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Konzepte und Kriterien

LGR Capital darf keine Allianz-Aktien anbieten

23. Januar 2023 - Die Bundes-Anstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) untersagt der LGT Capital (ALIAS: LGT-Consulting) mit angeblichem Sitz in Berlin das Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen. Die LGT Capital nimmt Kontakt zu Verbraucher*innen auf, um ihnen angebliche Aktien der Allianz SE und Festgeldanlagen anzubieten.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar. So geht die BaFin (www.bafin.de) gegen die LGT Capital (ALIAS: LGT-Consulting) mit angeblichem Sitz in der Prenzlauer Allee 192, 10405 Berlin, vor und untersagt ihr unrechtmäßiges Angebot von Aktien der Allianz SE und Festgeldern.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien.  

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. (-el / www.bocquel-news.de)

 

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