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Konzepte und Kriterien

Hohe Beitragssprünge in der PKV nur Spekulation?

17. September 2012 - Beitragsanpassungen oder Garantien in der privaten Krankenversicherung? Der Verbraucher sollte beides kritisch hinterfragen, weil Prozentwerte allein nicht aussagekräftig sind, teilt der Beobachters des Krankenversicherungsmarktes KVpro.de GmbH mit.

Gerd Güssler Im vierten Quartal senden die privaten Krankenversicherer (PKV) ihren Kunden in der Regel die Beitragsrechnungen für das kommende Versicherungsjahr. Vorabberichten zufolge wird es 2013 neben preisstabilen Tarifen auch wieder solche mit Beitragserhöhungen geben. „Im Fall von steigenden Beiträgen sollten Versicherte dabei nicht gleich über einen Tarif- oder gar einen Wechsel ihres Versicherers nachdenken, sondern das Preis-Leistungs-Verhältnis genauer betrachten und sich auf jeden Fall seriös beraten lassen", sagt Gerd Güssler (Foto), Geschäftsführer des Freiburger Informationsdienstleisters und Beobachters des Krankenversicherungsmarktes, KVpro.de GmbH (www.kvpro.de).

Obwohl derzeit noch keine offiziellen Zahlen vorliegen und es im Zuge der Umstellung auf Unisex-Tarife wohl deutlich weniger Beitragsanpassungen (BAP) geben wird als in den vergangenen Jahren, rechnet Güssler auch für 2013 wieder mit sehr unterschiedlichen Prämien der privaten Krankenversicherer: Während zahlreiche PKV-Produkte nur geringfügig teurer oder sogar günstiger werden sollten, sei auch von einigen Tarifen mit deutlich steigenden Selbstbehalten und Beitragssprüngen im hohen zweistelligen Prozentbereich zu hören. „Letzteres dürfte - obwohl die Ausnahme und noch spekulativ - den üblichen medialen Aufschrei nach sich ziehen und als weiterer, vermeintlich eindeutiger Beleg unseriöser Praktiken der PKV-Branche durch die Presse gehen", vermutet der Kvpro-Chef.

„VW-Analyse" bei Beitragsanpassungen nach oben
Dabei seien Beitragssteigerungen (im Fall der Fälle) nur die Folge wachsender Kosten, die - genau wie in der GKV (gesetzliche Krankenkassen) - ausgeglichen werden müssen. Warum die Kosten in einzelnen Tarifen überproportional zulegen, hänge von vielen Faktoren ab, übrigens auch von solchen, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat. Güssler nennt hier beispielsweise eine unerwartet hohe Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen durch die Verbraucher oder durch Tarifwechsler, wodurch dem Kollektiv Beitragszahler verloren gehen.

Auch die Tatsache, dass ein Versicherer eine prozentual hohe Beitragssteigerung vornimmt, würde noch nichts über die Qualität des Tarifs aussagen, heißt es in einer Mitteilung der KVpro.de GmbH. Vielmehr sollte der Kunde beziehungsweise dessen Berater die Teuerung erst einmal nach dem VW-Prinzip „von was, wie viel" analysieren.

Aussagekräftige absolute Zahlen betrachten und vergleichen
Als anschauliches Beispiel nennt Gerd Güssler den Krankenversicherungs-Tarif für Kinder und Jugendliche „NK 4" der Halleschen Krankenversicherung AG (www.hallesche.de). Er soll laut einem Pressebericht zwischen 52 und 65 Prozent teurer werden. Absolut betrachtet gehe es hier aber um eine Beitragssteigerung von derzeit 24 Euro auf 39 Euro im Jahr 2013. Der Selbstbehalt dieses Tarifs liegt bei unverändert 3.000 Euro je Versicherungsjahr.

Güssler erklärt weiter: Stellt man den 39 Euro, die dieser Tarif bei der Halleschen jährlich kostet, den in der GKV anfallenden Kinderbeitrag von 130 Euro gegenüber, und betrachtet man die durchschnittlichen Krankheitskosten von unter-15-jährigen Kindern, die das Statistische Bundesamt mit 1.504 Euro je Kalenderjahr beziffert, ergibt sich ein anderes Bild.

Eltern können selbst entscheiden
Ein mündiger Bürger beziehungsweise die Eltern könnten nun selbst entscheiden, ob sie lieber 130 Euro an die GKV zahlen oder 39 Euro in den privaten „NK4"-Tarif investieren. Dafür würden sie das Risiko eingehen, eventuell entstehende Krankheitskosten für das Kind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro selbst zu tragen. „Fallen kaum oder nur geringe Kosten an, kostet die private Lösung monatlich rund 90 Euro weniger", rechnet Güssler vor. Wenn sich hohe Krankheitskosten ergeben, müssten die Eltern den Selbstbehalt teilweise, einmalig oder sogar auf Dauer alleine schultern. (-el / www.bocquel-news.de)

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