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Neuer Haftpflichtschutz auch für Überflieger

13. Oktober 2016 - Die Ostangler Versicherung hat ihre private Haftpflichtversicherung völlig neu konzipiert. Bei Schäden durch Kinder verzichtet sie auf die Überprüfung der Aufsichtspflicht, versichert sind unter anderem auch Schäden durch Drohnen, Drachen und unbemannte Flugmodelle.

Die Ostangler Brandgilde Versicherung VVag (OAB – www.oab.de), Kappeln, hat ihre private Haftpflichtversicherung neu gestaltet. Sie umfasst unter anderem eine Entschädigung zum Neuwert sowie den automatischen Einschluss beitragsneutraler Erneuerungen im
Bedingungswerk. Versichert sind auch Schäden durch den Besitz oder die Nutzung von Flugmodellen, Modelldrachen, Modellhubschraubern und Drohnen.

Versicherung für Drohnenpiloten
Wer mit einem Flugmodell als Hobbypilot in die Luft geht, braucht eine Haftpflichtversicherung. In der privaten Haftpflichtversicherung sind etwaige Personen- oder Sachschäden nicht automatisch gedeckt, es sein denn, die Bedingungen sehen dies ausdrücklich vor, oder der Versicherungsschutz wurde durch einen Zusatzbaustein erweitert. Das ist jedoch bisher die Ausnahme. Für den Betrieb unbemannter Flugobjekte können Hobbypiloten spezielle Haftpflichtversicherungen abschließen, die vor allem über die Modellbauvereine vertrieben werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI – www.bmvi.de) plant mit der „Verordnung zur Regelung des Betriebs unbemannter Flugobjekte“ eine gesetzliche Regelung. Danach sollen Drohen ab 250 Gramm Gewicht künftig mit einer Plakette gekennzeichnet sein, die den Namen und die Adresse des Eigentümers enthält. Wer Drohen mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm aufsteigen lassen will, muss künftig einen Führerschein besitzen, unabhängig davon, ob das Gerät gewerblich oder privat genutzt wird.

Umfassender Deckungsschutz
Bei Schäden durch Kinder verzichtet die OAB auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung. Auslandsschäden sind während unbegrenztem Aufenthalt in Europa und Aufenthalt bis zu fünf Jahren weltweit versichert. Daneben gibt es eine Rückerstattung des Rabatts bei Schäden mit privat geliehenen Kraftfahrzeugen. Ebenso sind Schäden durch den elektronischen Datenaustausch beziehungsweise die Internetnutzung gedeckt. Schäden durch Pedelecs bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind ebenfalls gedeckt. Hier lässt sich sogar die Beschädigung geliehener oder gemieteter Fahrräder oder Pedelecs in den Versicherungsschutz aufnehmen. Auch die versehentliche Nichtangabe von risikoerheblichen Umständen und eine verspätete Abgabe der Schadenmeldung bleiben folgenlos, versichert die OAB.

Verschiedene Tarifoptionen
„Die modernen Deckungsinhalte sind deutlich besser auf die tatsächlichen Bedürfnisse und finanziellen Risiken abgestimmt als herkömmliche konservative Produkte“, unterstreicht OAB-Vorstandsvorsitzender Jens-Uwe Rohwer (Foto: OAB). „Wir haben uns bei der Möglichkeit zum Abschluss eines passgenauen, bedarfsgerechten Versicherungsschutzes im Haftpflichtfall von den Wünschen unserer Kunden leiten lassen.“ Unter dem Begriff „Exclusiv Fair Play“ und „Exclusiv Fair Play Plus“ wurden unterschiedliche Tarifoptionen entwickelt. Über einen Tarifrechner kann im Internet der individuelle Beitrag ermittelt werden.

Die OAB ist bundesweit tätig. Unternehmenschef Rohwer ist davon überzeugt, dass auch kleinere Unternehmen gute Chancen haben, erfolgreich zu sein. „Wir haben den Vorteil, sehr flexibel und innovativ zu agieren und können uns daher in einem immer stärker umkämpften Markt behaupten“. (hp / www.bocquel-news.de)

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