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Konzepte und Kriterien

Modernisiertes Gesetz - ein Bürokratie-Monster?

29. Oktober 2020 - Die Bundesregierung will heute das „Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ verabschieden. Es geht dabei um Personen-Versicherungen – und die jetzt geltende Steuerfreiheit. Kritiker befürchten ein Gesetz, das einem Bürokratie-Monster alle Ehre macht.

Der Finanzausschuss hatte gestern die endgültige Fassung des „Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet. Heute nun in den Abendstunden soll das Parlament das Gesetz (VersStG) ebenfalls verabschieden. Wie berichtet wird, waren Sinn und Zweck einzelner Normen des Versicherungsteuergesetzes nicht immer hinreichend im jeweiligen Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck gekommen.

Bei bestimmten Versicherungen soll Versicherungssteuerfreiheit künftig nur noch dann gelten, wenn zwischen Versicherungsnehmer und (mit)versicherter Person ein Angehörigenverhältnis besteht. In den Abendstunden werden die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD werden das befürchtete Bürokratie-Monster „durchwinken“.

Wie es heißt bleiben die Änderungsanträge im Kern so, wie die geplanten Neuerungen vorgesehen waren. Jetzt soll der Versicherungswirtschaft noch ein halbes Jahr Zeit eingeräumt werden, um entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Handlungsbedarf habe bestanden, die wird von einem Regierungssprecher berichtet; das ließe sich aus der jüngsten Rechtsprechung ableiten. Es komme jetzt darauf an, mit klaren und eventuell neuen Formulierungen die Normen des Versicherungssteuergesetzes (VersStG 1996) inhaltlich bei den Vorschriften so zu präzisieren, dass danach mehr Rechtssicherheit bestehe (siehe Bundestagsdrucksache 19/21089).

Vor allem aber soll die Durchführungsverordnung zur Versicherungssteuer (VersStDV 1996), die immerhin noch aus dem Jahr 1996 stammt, neu und entsprechend moderner abgefasst werden, beziehungsweise neue Begriffsbestimmungen einführen und Regelungslücken zu schließen.

Der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) sowie der PKV Verband der privaten Krankenversicherung (www.pkv.de) hatten zwischenzeitlich deutliche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf angemahnt. Ein wichtiger Kritikpunkt ist beispielsweise die beabsichtigte erstmalige grundsätzliche Einbeziehung der Lebens- und Krankenversicherung in die Versicherungssteuer. Hier befürchtet der GDV einen massiven bürokratischen Mehraufwand, der dazu noch mehrstellige Millionen Euro-Beträge koste. Dagegen verspreche sich der Fiskus nur marginale Mehreinnahmen der Steuern.

Gegenüber dem Fach-Online-Magazin VW-heute erklärte der GDV nach den abschließenden Beratungen im Finanzausschuss: „Der Gesetzgeber hat aus unserer Sicht die Chance verpasst, das Versicherungsteuerrecht in Deutschland moderner zu gestalten.“ Anstatt für einen Bürokratieabbau im Versicherungsbereich zu sorgen, baue der Gesetzgeber mit der modernisierten Form der Versicherungssteuer wieder neue bürokratische Hürden auf. Das werde nach GDV-Schätzungen zu einem Umstellungsaufwand von über 100 Millionen Euro für die gesamte Branche führen.

So ist heute vom FDP-Finanzpolitiker und Branchenkenner Frank Schäffler zu hören, das der Finanzausschuss am Ende der Beratungen gestern es geschafft habe, den Koalitionsfraktionen ein wahres Bürokratie-Monster vorzulegen. Er fuhr mit der Bemerkung fort, dass die Branche insgesamt mit zusätzlicher Bürokratie belastet werde, nur weil man bestimmte Sportinvaliditäts-Versicherungen oder Filmausfall-Versicherungen mit der Versicherungssteuer belegen wolle. „Das steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.“ Zumal die zu erwartenden Steuermehreinnahmen lediglich 6 Millionen Euro betragen werden. (-el / www.bocquel-news.de)

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