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Es wird wieder deutlich häufiger eingebrochen

28. März 2023 - Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland ist im Jahr 2022 wieder gestiegen, nachdem sie in den letzten beiden Jahren pandemiebedingt gesunken war. Laut aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gab es im vergangenen Jahr deutschlandweit rund 80.000 versicherte Wohnungseinbrüche.

Im Jahr 2021 kam es hierzulande zu rund 70.000 Wohnungseinbrüchen, also etwa 10.000 weniger als im Folgejahr. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) erklärte, dass während der Kernphase der Pandemie die Einbruchzahlen durch den Lockdown und das Homeoffice stark gesunken waren, sich dieser Abwärtstrend jedoch nicht fortgesetzt hat. Viele Menschen arbeiten auch nach dem Ende der Corona-Maßnahmen immer noch im Homeoffice, was das Entdeckungsrisiko für Einbrecher erhöht.

Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen haben die Versicherer im Jahr 2022 wieder deutlich mehr für Wohnungseinbrüche leisten müssen. Die Schadenhöhe stieg um 90 Millionen Euro auf 280 Millionen Euro, und der Schadendurchschnitt kletterte von 2.750 Euro auf den Rekordwert von 3.350 Euro. Asmussen betonte, dass Eigenschutz durch Sicherheitstechnik wichtiger denn je sei, um sich vor Einbrechern zu schützen.

Viele Haus- und Wohnungsbesitzer haben in den letzten Jahren in bessere Sicherheitstechnik investiert, da sie dafür staatliche Unterstützung erhalten haben. Leider hat die Bundesregierung in diesem Jahr keine Fördermittel mehr für den Einbruchdiebstahlschutz bereitgestellt.

Asmussen befürchtet, dass Prävention beim Einbruchschutz nun vernachlässigt wird, obwohl gerade dadurch viele Einbrüche verhindert werden könnten. Fast jeder zweite Einbruch scheitert, weil die Täter zu lange brauchen, um ins Haus zu kommen. Die Versicherungswirtschaft setzt sich seit Jahren für verbesserte bautechnische Mindestanforderungen für neu eingebaute Fenster und Türen ein, damit Wertsachen geschützt und EigentümerInnen vor den schwerwiegenden traumatischen Folgen eines unbefugten Eindringens in die engste Privatsphäre bewahrt werden. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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