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Makler hoffen auf baldige Änderung der BU-Wartezeit

28. August 2017 - Die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit und ohne Wartezeit – oder mit und ohne Gesundheitsprüfung? Kunden brauchen sie; Makler oder Vermittler bieten sie gern an, wünschen aber bessere Bedingungen. Die Lebensversicherer sehen in dem Biometrie-Produkt einen besonderen LV-Wachstumsträger.

Im Produktportfolio der sogenannten Biometrie-Versicherer spielt die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) meist die Hauptrolle. Gleichzeitig gilt diese Versicherungsart als ein beratungsintensives und schwieriges Produkt, weil zahlreiche Klauseln für den Kunden schwer verständlich sind, vom Makler und Versicherungsvermittler also eine exzellente Beratung und vom Versicherer kalkulatorische und versicherungstechnische Feinarbeit erfordert. Die (Berufs-)Verweisungsklauseln standen bei der BU lange im Fokus. Doch genauso geht es allen Beteiligten um die Wartezeit, bis eine BU in Versicherungsfall greift.

Versicherungsmakler Matthias Helberg, der sich durch sein Jahrelanges Engagement um die BU-Besonderheiten inzwischen schon als BU-Guru gilt, hat in seinem Blog (www.helberg.info/blog) das Thema Berufsunfähigkeits-Versicherung neu aufgerollt. Ihm geht es immer wieder um die Wartezeit beziehungsweise Karenzzeit der Berufsunfähigkeits-Versicherung. Es geht um den Zeitraum, in dem zwar eine Versicherung besteht, aber trotz Eintritt des Versicherungsfalles noch keine Versicherungsleistungen gewährt werden. Natürlich geht es in diesem Zusammenhang um Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers und die Gesundheitsprüfungen, denen er sich vor BU-Abschluss unterziehen muss.

„Vier Jahre ist es her, dass ich im Rahmen der Blogparade samt Wunsch-BU vorgeschlagen hatte, bei Beantragung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung Gesundheitsfragen gegen eine Wartezeit zu tauschen“, sagt Helberg auch im Gespräch mit den bocquel-news. Die Gründe für den Vorschlag liegen seiner Meinung nach auf der Hand:

Aufarbeitung der Gesundheitshistorie ist enorm auswendig
Helberg betont, dass die Aufarbeitung ihrer Gesundheitshistorie für die ehrlichen Kunden ein enormer Aufwand ist. Dieser Aufwand sei jedoch absolut notwendig, um beim Abschluss einer BU mit den vielen Gesundheitsfragen nichts falsch zu machen. Anderenfalls stünde der Versicherungsschutz auf dem Spiel. „Die unehrlichen Kunden können jetzt schon bewusst falsche Angaben machen und müssen ‚nur‘ zehn Jahre aushalten. Werden sie danach berufsunfähig, können die Versicherer den Vertrag nicht mehr anfechten“, sagt der engagierte Versicherungsmakler aus Osnabrück.

Laut Matthias Helberg müssen die Lebensversicherer einen Weg finden, dass deutlich mehr Menschen diese existenziell notwendige Absicherung auch tatsächlich abschließen. „Weil es anders nicht zu finanzieren ist, müssen sie gleichzeitig bereits akut absehbare Leistungsfälle vermeiden.“

„Wann kommt die BU mit zehn Jahren Wartezeit ohne Gesundheitsprüfung?“ Diese provokante Fragestellung leistete sich Helberg bereits vor eineinhalb Jahren, denn zu diesem Zeitpunkt war seinen Angaben zufolge ein weiterer wichtiger Grund hinzugekommen. Er nennt es den Skandal um Abrechnungsdiagnosen in der gesetzlichen Krankenversicherung: Viele Patientenakten enthalten manipulierte Diagnosen, weil die Kassen für „krankere“ Patienten mehr Geld bekommen. „Je schlimmer die Diagnose, desto mehr Geld für Arzt und Krankenkasse“ titelte Matthias Helberg damals seinen Blog.

Was hat sich bei der Wartezeit getan?
Mit Freude hat Helberg festgestellt, dass die ersten Versicherer in Richtung Wartezeit BU aktiv geworden sind. Er nennt die LV1871 (www.lv1871.de) mit ihrem Golden BU Vorsorgeschutz (Bericht in den bocquel-news am 19. Januar 2017 „Golden BU“ so früh wie möglich - auch für Kinder).

Im Januar 2017 präsentierte die LV18171 eine überarbeitete Version ihres Tarifs „Golden BU Vorsorgeschutz“, eine spezielle Variante einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, die einem die Altersvorsorge retten kann. Wird der Kunde berufsunfähig, übernimmt die LV1871 das weitere Ansparen von Altersvorsorgeverträgen – egal, wo diese Verträge bestehen.

Als Besonderheit wird herausgestellt, dass die LV1871 jetzt vollständig auf Gesundheitsfragen verzichtet, im Gegenzug aber eine Wartezeit von drei Jahren bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit gilt. Wird die Berufsunfähigkeit ausschließlich durch einen Unfall verursacht, besteht Versicherungsschutz sogar ohne Wartezeit. Helberg: „Parallel wurde sogar auch das unsägliche Thema der Berufsgruppen angegangen (siehe Artikel zum Berufsgruppen-Bingo vom 10. März 2014 https://www.helberg.info/blog/2014/03/berufsunfaehigkeitsversicherung-berufsgruppen-bingo/): Statt zig Angaben zu den Details einer aktuellen Tätigkeit, wird nur noch ein sehr grobes Raster zur Beitragskalkulation verwendet.“

Ein anderer Versicherer mit „dualem Modell“
Matthias Helberg weist außerdem auf die HDI Versicherung (www.hdi.de) hin. Der Lebensversicherer geht seit Juli 2017 im Gruppen- und Verbandsgeschäft (wie beispielsweise bei den Wirtschaftsingenieuren im VWI) einen anderen Weg. Demnach gibt HDI den Kunden gleich eine Wahlmöglichkeit:

Entweder macht der Versicherungsnehmer in spe mehr Angaben zu seiner Gesundheitshistorie und bekommt dafür eine BU bis 2.000 Euro BU-Rente ohne Wartezeit („TOP-BU Schutz“), oder der Kunde beantwortet nur eine einzige Gesundheitsfrage und kann damit immerhin maximal 1.000 Euro BU-Rente abschließen („Basis-BU-Schutz“) - mit fünf Jahren Wartezeit für krankheitsbedingte BU – und ohne Wartezeit für eine unfallbedingte BU.

„Wird der Kunde doch innerhalb der ersten fünf Jahre wegen einer Krankheit berufsunfähig, gibt es immerhin sechs Monatsrenten – und der Vertrag erlischt“, weiß Matthias Helberg.

Vorläufiges Fazit zur BU mit Wartezeit
Helberg zieht ein „Zwischenfazit“: Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Wartezeit? Noch vor vier Jahren war das ein frommer Wunsch. Noch vor eineinhalb Jahren kanzelten einige Versicherer die Idee als „nicht realisierbar“, „sehr anfälliges Produkt“ oder „sehr kritisch“ ab, wie man in einem Artikel bei „Das Investment“ nachlesen kann. „Das Investment“ zitierte Helberg damals wörtlich: „Wie heißt es doch so schön: Wenn jemand sagt, ‚Das geht nicht!‘ denke daran: Das sind seine Grenzen. Nicht deine.“

Auch gegenüber den bocquel-news wiederholte er den Ausspruch und sagte, dass er nun sehr gespannt sei, welche weiteren Versicherer eine Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Wartezeit anbieten werden. (-el / www.bocquel-news.de)

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