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Neues BSV-Urteil zugunsten der Versicherungs-Branche

31. Juli 2020 - Das Thema Betriebsschließungs-Versicherung (BSV) hält die gesamte Branche auf Trab. Ob Versicherer wegen Corona-bedingten Schließungen zahlen müssen wird vor dem Kadi entschieden. Jetzt hat das Oberlandesgericht Hamm im ein vermeintlich wegweisendes Urteil zugunsten der Versicherer gesprochen.

Brisante Entwicklung im Rechtsstreit darum, ob die Betriebsschließungsversicherung (BSV) wegen der Corona-Pandemie leisten muss: Das Landgericht Mannheim (Az. 11 O 66/22 LG Mannheim)hatte zunächst für die Geschädigten gestimmt. Jetzt hat sich das Oberlandesgericht Hamm im Eilverfahren auf die Seite der Assekuranz gestellt. Insbesondere die Auslegung des Infektionsschutzgesetzes ist der Grund für die unterschiedlichen Urteile der beiden Gerichtshöfe.

Das Oberlandesgericht Hamm (Az: 20 W 21/20, OLG Hamm) könnte kaum gegensätzlicher argumentieren als das Landgericht Mannheim. Während das Urteil in Hamm darauf basiert, dass kein Deckungsschutz gegen Krankheiten die nicht ausdrücklich, vertraglich festgehalten wurden, so bestand das Mannheimer Gericht darauf, dass die Klägerin trotzdem Anspruch auf ihre BSV hat.

Das wird sicherlich nicht die letzte Rechtsprechung zur Corona-bedingten BSV sein. Daher bleibt abzuwarten wie sich die Dinge entwickeln werden. (-ver / www.bocquel-news.de)

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