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Die Betriebsrente soll neu erfunden werden

18. September 2014 - Die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland wird künftig nicht ohne starke betriebliche Altersvorsorge (bAV) funktionieren. Um sie zu stärken, müsse die bAV neu erfunden werden, so Experten. Erste Unternehmen setzen die „neue bAV" bereits um.

Die betriebliche Altersvorsorge „neu denken" - lautete das Fazit einer von Fidelity Worldwide Investment (www.fidelity.de) unlängst veranstalteten Konferenz. Das Unternehmen hatte Vermögensverwalter, Experten institutioneller Investoren, Wissenschaftler und Unternehmensvertreter eingeladen, um zu erörtern, wie die Altersvorsorge in Deutschland gestärkt werden kann.

Dr. Klaus Mössle„Es besteht akuter Handlungsbedarf", fasste Dr. Klaus Mössle (Foto: Fidelity), Leiter Institutionelles Geschäft bei Fidelity Worldwide Investment in Deutschland, die Diskussion zusammen. Eine gestärkte betriebliche Altersvorsorge, so die Experten, sei ein entscheidendes Element, die Vorsorgesituation in Deutschland zu verbessern. Es werde nur viel zu wenig genutzt. Aktuell trage die bAV nur 5 Prozent des durchschnittlichen Alterseinkommens bei. Sie friste ein Schattendasein. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung, vor über zehn Jahren eingeführt, laufe ins Leere - und das, obwohl die bAV die mit Abstand effizienteste Form des Vorsorgesparens sei.

So soll die „neue bAV" aussehen
Um die bAV in Deutschland zu stärken, müsse sie neu gedacht werden. Es gehe um eine im wahrsten Sinne des Wortes „neue bAV", so Mössle. „Schließlich kann sie mehr sein als ein Betriebs-Sparbuch. Dazu notwendig: Eine automatische Teilnahme für Arbeitnehmer mit Ausstiegsmöglichkeit, überschaubarer Aufwand und kalkulierbare Risiken für Arbeitgeber, eine renditestarke Geldanlage ohne jährliche Zinsgarantie, eine Trennung von Einzahlungs- und Auszahlungsphase sowie flexible Auszahlungsmöglichkeiten."

Die „neue bAV" müsse einfach, renditestark und flexibel sein. Dazu notwendig seien die passenden politischen Rahmenbedingungen. Wo tarifliche Automatismen oder Branchenlösungen existieren, sollten diese jedoch Vorrang vor möglichen gesetzlichen Regelungen genießen. „Das Ziel ist allen Lösungen gemeinsam: Sie sollen zusammen mit der gesetzlichen Rente ein Alterseinkommen von gut 85 Prozent des Nettoeinkommens ermöglichen", sagt Mössle.

Umsetzungsbeispiele aus der Wirtschaft vorgestellt
Dass ein neues Ausrichten der bAV bereits heute erfolgreich angewandt werde, zeigten die drei auf der Konferenz vorgestellten Praxisbeispiele von BMW (www.bmw.de),  Capgemini (www.de.capgemini.com) und Inficon (www.inficon.com). Sie machten deutlich, dass der Trend zu beitragsorientierten Modellen geht, die Arbeitnehmern wie Arbeitgebern und Sozialpartnern konkreten Nutzen stiften - sei es durch den Aufbau von Vermögen oder ein zusätzliches Argument für die eigene Arbeitgebermarke im Wettbewerb um Talente.

„Die bAV praxisorientiert durchzuführen heißt einerseits, die Arbeitgeber von unkalkulierbaren Risiken zu entlasten und die Durchführung zu vereinfachen. Es heißt nicht zuletzt, dass auch mittelständischen Unternehmen bAV-Konzepte angeboten werden, die von bestehenden und neuen Mitarbeitern wertgeschätzt werden", so Mössle.

bAV mit Reformbedarf
Der Reformbedarf bei der bAV ist offensichtlich. Denn  sie tritt auf der Stelle und erreicht im Bundesdurchschnitt erst die Hälfte aller Arbeitnehmer. Gemessen an der Zunahme der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren ist der Trend sogar rückläufig. Die Durchdringung ist sehr unterschiedlich. Während in Großbetrieben nahezu alle Beschäftigten über eine Anwartschaft verfügen, ist es in kleinen und mittelständischen Unternehmen oft nur eine Minderheit. Im Dienstleistungsgewerbe ist die bAV deutlich seltener anzutreffen als bei Banken und Versicherungen sowie im verarbeitenden Gewerbe. Immer noch hemmen auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite Informationsdefizite die Verbreitung. Helfen könnte ein Opting-out-Modell, bei dem alle Beschäftige automatisch der bAV beitreten, sofern sie nicht widersprechen. Seitens des Gesetzgebers ist das Opting-out noch nicht über das Stadium der Absichtserklärung hinaus gekommen. (hp / www.bocquel-news.de

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