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Konzepte und Kriterien

Neue Begriffe verwässern Berufsbild des Vertreters

22. Juli 2013 - Die BCA AG sieht die Akzeptanz der Honorar-Beratung noch nicht besonders ausgeprägt. Daher fordert der Makler-Pool, der zu den größten in Deutschland zählt, nun endlich einheitliche Berufsbezeichnungen für Berater im Finanzdienstleistungs-Bereich.

Oliver LangDie BCA AG (www.bca.de) erwartet durch die gesetzliche Regelung der Honoraranlageberatung für Finanzprodukte mittelfristig keine nennenswerte Abkehr von der provisionsbasierten Beratung. Das mittlerweile verabschiedete Honoraranlageberatungs-Gesetz betrifft bekanntlich ausschließlich die Vermittlung von Finanzprodukten. „Die BCA begrüßt die gesetzliche Verankerung der Finanzberatung auf Honorarbasis in Deutschland als eine weitere Möglichkeit neben der provisionsbasierten Beratungsform. Honorarberatung ist aber nur eine von mehreren Vergütungsformen. Sie sagt nichts über die Beratungs-Qualität aus", unterstreicht BCA-Vorstand Oliver Lang (Foto). Die BCA sei auf die Honorarberatung vorbereitet und könne entsprechende Abwicklungslösungen anbieten.

„Aktuell erleben wir, dass die europäische Neufassung der Versicherungs-Vermittler-Richtlinie (IMD II) sowie die Verbraucherschützer die Diskussionen um eine Honorarberatung auch im Versicherungsbereich wieder anfachen. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass die Honorarberatung in der Breite nicht praxisrelevant ist. Die Mehrheit der Bürger ist gemäß Umfragen nicht bereit, für eine Versicherungsberatung ein festes Honorar zu bezahlen, das bei gründlicher Beratung höher als eine Courtage sein könnte", betont BCA-Vorstand Dr. Jutta Krienke. „Die Offenlegung der Kosten seit 2008 und nicht die Honorarvereinbarung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Verbrauchern den Preis für die Vermittlungsleistung transparent zu machen. Eine angemessene Courtage ermöglicht den Zugang zu bezahlbarem unabhängigem Rat - und der Schadenfall ist gleich mit abgedeckt", sagt Krienke. Wenn in der Vergangenheit in Einzelfällen ein Honorar-Tarif erwünscht gewesen sei, so habe die BCA das passende Versicherungsunternehmen, das Netto-Tarife anbietet, vermitteln können.

Beide BCA-Vorstandsmitglieder sind sich einig darin, dass als oberstes Prinzip einer jeden Finanzberatung gelten sollte, dem Kunden die Finanz- und Versicherungs-Produkte zu empfehlen, die seinem Bedarf am besten entsprechen. Primäre Vertriebsanreize müssten in den Hintergrund treten.

Völlig legitim: Honorar-Modelle entwickeln
Aus der Sicht Langs sei es dennoch völlig legitim, Honorar-Modelle auch für die Finanzwelt zu entwickeln und anbieten zu wollen. Letztlich, so Lang, komme es stets auf die Qualität der Beratung und weniger auf die Vergütungsform an. „Finanzvermittler sind im Interesse ihrer Kunden tätig und zur objektiven Aufklärung verpflichtet". Der Kunde könne erwarten, dass seine Vorstellungen objektiv in seinem Sinne umgesetzt werden. Doch auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen jetzt klarer seien, die „Honorarberatung führt hierzulande immer noch ein Nischendasein", sagt Lang und verweist auf eine aktuelle Umfrage von TNS Infratest. Demnach wäre rund ein Drittel der Deutschen bereit, für eine Beratung direkt ein Honorar zu zahlen. Allerdings wäre vor drei Jahren noch über die Hälfte dazu bereit gewesen.

Ein wesentliches Problem sieht Lang in den Fällen, in denen es nach einer Beratung zu keinem Abschluss komme, aber die Gebühr fällig werde. Das sei dem Kunden nur schwer zu vermitteln. Anders als in anderen europäischen Ländern seien die Anleger hierzulande provisionsbasierte Vergütungen gewohnt und würden die Finanzberatung als kostenlos wahrnehmen. Die Akzeptanzhürden für eine Honorarberatung seien entsprechend hoch.

Kritisch sieht die BCA den Gesetzentwurf, was die Einführung neuer Begrifflichkeiten für die honorarbasierte Anlageberatung bei Finanzinstrumenten betrifft. Da gebe es einige, die vom Versicherungsbereich abweichen. Hier sei klar, dass der Vertreter im Lager der Gesellschaften stehe, während Makler und Berater dem Kunden zugeordnet werden. Die Schaffung eines neuen „Finanzanlagen-Vermittlers" und „Honorar-Anlageberaters" verwässere das Berufsbild des Vertreters und des Maklers und sorge für Unklarheiten beim Kunden. Das könne nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.

Daher wäre es besser, wenn auch für den Finanzsektor auf die Erfahrungen aus der Versicherungswirtschaft zurückgegriffen werde und die dortigen Begriffe „Finanzanlagen-Vertreter" für die Vertreter der Gesellschaften einerseits und „Finanzanlagen-Makler" beziehungsweise „Berater für Finanzangelegenheiten" für die Vertreter der Kunden andererseits Verwendung finden würden.

„Der Verbraucher sollte auf Basis transparenter Entscheidungsgrundlagen die für ihn ideale Kombination der Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistung auf Honorar- oder Provisionsbasis beziehungsweise adäquater Mischformen frei wählen können", präzisiert Lang.  

Die eigentlichen Probleme bleiben ungelöst
Das Ziel des verabschiedeten Gesetzes, mehr Transparenz bei der Vergütungsform der Anlageberatung zu schaffen, so dass sich Kunden künftig bewusst für eine Anlageberatung auf Provisionsbasis oder für eine Anlageberatung auf Honorarbasis entscheiden können, löse nicht abschließend die eigentlichen Probleme der auch von der BCA befürworteten fairen Kundenberatung und eines angemessenen Verbraucherschutzes. (eb / www.bocquel-news.de)

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