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Konzepte und Kriterien

GDV bietet Hilfestellung zur Umsetzung von DORA

20. Dezember 2024 - Um die wachsenden IT-Risiken effektiver zu bewältigen, hat die Europäische Union den Digital Operational Resilience Act (DORA) verabschiedet. Dieser ist ab 17. Januar 2025 anzuwenden. Der GDV bietet Hilfestellung an - bei der Vertragsgestaltung mit Dienstleistern.

DORA kommt zum Jahreswechsel (bocquel-news 27. Februar 2024 DORA kommt - der Countdown läuft bereits ). DORA zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen gegenüber digitalen Bedrohungen zu stärken, insbesondere in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie-(IKT)-Systeme.

Für mehr als 3.600 Unternehmen hierzulande wird die EU-Verordnung DORA spätestens ab dem nächsten Jahr obligatorisch. Jens Oberländer von der BaFin-IT-Aufsicht erklärt, woraus es dabei ankommt.

Ein zentrales Element des Regelwerks ist das Drittparteienrisikomanagement: Finanzunternehmen tragen die Verantwortung, nicht nur interne IKT-Risiken zu managen, sondern sich auch intensiv mit potenziellen Gefahren auseinanderzusetzen, die durch die Zusammenarbeit mit Drittanbietern und deren Unterauftragnehmern entstehen können.

Der GDV (www.gdv.de) unterstützt seine Mitglieder, indem er unverbindliche Mustervertragsklauseln bereitstellt. Diese sollen den Unternehmen eine praktische Hilfestellung bieten, um bei der Vertragsgestaltung mit IKT-Drittdienstleistern die regulatorischen Mindestanforderungen zu erfüllen. Sie stehen hier zum Download zur Verfügung.

Mustervertragsklauseln zum Download
Online unter file:///C:/Users/admin/Downloads/download-musterkklauseln-de-data%20(5.pdf hat der GDV die Musterklauseln für DORA online gestellt:

Unverbindliche Musterklauseln zur Vertragsgestaltung mit IKT-Drittdienstleistern. So stellen die unverbindlichen Musterklauseln eine Hilfestellung des Verbands für die Gestaltung einzelner wichtiger Regelungsbestandteile eines IKT-Vertrags dar. (-el / www.bocquel-news.de)

 

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