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Konzepte und Kriterien

Die Punkte werden weniger und die Bußgelder teurer

28. April 2014 - Ab Mai wird beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg neu gezählt, dann tritt die angekündigte Punktereform in Sachen Übertretungen und Delikte im Straßenverkehr in Kraft. Neben der Punkte-Veränderung erhöhen sich auch die Bußgelder, wie Arag-Experten erklären.

HALT-POLIZEIIm Mai tritt die angekündigte Punktereform in Kraft. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (www.kba.de) ist vorbereitet. Jetzt müssen sich die Autofahrer auf einige Neuerungen und zum Teil drastische Erhöhungen der Bußgelder gefasst machen. Die Experten der Arag (www.arag.de) geben einen Überblick, was sich ändert. Der Verkehrsrechtsschutz ist eine der Domänen der Arag Versicherungsgruppe.

Die wichtigste und umfangreichste Neuerung für Autofahrer tritt mit der schon mehrfach verschobenen Punktereform am 1. Mai 2014 in Kraft. Auch wenn sich die Höhe der Strafpunkte in der Flensburger Kartei optisch verringert, so fallen die Strafpunkte künftig folgenschwerer aus.

So werden schwere Verstöße gegen die Verkehrsregeln ab Mai nicht mehr mit bis sieben Punkten geahndet - es gibt dann pro Verstoß nur noch maximal drei Punkte. Gleichzeitig sinkt aber auch die Punkte-Marke für den Führerscheinentzug von 18 auf acht Punkte.

Wenn nach Aussagen der Arag-Experten ein Autofahrer vier oder fünf Punkte auf seinem Negativ-Konto in Flensburg hat, wird er künftig schriftlich ermahnt. Bei sechs oder sieben Punkten erfolgt dann eine Verwarnung.

Anders als bisher verjährt jeder Verstoß einzeln, neue Punkte verlängern nicht die Verjährungsfrist der alten.

Neu geregelt wird auch der Punkteabbau per Fahreignungs-Seminar, was bisher unter MPU Medizinisch-Psychologische Untersuchung lief. Ab Mai ist der Punkteabbau nur noch bei maximal fünf Punkten möglich; wer mehr Punkte angesammelt hat, kann nicht mehr auf Milde hoffen. Außerdem ist der Punkteabbau per Seminar nur noch einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.

Alt                                

1 bis 3 Punkte              

4 bis 5 Punkte             

6 bis 7 Punkte              

8 bis 10 Punkte            

11 bis 13 Punkte          

14 bis 15 Punkte          

16 bis 17 Punkte           

18 Punkte oder mehr     

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt

Neu

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

4 Punkte

5 Punkte

6 Punkte

7 Punkte

8 Punkte

 

Die Fachleute haben selbstredend auch eine neue Verrechnung der Punkte vom „alten" ins „neue System" entwickelt, denn ab Mai wird auch das alte Negativ-Konto jedes einzelnen Autofahrers ins neue System überschrieben. Wer dann frohlockt, weil sich sein Punktestand in Flensburg über Nacht verringert hat, wird sich schwer wundern und aufpassen, dass er nicht in Kürze den neuen Höchststand erreicht.

Gleichzeitig mit der Punktereform werden die Bußgelder angehoben. Wenn die Polizei mit der roten Kelle zum Anhalten „winkt", kommen neue Tatsachen auf den Tisch. Wer beispielsweise am Steuer mit dem Handy herumspielt oder gar telefoniert, dem drohen ab Mai 60 statt wie bisher 40 Euro Bußgeld.

Der gleiche Betrag wird auch für den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht und die Mitnahme nicht korrekt gesicherter Kinder (ohne Kindersitz) fällig. Fahrten in der Umweltzone ohne die korrekte Plakette werden künftig mit 80 statt 40 Euro bestraft, im Gegenzug entfällt hier jedoch der bislang obligatorische Punkt in Flensburg, da es Punkte nur noch für gefährliche Verstöße gibt. (-el / www.bocquel-news.de

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