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Konzepte und Kriterien

Frage an Rechts-Experten: Vom VW-Kauf zurücktreten?

28. September 2015 - Kann man wegen des VW-Skandals in Sachen Abgasmanipulation von einem Autokauf-Vertrag zurücktreten? Selbst in Deutschland sollen 2,8 Millionen Autos durch den „Softwaretrick“ bei Volkswagen betroffen sein. Was ist mit den Pkw, die gerade ausgeliefert werden. Muss man sich an den Vertrag halten?

Der Volkswagen-Konzern hat mit seiner weltweiten Abgasmanipulation zig Millionen Autofahrer verärgert. Inzwischen wurde bekannt, dass VW auch hierzulande 2,8 Millionen Autos manipuliert habe. Jetzt fragen sich viele Verbraucher, ob sie von ihren Auto-Kaufverträgen zurücktreten können? Schließlich kamen die tadellosen Umweltwerte, die bei ihnen zur Kaufentscheidung beitrugen, nur per „Softwaretrick“ zustande. Die Experten der Arag SE (www.arag.de) informieren über das Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen von Autos.

Rücktritt vom Kaufvertrag?
Vom Vertrag über einen Autokauf ohne triftigen Grund zurückzutreten, ist laut Meinung der Arag-Experten in der Regel nicht möglich. Denn auch beim Autokauf gelte zunächst der juristische Grundsatz „Pacta sunt servanda“, zu Deutsch: „Verträge sind einzuhalten.“ Nur weil das ausgesuchte Modell nach den ersten gefahrenen Kilometern doch nicht mehr gefällt, kann die neue fahrbare Untersatz also nicht einfach zurückgegeben werden. „Möglich ist das nur in dem – seltenen – Fall, dass der Verkäufer vertraglich ein solches Rücktrittsrecht eingeräumt hat“, sagt in Arag-Sprecher.

Erheblicher Mangel
Demnach steht dem Kunden beim Kauf eines Neuwagens ein gesetzliches Rücktrittsrecht aber dann zu, wenn das Auto einen erheblichen Mangel aufweist. Zwar könnten auch geringe Mängel bei einem Neuwagen einen Sachmangel darstellen. Doch den Kauf gänzlich rückgängig machen, kann der Kunde aber bei einem im rechtlichen Sinne unerheblichen Mangel nicht.

Noch keine abschließende juristische Einschätzung
Bei den jetzt bekanntgewordenen Manipulationen liegen die tatsächlichen Abgaswerte zehn- bis 40-mal höher als die aktuellen Grenzwerte in den USA. Wenn sich eine solche Manipulation der Abgastests auch in EU-Ländern ereignet, stellt das laut Experten-Meinung ganz klar einen Mangel dar. Ob dieser Mangel aber als erheblich einzustufen ist und damit zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, entzieht sich derzeit noch einer abschließenden juristischen Einschätzung.

Gericht fällte Urteil im Sinne der Verbraucher
Wie die Arag mitteilt, haben Gerichte allerdings zum abweichenden Kraftstoffverbrauch bereits Urteile im Sinne der Verbraucher gefällt. Ein Käufer kann demnach vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Der Käufer ist dann zum Rücktritt berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehlt, die er nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen (OLG Hamm, Az.: I-28 U 94/12).

Europaweit strengere Emissionsgrenzwerte für Neuwagen
Seit dem 1. September gelten europaweit strengere Emissionsgrenzwerte für Neuwagen. Die Hersteller der Fahrzeuge müssen von Gesetzes wegen darauf achten, dass die Neuwagen die strengeren Grenzwerte einhalten. Wenn die Fahrzeuge das nicht tun, dürfen sie gar nicht erst zugelassen werden. Mit der Euro-6-Abgasnorm soll der Ausstoß von Partikeln und Stickoxiden pro Kilometer noch einmal reduziert werden. Insbesondere Hersteller von Diesel-Fahrzeugen sind davon betroffen.

Grenzwertüberschreitungen bei unabhängigen Abgastests
Doch schon jetzt stellen Techniker der Automobilclubs bei unabhängigen Abgastests Grenzwertüberschreitungen fest: Auf einem unabhängigen Prüfstand überschritten die Messergebnisse die Euro-6-Abgasnorm mehrfach um das sieben- bis 20-fache. Dies könnte ein Hinweis auf Abgasmanipulationen auch bei uns sein; ein Beweis ist es aber laut Arag-Experten aber nicht.

D&O-Versicherung für alle Top-Manager
Der VW-Skandal ist in aller Munde. Er wird einige Versicherer vor allem wegen der Manager-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) beschäftigen. Alle Manager die in den Führungsstäben beim VW-Konzern und seinen Tochterfirmen wegen des aktuellen Skandals ihre Chefsessel räumen mussten, besitzen eine D&O-Versicherung, die der Konzern für sie abgeschlossen hatte. IN jedem Fall geht es um nahezu utopisch große Summen. Bei VW liefen die Geschäfte bombastisch, so dass der Konzern im Ringen um den Spitzenplatz unter den größten Autoherstellern weltweit sich im ersten Halbjahr 2015 gegen seinen ärgsten Konkurrenten als die Nummer 1 durchsetzte. (-el / www.bocquel-news.de)

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