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Hochwasser bedroht mehr als 300.000 Adressen

5. Juni 2024 - In Deutschland sind mehr als 300.000 Adressen hochwassergefährdet, was den dringenden Bedarf an umfangreichen Präventionsmaßnahmen unterstreicht. Gebäude in Überschwemmungsgebieten müssen besonders geschützt werden, während Neubauten in diesen Zonen strikt verboten sein sollten.

Eine aktuelle Untersuchung verdeutlicht das immense Hochwasserpotenzial in verschiedenen Regionen und das daraus resultierende Katastrophenrisiko. „Obwohl die Zahlen amtlich und öffentlich bekannt sind, steht Prävention nicht auf der politischen Tagesordnung, sondern nur die Debatte um die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturgefahren“, kritisiert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV (www.gdv.de). Sie betont, dass der Klimawandel und damit einhergehende Wetterextreme Schäden in Milliardenhöhe verursachen werden.

Angesichts dieser Bedrohung fordern Versicherer einen Stopp für Neubauten in gefährdeten Gebieten. „Es ist gefährlich und verantwortungslos, dass in Überschwemmungsgebieten weiterhin Bauland ausgewiesen und gebaut werden darf“, so Käfer-Rohrbach. „Neben den bestehenden Risiken kommen ständig neue hinzu. Ein klares gesetzliches Bauverbot in diesen Gebieten ist jetzt notwendig.“

Zusätzlich fordert der GDV, dass bestehende Gebäude in Risikogebieten verstärkt gegen Überschwemmungen geschützt werden. „Es gibt klare Regelwerke für den technischen Hochwasserschutz durch die öffentliche Hand – diese müssen jedoch konsequent angewendet werden. Bund, Länder und Kommunen müssen Präventionsmaßnahmen vorantreiben und ausreichend finanzieren“, fordert Käfer-Rohrbach.

Die Untersuchung zeigt zudem, dass Bundesländer und Regionen unterschiedlich stark betroffen sind. Sachsen hat den höchsten Anteil gefährdeter Adressen, gefolgt von Thüringen und Rheinland-Pfalz. Am wenigsten betroffen sind Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin. Auf Kreisebene ist der rheinland-pfälzische Landkreis Cochem-Zell am stärksten gefährdet, gefolgt von Gera und Koblenz.

Besonders prekär ist die Lage in stark besiedelten Gebieten entlang von Flüssen wie Ahr, Mosel, Elbe und Erft. Im Gegensatz dazu gibt es Kreise wie den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die trotz vieler Gewässer nur eine geringe Bebauung und somit weniger hochwassergefährdete Adressen aufweisen.

Vor diesem Hintergrund haben die Versicherer einen Forderungskatalog vorgelegt, der die Anforderungen an einen umfassenden Naturgefahrenschutz konkretisiert. Dieser Katalog ergänzt den Vorschlag der Versicherer für ein ganzheitliches Absicherungskonzept für Naturgefahren in Deutschland. Der GDV betont, dass die von den Bundesländern geforderte Pflichtversicherungslösung nicht zur Problemlösung beiträgt. „Mit einer reinen Versicherungslösung werden die hierfür notwendigen Kosten überwiegend den Immobilienbesitzenden und der Versichertengemeinschaft aufgebürdet“, warnt Käfer-Rohrbach. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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