4. August 2014 - Die Mitfahrt über eine „Uber-App" oder über „Wundercar" steht auf dem Prüfstand. Besteht eine Versicherung? Die DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung kündigte einem „Privatfahrer" die Kfz-Versicherung fristlos. Jetzt müssen die Gerichte entscheiden.
Sogenannte "Privatfahrer", die für einen App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrer Kfz-Haftpflicht fristlos gekündigt werden. Über einen entsprechenden aktuellen Vorgang berichtet das Branchenmagazin Taxi Times (www.taxi-times.com) in seiner kommenden Ausgabe (15. August 2014). Die Vorgehensweise des Versicherers stelle zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber (www.uber.com) oder Wundercar (www.wundercar.org) in Frage, heißt es. Laut Jürgen Hartmann, Geschäftsführer des taxi-times Verlags GmbH, vermitteln private Autobesitzer ihr Fahrzeug als "Taxi-Ersatz". Wer sich jedoch als privates "Taxi" betätigt, dem könnte der Verlust des Versicherungsschutzes drohen, wie ein Beispiel aus der Hansestadt Hamburg zeigt.
Der betroffene Autobesitzer aus Hamburg hatte die Nutzung seines Wagens als "überwiegend privat" dargestellt. Zugleich ließ er sich seitens des App-Anbieters Wundercar Fahrgäste vermitteln. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wollte nun vom Versicherer DA Direkt (www.da-direkt.de), der das Fahrzeug versichert hatte, wissen, wie in solchem Fall die Haftpflicht-Police zu bewerten sei. Die Behörde verwies dabei auf einen aktuellen Vorgang. Es sei für eine 1,7 Kilometer-Distanz ein "Trinkgeld" von 6 Euro entrichtet worden und es gebe Hinweise auf 74 weitere ähnliche Fahrten, stets durch Wundercar vermittelt.
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Die DA Direkt (Foto) mit Unternehmenssitz in Oberursel ist der Direktversicherer der Zurich Gruppe Deutschland. |
"Mit diesem ersten bekannten Fall einer Kündigung ist die seit Monaten in den USA laufende Diskussion über den Versicherungsschutz bei privat versicherten, aber für Taxi-ähnliche Sharing-Fahrten eingesetzte Fahrzeuge nun in Europa angekommen", berichtet Wim Faber, International Editor bei Taxi Times, über seine Beobachtung aus den US-Staaten, wo bereits um eine rechtliche Beurteilung hinsichtlich der Kfz-Haftung bei einem 'Sharing'-Unfall gerungen wird. "In allen Metropolen, in denen Uber, Wundercar oder ähnliche Anbieter Fahrten an Privatfahrer vermitteln, werden die Versicherungsgesellschaften klare Positionen einnehmen müssen. Am besten, bevor es zu einem ersten Unfall kommt", mahnt Taxi Times Chefredakteur Jürgen Hartmann.
Das Magazin wird in seiner kommenden Ausgabe über die grundsätzliche Haltung der Versicherungs-Branche in Sachen "Privatfahrer", die mit einem privaten Pkw für App-Anbieter unterwegs sind, berichten.
Die "Taxi Times" versteht sich als ein Informationsmedium im Mobilitätssegment. Im inhaltlichen Fokus stehen der internationale Taximarkt und die Auswirkungen durch die neuen digitalen Formate. Das international gestaltete Magazin erscheint achtmal pro Jahr im gleichnamigen Verlag mit Sitz in München in einer deutschsprachigen und englischen Version. (-el / www.bocquel-news.de)
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