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Neues Insolvenzrecht für Corona-Maßnahmen wichtig

19. November 2020 - Die Reform des Infektionsschutzgesetzes ist im Eiltempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Jetzt steht ein Gesetzentwurf zum Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) an, das zum Jahresbeginn 2021 in Kraft tritt. Die Veränderungen haben Konsequenzen für den VH-Versicherungsschutz.

Mit den präventiven Restrukturierungsrahmen außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens schafft das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) neue Fakten, die bereits an eine drohende Zahlungsunfähigkeit anknüpfen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten, so dass seine Regelungen nahtlos an die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz anschließen.

Mit der Reform des Insolvenzrechts werden die Corona-Maßnahmen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Diese bevorstehenden Veränderungen haben natürlich Konsequenzen für den VH-Versicherungsschutz (Vermögensschaden-Haftpflicht) der handelnden Experten. Die HVR GmbH Hamburger Vermögensschaden-Haftpflicht Risikomanagement GmbH (www.hvr-net.de) ist ein auf das Segment Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung spezialisierter Mehrfach-Versicherungsvertreter.

Als hundertprozentige Tochter der Dual Deutschland GmbH (www.dualdeutschland.com/de-de) will die HVR GmbH ihren Kunden gleich zu Beginn der neuen Regelung optimalen Versicherungsschutz zur Verfügung stellen und hält in diesem Segment 30 Millionen Euro an Versicherungssummen-Kapazität vor.

Wie die HVR GmbH mitteilt, wird ein Restrukturierungsbeauftragter die zentrale und neue Figur nach dem StaRUG sein. Er wird entweder aufgrund Risikokonstellationen durch das Restrukturierungsgericht, auf Antrag der Schuldnerin oder eines qualifizierten Gläubiger-Quorums bestellt.

Zum Restrukturierungsbeauftragten ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und der Schuldnerin unabhängige natürliche Person zu bestellen. Besonders geeignet sind laut Entwurf in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahrene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

Die HVR GmbH wird zur Einführung des StaRUG ihre Leistungen entsprechend erweitern. Für ihre Partner Zurich (www.zurich.de) und VHV (www.vhv.de) bietet sie in Ihrem Portfolio bereits ein attraktives Angebot für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Steuerberatern sowie Deckungen für Insolvenzrisiken.

In Hamburg ist Dr. Jochen Schuster vertretungsberechtigter Geschäftsführer. Die HVR beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem sogenannten klassischen Vermögensschaden-Haftpflicht-Geschäft deutscher Kunden, die intellektuelle Dienstleistungen erbringen. Versichert werden

  • Einfirmen-Versicherungsvertreter individuell, aber im Wesentlichen über Rahmenvertrags- und Gruppenversicherungslösungen mit den Intererssenverbänden („Hausvereine")
  • Mehrfach-Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler (individuell) die im Arbeitskreis der Vertretretervereinigungen /AVV e.V.) organisierten Interessenverbände als Vereine mit einem kombibierten VH/D&O/BHV-Produkt sind.

Seit 2016 ist HVR, Hamburg, eine Tochter der Dual Deutschland GmbH, Köln, die als Assekuradeur für das Segment  „Financial Lines“ (D&O, E&O, VSV) langjährig erfolgreich tätig ist. Dual Deutschland gehört zur weltweit größten spezialisierten Underwriting Agency Dual International Group (www.dualgroup.com), London, die wiederum zu der am schnellsten wachsenden international tätigen Versicherungsgruppe Hyperion Insurance Group, zählt. (-el / www.bocquel-news.de)

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