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GEV Bauherrenhaftpflicht jetzt mit neuen Leistungen

15. April 2019 - Bauvorhaben bringen Risiken mit sich, die ausreichend versichert werden sollten. Jetzt erweitert die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) ihre Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung. Ab sofort bestückt das Unternehmen seine Policen mit neuen Leistungen, höheren Sublimits und niedrigeren Beiträgen.

In der Regel denkt man positiv an Neubauten - etwa an neuen Wohnraum, oder neuen Arbeitsplätzen, die damit verbunden sind. Aber es gibt auch viele Risiken, die in solch einem Unterfangen stecken – denn natürlich ist eine Baustelle auch eine Gefahrenquelle.

Zusätzlich lauern viele Gefahren von außen. Auch wenn Bauherren einen Architekten, Bauunternehmer oder Bauhandwerker beauftragen, tragen sie selbst die volle Verantwortung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Daher ist die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung für jeden Bauherren unerlässlich.

Die GEV Grundeigentümer-Versicherung (www.gev-versicherung.de) bietet künftig die zwei wichtigsten Versicherungen für Neubauvorhaben – die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung und die Bauleistungs-Versicherung – jetzt mit neuen zusätzlichen Leistungen und erhöhten Sublimits an. Gleichzeitig senkte der Spezialversicherer für Immobilien deutlich die Beiträge für diese beiden Versicherungen, die damit besonders interessant für den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern werden. Beispielsweise reduziert sich in der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung die Prämie um bis zu 40 Prozent, in der Bauleistungs-Versicherung bis zu 16 Prozent.

Bauherrenhaftpflicht-Versicherung mit mehr Leistungen ausgestattet
Wie die GEV mitteilt, ist sowohl die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr als auch als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Gebäude mit Deckungssummen von 5 und 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden versichert. Und: Die Vermögensschäden sind jetzt auch bis zur Deckungssumme mitversichert.

Ebenfalls erhöht hat die GEV die beitragsfreien Sublimits für Bauen in Eigenleistung von 5.000 Euro auf 25.000 Euro sowie für das Gewässerschadenrisiko. Neu in den Versicherungsschutz aufgenommen wurden Schäden an Erdleitungen sowie Frei- und Oberleitungen und Schäden an Fahrzeugen und Containern, die durch Be- und Entladen entstehen. Darüber hinaus gilt ab sofort die Innovationsklausel für die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Das heißt: Werden künftig die Bedingungen beitragsneutral verbessert, gelten diese Verbesserungen auch für den bestehenden Vertrag.

Gegen böse Überraschungen gewappnet
Doch das entstehende Haus muss auch vor Gefahren von außen versichert werden. Das verlangen in der Regel schon Kreditgeber wie Banken und Bausparkassen. So schützt die Bauleistungsversicherung unter anderem vor Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, höhere Gewalt wie zum Beispiel Sturm, Überschwemmung oder Überflutung, vor Schäden durch Sabotage, die Folgekosten von Konstruktions- und Materialfehlern oder unbekannten Eigenschaften des Baugrundes. Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, die zur Fertigstellung des Bauvorhabens beitragen.

Neu: Kostenübernahme für Dekontamination und Entsorgung
Neu in den Versicherungsschutz ihrer Bauleistungsversicherung aufgenommen hat die GEV jetzt die Kosten für Dekontamination und Entsorgung, was vor allem bei steigendem Umweltbewusstsein und schärferen Auflagen immer wichtiger wird. Im Deckungsumfang enthalten sind jetzt auch die Versehensklausel, das heißt, wenn Obliegenheiten versehentlich nicht beachtet wurden, Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten sowie Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

Auch Sublimits für Schadensuchkosten erhöht
Außerdem wurden die Sublimits für Schadensuchkosten, den Austausch oder die Verfüllung von Baugruben (Baugrund- und Bodenmassen) sowie zusätzliche Aufräumungskosten auf 50.000 Euro erhöht. Darüber hinaus gilt ab sofort wie für die Bauherrenhaftpflicht auch für die neue Bauleistungsversicherung der GEV die Innovationsklausel. (-ver / www.bocquel-news.de)

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