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Konzepte und Kriterien

Finanzdienstleistung: Neuer Schutz beim Online-Kauf

12. Mai 2022 - Beim Online-Kauf von Finanzdienstleistungen sollen Verbraucher*innen zukünftig besser abgesichert werden. So soll es für die User unter anderem einfacher werden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, zum Beispiel über eine Schaltfläche auf der Website. Das geht aus einer Gesetzes-Initiative der EU-Kommission hervor.

Fahne, Flagge, Europa, EuropafahneVerbraucher*innen haben es beim Online-Kauf nicht immer leicht. Zwar ist die Bestellung oftmals schnell abgewickelt, allerdings gibt es beim Käuferschutz immer noch Ausbau Potential, so auch im Bereich Finanzdienstleistungen. Jüngst präsentierte die EU-Kommission deswegen eine neue Gesetzes-Initiative. Darin geht es auch darum, dass versteckte Kosten und die vertraglichen Konditionen explizit vor dem Kauf angezeigt werden müssen.

Außerdem soll von Seiten der Anbieter sichergestellt werden, dass die oft undurchsichtigen Finanzverträge mit leicht verständlichen Informationen versehen werden. Fragen seitens der Verbraucher*innen sollen ebenfalls jederzeit gestellt werden können, für die Beantwortung der Fragen könnten sogenannte Chatbots genutzt werden. Falls der Chatbot nicht zum erwünschten Informationsstand beiträgt, dann soll ebenfalls die Möglichkeit bestehen mit einem menschlichen Vertreter Kontakt aufnehmen zu können.

Sofern sich die Anbieter nicht an die neuen Regeln halten, so sieht die neue Gesetzes-Initiative vor, dass sie Strafen in Höhe bis zu vier Prozent des eigenen Jahresumsatzes zahlen müssen. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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