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Infinus-Vorwürfe: Kommt die VSH für Schaden auf?

11. November 2013 - Der Infinus AG wird Betrug vorgeworfen. Werden die Berater, die Anlage- und Abschlussvermittlung für das Dresdner Unternehmen getätigt haben, gleich mit in Sippenhaft genommen? Wem und was nutzt hier die Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung (VSH)?

Anleger könnten durch die Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung (VSH) der Infinus AG (www.infinus.de) vor Verlusten geschützt sein. Derzeit wird gegen die Infinus AG wegen des „Verdachts des Betrugs zum Nachteil einer Vielzahl von Anlegern" ermittelt ("Staatsanwalt: Hat Infinus 25.000 Anleger betrogen?"). Nach einer Razzia sitzen Mitglieder des Topmanagements in Untersuchungshaft. Ein Anlagevolumen von 400 Millionen Euro soll betroffen sein. Jetzt stellt sich die Frage für Berater: Haftet eine VSH für eventuelle entstandene Anlegerschäden?

VERMÖGENSSCHLÜSSELNach einem Bericht der Zeitschrift Finanzen.net (www.finanzen.net) verfügt die Infinus AG mit ihrem Haftungsdach über eine VHS; bietet also einen Schlüssel, wie die rechtliche Verantwortung aussehen kann. Das sei positiv für die Anleger, wird auch auf dem Assekuranz-Info-Portal (www.assekuranz-info-portal.de) mitgeteilt. Fragt sich nur, ob auch die Berater geschützt sind? Sollten die Schuldverschreibungen betroffen sein, bei denen die Infinus AG die Platzierung übernommen habe, dann stelle sich die Frage der zivilrechtlichen Verantwortung, zitiert Finanzen.net den Siegburger Rechtsanwalt Hartmut Göddecke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte (www.rechtinfo.de). Sollten sich zivilrechtliche Ansprüche ergeben, könne die Versicherung unter Umständen für den entstandenen Schaden eintrittspflichtig sein, wird der Jurist zitiert.

Weder eine Deckungslücke, noch Kündigung des Vertrags
Die aktuellen Ermittlungen haben keine Auswirkungen auf die VSH-Verträge von Infinus, heißt es beim VSH-Spezialisten Hans John Versicherungsmakler GmbH (www.haftpflichtexperten.de) in Hamburg. „Wir stellen klar, dass wir ausschließlich rechtlich selbstständige Verträge vermittelt haben und die Versicherungsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer auf der einen und dem Versicherer auf der anderen Seite nicht berührt wird", erklären die Geschäftsleiter Marc Hinrichsen und Torsten Rehfeld. Es entstünde weder eine Deckungslücke, noch werde der rechtlich selbstständige Vertrag eines Vermittlers mit dem Versicherer aufgehoben, gekündigt oder sonst wie verändert.

Kein Zugriff auf Kundendaten oder Konten der Brenneisen Capital AG
Die Brenneisen Capital AG (www.brenneisen-capital.de) sei von Vorwürfen gegenüber der Infinus Gruppe nicht betroffen. Darauf weist das Wieslocher Unternehmen in einer Stellungnahme hin. Als juristisch eigenständige Aktiengesellschaft agiere das Unternehmen autark. Niemand habe Zugriff auf Kundendaten oder Konten.

„Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass Vorstand, Geschäftsführung und Mitarbeiter der Brenneisen Capital AG selbstständig und unabhängig ihre Arbeit fortsetzen", sagt Manfred Brenneisen, Vorsitzender des Brenneisen-Capital-Vorstandes. Das Unternehmen sei nicht Gegenstand der Ermittlungen und in keiner Weise von den derzeitigen Untersuchungen der zuständigen Behörden gegen Infinus betroffen.

Allgemeine Abwicklung der Provisionszahlungen
Das auf geschlossene Sachwert-Investmentvermögen spezialisierte Unternehmen im bayerischen Wiesloch führe seinen gewohnten Geschäftsbetrieb ohne weitere Einschränkungen fort, heißt es in der Mitteilung. Dazu gehörten neben Produktbeschaffung, Plausibilitätsprüfungen, der dynamischen Fondsdatenbank und der allgemeinen Abwicklung auch die Provisionszahlungen an die angeschlossenen Partner. (eb / www.bocquel-news.de)

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