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Never ending Story: Honorar vs. Provision

24. November 2021 - Politisches Hick-Hack: Eine KPMG-Studie stellt fest, dass durch ein Provisionsverbot breite Bevölkerungskreise vom Kapitalmarkt abgeschnitten würden. Der Grund: Honorarberatung ist zu teuer für Verbraucher mit geringen und mittleren Anlagebeträgen. Und: Verbraucher lehnen es ab für Beratung ein Honorar zu zahlen.

Ein von großen Teilen der Politik gefordertes Provisionsverbot bringt schon länger Unruhe in die Berater- und Vermittlerkreise. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft (https://home.kpmg) hat nun im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft (https://die-dk.de/), des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (www.bvi.de) und des Deutschen Derivate Verbandes e.V. (www.derivateverband.de) untersucht, wie sich ein Provisionsverbot auf die Finanzberatung auswirken würde. Zudem lehnen fast drei Viertel der Verbraucher ab, für eine Beratung ein gesondertes Honorar zu bezahlen. Eine KPMG-Studie zeigt: Ein Verbot der Provisionsberatung führt dazu, dass 80 Prozent keine oder risikoreiche Finanzprodukte kaufen. Das Ergebnis: Breite Bevölkerungskreise würden vom Vermögensaufbau ausgeschlossen.

Das Fazit der KPMG-Studie: Vor allem Verbraucher mit geringen und mittleren Anlagebeträgen würden durch die Honorarberatung von der Beratung abgeschnitten, da sie zu teuer sei. Bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 180 Euro ist laut der Studie die Honorarberatung bis zu einem Anlagebetrag von 25.000 Euro teurer als die provisionsbasierte Beratung.

Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Wertpapiersparpläne werde mit maximal 100 Euro pro Monat bespart, mehr als ein Viertel (28 Prozent) mit weniger als 50 Euro. „Vor allem diese Verbraucher sind auf fachkundige Beratung angewiesen“, heißt es.

Fast drei Viertel wüden kein gesondertes Honorar bezahlen
Eine Umfrage der ursprünglich britischen Kantar Deutschland GmbH (www.glassdoor.de/) hat zudem ergeben, dass fast drei Viertel (74 Prozent) der Befragten es ablehnen, für eine Beratung ein gesondertes Honorar zu bezahlen. Nur 16 Prozent sind dazu bereit. Als angemessener Stundensatz werden durchschnittlich knapp 35 Euro angegeben. Die tatsächlichen 180 Euro wollen nur 0,3 Prozent bezahlen. „Im Falle eines Provisionsverbots bliebe zahlreichen Verbrauchern nur der Ausweg, weniger oder keine Beratung mehr in Anspruch zu nehmen“, heißt es dazu in Vertriebskreisen.

Mona Backhaus vom VersicherungsJournal berichtet dazu: „Da eine Beratung bei der Geldanlage aber ausweislich der Umfrage für 80 Prozent der Befragten unerlässlich ist, würde ein Verbot der Provisionsberatung dazu führen, dass sie sich – entgegen dem erklärten Ziel des europäischen Gesetzgebers – von den Finanzmärkten abwenden und keine Finanzprodukte mehr kaufen oder – mit entsprechend höherem Risiko – ohne Beratung Produkte kaufen.“

In der Studie wird zudem über Negativbeispiele aus dem Ausland berichtet. In Großbritannien, wo seit 2013 Provisionen verboten sind, orientiere sich der Beratungsmarkt deutlich an höheren Vermögen, meist ab 60.000 Euro. Vor allem Sparer mit geringen oder mittleren Anlagebeträgen könnten oder wollten sich eine Beratung nicht mehr leisten.

Dieses Bild zeige sich auch in den Niederlanden. Hier werde häufig ein Vermögen von mindestens 500.000 Euro für die Honorarberatung vorausgesetzt.

BVI fürchtet Bevorteilung der Versicherungsbranche
„Die Befürworter eines Provisionsverbots in der Beratung von Finanzdienstleistungen interessieren sich […] offenbar wenig für die sozialpolitischen Folgen. Sie folgen dem Motto ‚Lieber gar keine Beratung als Provisionsberatung‘“, kommentiert BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter die Studie.

Die Honorar-Gegner sagen: Eine Provisionsberatung hat klare Vorteile für Verbraucher: Wer viel anlegt, zahlt viel, wer wenig anlegt, zahlt wenig. Zudem könne man sich beraten lassen, ohne am Ende kaufen zu müssen, man könne also kostenfrei „nein“ sagen.

Dazu BVI-Chef Thomas Richter: „Völlig inakzeptabel wäre ein Provisionsverbot nur für Wertpapiere. Diesen Vorteil würde die Versicherungsbranche sofort nutzen, um teure Versicherungspolicen aufzulegen und über die bestehenden Kanäle weiter zu vertreiben. Das schadet dem Verbraucherschutz, weil es den Wettbewerb zwischen Wertpapieren und Versicherungen massiv verzerrt.“ (-el / www.bocquel-news.de)

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