29. September 2014 - Chubb Insurance hat seine Manager-Haftpflichtversicherung renoviert und das Bedingungswerk erweitert. Im Rahmen einer Roadshow an fünf Standorten in Deutschland und Österreich stellte das Unternehmen die Neuerungen vor.
„Chubb OLA 2015" heißt die neue Directors & Officers Liability Insurance (D&O) von Chubb Insurance Company of Europe SE (www.chubb.com). Sie ist geeignet für Manager und Unternehmen aller Betriebsgrößen und Branchen sowei für eingetragene Vereine und Stiftungen. Für Finanzdienstleistungsunternehmen bietet Chubb eine Sonderlösung.
Für „Chubb OLA 2015" wurde das bestehende Bedingungswerk der D&O von Chubb erweitert. Neue Leistungselemente sind die automatischen Wiederauffüllung oder wahlweise die zweifachen Maximierung der Versicherungssumme sowie die zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist für ordentlich oder aus Gesundheitsgründen ausgeschiedenen versicherten Personen. Neu mitversichert sind die Verteidigungskosten bei Personen- und Sachschäden, sowie Regressansprüche bei Vertragsstrafen, Strafen und Bußgeldern. Für ausgeschiedene Tochterunternehmen mit eigenständiger Versicherungssumme gibt es künftig eine Nachmeldefrist. In vielen Fällen wird es künftig ein Recht auf die Wahl eines Schiedsgerichtsverfahrens geben.
Umkämpfter Markt
Chubb war 1986 der erste Anbieter eines deutschsprachigen D&O-Bedingungswerks. Heute zähle Chubb in Deutschland und weltweit zu den führenden Versicherern in diesem Spezialsegment, so das Unternehmen.
Die D&O-Versicherung zählt auf dem deutschen Markt zu den heißumkämpften Sparten. Im Marktreport 2014 von Aon Risk Solutions (www.aon.com) heißt es, dass noch immer neue Anbieter in die deutschen Markt eintreten. Hinzu kämen Versicherungsangebote aus dem Ausland, insbesondere vom Londoner Markt. Infolgedessen fielen die Preise. Die Marktlage ermögliche für Kunden aus kleinen und mittelständischen Unternehmen nach wie vor Preisreduzierungen im einstelligen Bereich. Gleiches gelte für Großrisiken, sofern der Versicherer die Eintrittswahrscheinlichkeit des Versicherungsfalles als gering einschätzt.
Neue Versicherungskonzepte stellten den Schutz individuell versicherter Personen oder Gruppen in den Vordergrund, so Aon.
Neue Produkttrends
Gemeint ist damit, dass neben den Deckungserweiterungen bei den klassischen D&O-Versicherungen á la Chubb in jüngster Zeit persönliche D&O-Versicherungen auf den Markt gekommen sind. Anders als bei der klassischen D&O, bei der das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Beitragszahler die Haftpflichtversicherung für Führungskräfte gemeinschaftlich abschließt, die dann über das Unternehmen versichert sind, ist der Manager bei der persönlichen Haftpflichtversicherung unabhängig vom Unternehmen und hat die Vertragshoheit während und vor allem nach Ende des Vertrags.
Anders als klassische D&O-Versicherungen, die nach dem Schadenmeldeprinzip (claims made) funktionieren, gilt bei der persönlichen Berufshaftpflicht-Versicherung das Verstoßprinzip. Maßgeblich ist nach der Zeitpunkt der Schadensmeldung, sondern der Zeitpunkt, an dem der angebliche Managementfehler begangen worden ist. Die Versicherungssumme kann bei der persönlichen Berufshaftpflicht-Versicherung nicht durch andere mitversicherte Manager verbraucht werden.
Das ist vor allem bei einer gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme bedeutsam. Denn es besteht voller Versicherungsschutz selbst dann, wenn die gemeinschaftliche D&O-Versicherungssumme des Unternehmen bereits durch Schadenersatzleistungen der mitversicherten Organmitglieder in Anspruch genommen worden ist. (hp / www.bocquel-news.de)
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