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Manager-Rechtsschutz mit erweiterten Leistungen

3. Juli 2014 - Roland Rechtsschutz hat seine Top-Manager-Rechtsschutzversicherung in allen drei Leistungsarten verbessert. Ein Alleinstellungsmerkmal am Markt sei die rechtliche Prüfung des Anstellungsvertrags des versicherten Managers, betont das Unternehmen.

 Rainer BruneRechtsschutzversicherungen für Manager gehören zu den Wachstumssparten. Denn der Versicherungsbedarf hat zugenommen. Sie werden zunehmend für vermeintliche oder tatsächliche Verfehlungen bei der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen in Anspruch genommen. Und das nicht nur für das eigene Verhalten, sondern auch für eventuelle Fehler der Mitarbeiter. So werden Entscheidungsträger zunehmend persönlich durch Schadenersatzklagen in Anspruch genommen oder müssen sich gegen strafrechtliche Vorwürfe zur Wehr setzen. Damit verbunden: ein hohes Risiko, dass der Anstellungsvertrag außerordentlich gekündigt wird. Sich rechtlich abzusichern, sei für Manager daher unerlässlich, betont die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG (www.roland-rechtsschutz.de).

Das Unternehmen hat jetzt seine Top-Manager-Rechtsschutzversicherung überarbeitet und in allen drei Leistungsbereichen - Anstellungsvertrags-, Vermögensschaden- und Straf-Rechtsschutz - verbessert.

Vertragsprüfung inklusive
Als besonderes Highlight führt das Unternehmen den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz an. Damit könne der versicherte Manager regelmäßig seinen Anstellungsvertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt rechtlich prüfen lassen - und zwar, wenn der bestehende Anstellungsvertrag geändert wird oder wenn er wegen eines Unternehmens- oder Funktionswechsels neu geschlossen wird. Die Leistung könne unabhängig von einem Leistungsfall und ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden. Roland sei der erste Rechtsschutzversicherer im deutschen Markt, der einen solchen Service anbietet. „Mit der präventiven Prüfung des Anstellungsvertrags schafft Roland einen existentiellen Mehrwert speziell für Entscheidungsträger von Unternehmen", sagt Rainer Brune (Foto: Roland), Vorstandsvorsitzender von Roland Rechtsschutz. „Roland sieht sich nicht nur als Kostenerstatter, wenn es bereits zum Rechtsschutzfall gekommen ist. Aus Kundensicht sind gerade vorbeugende Elemente entscheidend, weil sie helfen, den Ernstfall schon im Keim zu ersticken oder wesentliche Weichen für die spätere Auseinandersetzung zu stellen."

In der Premium-Variante des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes erhalte der Kunde zusätzliche Leistungserweiterungen. Hier übernehme Roland beispielsweise die Nachhaftung für sämtliche versicherte Funktionen vorangegangener Arbeitsverhältnisse oder öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse. Zudem könne er sich im Leistungsfall in steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel zur Handhabung von Abfindungen, beraten lassen.

Präventiver Beratungs-Rechtsschutz
Eine weitere Leistungsverbesserung sei der präventive Beratungs-Rechtsschutz im Anstellungsvertrags- und im Vermögensschaden-Rechtsschutz, betont das Unternehmen. Top-Manager könnten ab sofort eine erste Beratung bei drohender Insolvenz, Änderungen des Gesellschaftervertrags oder Fusion bzw. Veräußerung des Unternehmens in Anspruch nehmen. Auch der Universal-Strafrechtsschutz sei um wichtige neue Leistungen ergänzt worden. So sei nun beispielsweise zusätzlich der Erweiterte Steuer-Strafrechtsschutz inbegriffen. Hierüber erhalten sowohl der Kunde als auch der Ehe- oder Lebenspartner Versicherungsschutz im privaten Bereich, wenn im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen das Unternehmen auch sie in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten sind.

Mit der Neuauflage des Top-Manager-Rechtsschutzes garantiere Roland darüber hinaus im Vermögensschaden- und Universal-Strafrechtsschutz mehr Leistung für weniger Geld.

Strafrechtsschutz wird immer wichtiger
Der Strafrechtsschutz ist bei vielen Versicherern zum Bestandteil des Versicherungsschutzes geworden. Es genügen auch schon sehr kleine Anlässe und Beträge, damit Unternehmer und Manager in die Mühlen der Justiz geraten.  Beispielsweise wenn dem Chef einer kleinen Baufirma von einem Wettbewerber vorgeworfen wird, Mitarbeiter illegal zu beschäftigen. Oder wenn der Betreiber einer Imbiß-Bude beim Gesundheitsamt angezeigt wird, weil er es mit der Hygiene angeblich nicht so genau nimmt. Auch bei scheinbaren Kleinigkeiten setzt sich Justizia in Marsch oder werden Behörden aktiv. Jedem glaubhaften Hinweis, auch wenn er anonym erfolgt, geht der Rechtsstaat nach. Auch wenn der Vorwurf sich im Nachhinein als nicht haltbar erweist, haben die Betroffenen zunächst einmal Kosten.

„Verteidigung kostet ein Vermögen", heißt es bei der Allianz. Denn nach deutschem Recht ist die Verfolgung einer strafbaren Handlung an eine natürliche Person gebunden. Die Verantwortlichen müssen sich auf eigene Rechnung gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen. Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, Verfahren können sich jahrelang hinschleppen und die Kosten für Anwälte, Gutachter oder Zeugen können Menschen in den Ruin treiben. Diese Risiken haben zur Entwicklung von Strafrechtsschutzversicherungen geführt. Es gibt sie als Ergänzungen zu konventionellen Rechtsschutzversicherungen bzw. betrieblichen Haftpflichtversicherungen, selten in Kombination mit der D&O-Versicherung, sowie als eigenständige Policen. (hp / www.bocquel-news.de

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