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Konzepte und Kriterien

Millionen Euro für den Arzt im Organspende-Skandal

16. September 2019 - Vier lange Jahre dauerten der Transplantationsskandal und sein gerichtliches Ende, bis der beschuldigte Arzt letztendlich frei gesprochen wurde. Der Vorwurf: Am Göttinger Universitätsklinikum soll der Mediziner mit falschen Angaben Patienten auf der offiziellen Transplantationsliste bevorzugt haben.

Ein langes Ende mit Schrecken und zum Schluss ein Freispruch. Damit endet jetzt der Transplantationsskandal, der aber auch ganz allgemein schuld daran ist, dass viele Bundesbürger ihr Einverständnis auf eine Organentnahme nach ihrem Tod für noch Lebende zurückzogen. Das Landgericht (LG) Braunschweig entschied darüber am Freitag (Urteil v. 13.09.2019, Az. 7 O 3677/18)

Mit einer Schadenersatzzahlung des Landes Niedersachsen über rund 1,1 Millionen Euro für den ehemaligen Chefarzt ging das juristische Hick-Hack jetzt zu Ende. Der Arzt habe – so die Richter – offensichtlich die Transplantation-Liste manipulierte, doch er konnte dafür nicht belangt werden. Jetzt muss das Bundesland Niedersachsen den Mediziner für Haft und Verdienstausfall entschädigen. Fast ein Jahr lang saß der Arzt wegen des Göttinger Organspendeskandals in Untersuchungshaft, während er einen Spitzenjob in einer Klinik in der jordanischen Hauptstadt Amman für 50.000 Euro Monatsentgelt hätte antreten können.

Die Anklage gegen den 51-jährigen Arzt wurde fallen gelassen, weil nicht belegt werden, dass falsche Angaben an die zentrale Vergabestelle von Spenderorganen Patienten das Leben gekostet hat. Der Vorwurf der Manipulation von medizinischen Daten sah das Gericht, doch dies war zu der Zeit nicht (noch) strafbar. Dem Arzt könne keine Tötungs- oder Körperverletzungsabsicht vorgeworfen werden, zitiert www.ndr.de. Die Frage, wie verwerflich es sein könnte, wenn ein Arzt Daten manipuliert, um seinen Patienten bessere Chancen auf der Organspende-Liste zu verschaffen? Oder ist es Aufgabe des Mediziners, alles rechtlich erlaubte für seine Patienten zu tun?

Ausfall und Kreditkosten
Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Haft. Der Vorwurf lautete „versuchter Totschlag in elf Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen“. Als dann der Freispruch endlich feststand, klagte der Arzt gegen das Bundesland Niedersachsen. Es bestanden von Anfang an gute Aussichten auf Erfolg, denn wenn jemand ungerechtfertigt angeklagt wird und in Haft war, hat er in der Regel Anspruch auf Schadenersatz.

Der ehemalige Göttinger Chefarzt machte Verdienstausfälle geltend, die während seiner elfmonatigen U-Haft entstanden waren. Ihm soll ein Job in Jordanien mit 50.000 Dollar Monatsgehalt entgangenen sein, zudem musste sein Bruder einen Kredit in Höhe 500.000 Euro aufnehmen, um den Arzt aus der Untersuchungshaft zu befreien. Die Zinsen in Höhe von 80.000 Euro trug der Angeklagte, auch diesen Betrag muss das Land erstatten.

Kein Ersatz für Kosten der Verfassungsbeschwerde
Die Richter lehnten in diesem Zusammenhang jedoch eine Erstattung für die Übernahme der Rechtsanwaltskosten ab, die der Arzt für die Verfassungsbeschwerde geltend machen wollte. (-el / www.bocquel-news.de)

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