31. Januar 2025
- Dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart ist für Versicherte von bedeutender Entscheidung. In einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG wurde eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt, die Kürzungen des Rentenfaktors ermöglicht hatte (Az. 2 U 143/23).
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine sogenannte Verbandsklage nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz) erhoben. Das alles bezog sich auf eine Regelung der Allianz Leben (www.allianz.de), die sich darauf berufen hatte, eine Senkung der Rentenhöhe unter bestimmten wirtschaftlichen Bedingungen vorzusehen, etwa bei steigender Lebenserwartung oder anhaltend niedrigen Renditen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Klausel ausschließlich im Interesse des Versicherers formuliert sei. Eine verpflichtende Wiederherstellung des ursprünglichen Rentenfaktors im Falle einer wirtschaftlichen Erholung sei darin nicht vorgesehen. Eine solche einseitige Regelung sei unzulässig, so die Richter.
Kürzung von Rentenfaktoren rechtswidrig
Die Allianz Leben hatte in betroffenen Riester-Verträgen den Rentenfaktor von 38,74 Euro auf 30,84 Euro je 10.000 Euro Policenwert abgesenkt – eine Reduzierung um rund 20 Prozent. Als Begründung führte sie unter anderem die lange Phase niedriger Zinsen an. Da sich aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mittlerweile verändert haben und die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen wieder angehoben hat, wäre eine Rücknahme der Kürzung folgerichtig. Doch die Allianz Leben ist laut Vertragsbedingungen dazu nicht verpflichtet.
Der zweite Zivilsenat des OLG Stuttgart (https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/) entschied, dass die Allianz Leben diese Klausel in neuen Verträgen nicht mehr verwenden und sich in bestehenden Verträgen nicht mehr darauf berufen darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof BGH wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Verbraucherschützer fordern Reform der Altersvorsorge
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (www.verbraucherzentrale-bawue.de) sieht in diesem Urteil einen wichtigen Schritt, betont aber zugleich die grundsätzlichen Probleme der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Deutschland. „Erneut zeigt sich, dass das Verhalten der Anbieter von Riester-Verträgen nicht verbraucherfreundlich ist und zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner geht“, so Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherzentrale fordert seit Jahren g. Reform des Systems und setzt sich für ein standardisiertes Altersvorsorgeprodukt nach skandinavischem Vorbild ein. Die Entscheidung des OLG Stuttgart zeigt laut Nauhauser einmal mehr, dass klare gesetzliche Regelungen erforderlich sind, um Verbraucher besser vor einseitigen Vertragsänderungen zu schützen. (-el / www.bocquel-news.de)
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