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Konzepte und Kriterien

Kritik an Kostenvergütung bei Fondspolicen

25. Mai 2022 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bemängelt in einer Studie die hohen finanziellen Belastungen von Fondspolicen. Auch der Bundesverband der Versicherten (BdV) kritisiert mittlerweile die Kostenbelastung. Jetzt ist das Thema auch bei der EU-Kommission angekommen - insbesondere Rückvergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Aus der Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) geht hervor, dass die Effektivkosten der beliebtesten Fondspolicen durchschnittlich bei 1,9 Prozent betragen - in Einzelfällen mehr als 4 Prozent. Im Umkehrschluss müssten die Kapitalanlagen der Police eine entsprechend hohe Rendite abwerfen, damit die Kund*innen keinen Verlust hinnehmen müssen. Genau da sieht die BaFin Probleme und wittert Interessenkonflikte. Der Bund der Versicherten e.V. (www.bundderversicherten.de) rechnete vor, dass bei einer Effektivkosten-Quote von 1,9 Prozent, auf jeden eingezahlten Betrag ein Abzug von 29,2 Prozent anfällt.

Application, Money, Money CalculatorDie Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) schütten außerdem bei rund einem Drittel der neuen Abschlüsse Rückvergütungen an die Lebensversicherungs-Unternehmen aus. Dabei liegt die Höhe der Rückvergütung zwischen 0,3 und teilweise über 1,2 Prozent des Fondsguthabens. Rund vier von 5 Versicherern werden diese Rückvergütungen als spezielle Überschussanteile teils, oder komplett an die Versicherungsnehmer*innen weitergegeben. Der Rest verbucht die Rückvergütung als versicherungstechnische Ertragsrechnung.

Versicherungskosten addiert mit den Fondskosten ergeben die Gesamtkosten der sogenannten Fondspolicen. Normalerweise entstehen bei Investmentfonds einmalige und laufende Kosten., Diese setzen sich aus Managementgebühren, Transaktionskosten, sowie aus den Gebühren, die aus der Wertentwicklung des Fonds entstehen, zusammen und werden direkt aus dem Fondsvermögen der Kund*innen geschöpft. Im Falle einer Versicherung treffen einmalige Abschluss- und Vertriebskosten auf jährliche Verwaltungskosten, Stückkosten und Anlagekosten.

Für Verbraucher*innen werden die Kosten schnell unübersichtlich, daher sind die Versicherungs-Unternehmen dazu verpflichtet schon vor Abschluss der Police alle Kosten offenzulegen – inklusive der Kostenbedingten Minderung der Wertentwicklung.

Außerdem müssen die Anbieter dafür sorgen, dass verpackte Anlegerprodukte ein Basisinformationsblatt verfassen und online bereitstellen. Für Vermittler gilt diese Basisinformationsblätter den Kund*innen rechtzeitig zugänglich zu machen. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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