www.psvag.de). Zur Eröffnung der Versammlung die Bedeutung der Insolvenzsicherung als wichtige sozialpolitische Aufgabe hervor, der sich der PSVaG auch in seinem 44. Geschäftsjahr erfolgreich gestellt hat. Der PSVaG sichert rund 70 Prozent des Verpflichtungsumfangs der betrieblichen Altersversorgung Deutschlands. Arbeitgebern ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Attraktivität der bestehenden betrieblichen Altersversorgung auch in Zukunft erhalten bleibt. Dazu müsste der Gesetzgeber unter anderem dringend eine Anpassung des steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungszinses bei Direktzusagen vornehmen.

Der PSV-Vorstand berichtete anschließend, dass derzeit 11,1 Millionen Versorgungsberechtigte (4,0 Millionen Rentner und 7,1 Millionen Anwärter) unter Insolvenzschutz stehen. Die Zahl der Mitgliedsunternehmen ist demnach erneut gestiegen und lag Ende 2018 bei 95.100. Die Beitragsbemessungsgrundlage (BBG) wuchs um 6 Milliarden Euro auf 345 Milliarden Euro. Der für 2018 festgelegte Beitragssatz lag mit 2,1 Promille deutlich unter dem langjährigen gewichteten Durchschnitt von 2,7 Promille.

Wie der PSVaG berichtet, hat er die insgesamt positive wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre dazu genutzt, seine Reserven für Krisenjahre zu stärken. Die Aufsichtsbehöre BaFin hatte bereits 2017 die Zielgröße für den Ausgleichsfonds von 6 Promille (rund 2 Milliarden Euro) auf 9 Promille der BBG (rund 3 Milliarden Euro) erhöht. Ende 2018 hat der Ausgleichsfonds seine Zielgröße fast erreicht. Demnach können nun in Krisenjahren Beitragsspitzen durch den Ausgleichsfonds abgemildert und die Liquidität der Mitgliedsunternehmen geschont werden.

Der PSVaG hat eigenen Angaben zufolge ein ehrgeiziges Digitalisierungsvorhaben. So besteht bereits die Möglichkeit, sich online beim PSVaG anzumelden oder gesellschaftsrechtliche Änderungen anzuzeigen. Ab dem Jahr 2020 soll auch die Beitragsbemessungsgrundlage elektronisch mitgeteilt werden können. Mittelfristiges Ziel ist ein Mitgliederportal, über das alle Meldepflichten abgewickelt werden können.

Insolvenzgeschehen historisch gering
Zum Insolvenzgeschehen berichtete der PSV-Vorstand von einer historisch geringen Zahl von Insolvenzen (372), die den PSVaG betroffen haben. Auf Grund des gestiegenen Aufwands pro Insolvenz lag das Schadenvolumen trotzdem – gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert - bei 660 Millionen Euro.

Die anhaltende Niedrigzinsphase belastet weiterhin sowohl die Ertragslage als auch die Aufwandsseite. Dies liege an der geringeren Diskontierung der Rückstellungen und der höheren Beiträge an das Lebensversicherungskonsortium, das die Rentenzahlungen des PSVaG übernimmt, heißt es.

Rechtsstreit vor dem EuGH
Große Bedeutung kann für den PSVaG und seine Mitglieder ein Rechtsstreit vor dem EuGH Europäischen Gerichtshof erlangen. Der PSVaG wehrt sich dagegen, für Rentenzahlungsverpflichtungen eines insolventen Arbeitgebers im Durchführungsweg Pensionskasse in Anspruch genommen zu werden. „Für diesen Durchführungsweg ist der PSVaG nach deutscher Rechtslage nicht zuständig“, betont der PSV-Vorstand. Aktuell meint der Generalanwalt beim EuGH aber, dass Deutschland für eine Insolvenzsicherung sorgen müsste. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH entscheiden wird.

Der PSVaG hebt in seinem Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019 hervor, dass das 1. Halbjahr von einigen Großschäden geprägt war, aber die gesamte Schadenbelastung geringer ausfiel als im Vorjahr. „Insgesamt gehen wir von einem geringeren Beitrag aus als im Vorjahr, sodass wir glauben, bei einer 1 vor dem Komma zu landen“, sagte PSV-Vorstand Marko Brambach. 2018 hatten die Firmen noch 2,1 Promille gezahlt.Damit sind bestehende gesamtwirtschaftliche Risiken nicht im Insolvenzbereich des PSVaG sichtbar geworden. Der PSVaG geht deshalb von einem gegenüber dem Vorjahr sinkenden Beitragssatz von weniger als 2 Promille für 2019 aus. (-el / www.bocquel-news.de)

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