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Deutsche Steuerberater-Versicherung vor dem Aus

13. November 2019 - Ist die Deutsche Steuerberater-Versicherung - Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG noch zu retten? Die Probleme dieser Pensionskasse reißen nicht ab. Die BaFin genehmigte einen Finanzierungsplan nicht nicht und will der Kapitalsammelstelle die Geschäftserlaubnis entziehen.

Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (www.bafin.de) zieht die Reißleine. Das von der Deutsche Steuerberater-Versicherung - Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG (https://ds-versicherung.de) vorgelegte Sanierungskonzept sieht die Versicherungsaufsicht „als nicht genehmigungsfähig“ an und lehnte es ab. Die BaFin will der Kapitalsammelstelle damit die Geschäftserlaubnis entziehen. Bereits im Juni dieses Jahres stand es schlecht um die Pensionskasse der Steuerberater (siehe bocquel-news.de 25. Juni 2019 Steuerberater-Versicherung ist nicht mehr zu retten). Schon zur Mitte des Jahres war das gesamte Eigenkapital aufgezehrt. Es entstand eine bilanzielle Lücke in Millionenhöhe.

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung ist seit 1967 die Pensionskasse für die steuerberatenden Berufe in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Rund 8.000 versicherte Personen aus dem Kreis der steuerberatenden Berufe haben Rentenversicherungsverträge bei ihr abgeschlossen.

Seit Ende 2017 ein Sanierungsfall
Der Sanierungsfall war Ende 2017 wegen Unterschreiten des vorgeschriebenen Solvenz-Kapitals eingetreten. Daraufhin sollten die Beiträge erhöht sowie die Renten gekürzt werden. Zuletzt konnten auch die Zinsen für eine nachrangige Inhaber-Schuldverschreibung nicht mehr bezahlt werden.

Vor diesem Hintergrund musste die Pensionskasse der BaFin einen Finanzierungsplan gemäß Paragraf 135 Absatz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorlegen. Das bedeutet, dass die Pensionskasse laut Gesetz um einen kurzfristigen und realistischen Finanzierungsplan präsentiert. Nach eigenen Angaben der Steuerberater-Versicherung beabsichtigt die BaFin diesen Finanzierungsplan nicht zu genehmigen, sondern sogar die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu widerrufen. Es heißt, dass die BaFin den Bescheid sofort vollzieht.

Dauerhafte Untersagung des Neugeschäfts
Tatsächlich bedeutet das, dass die Steuerberater-Versicherung keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen darf. Außerdem dürfte sie früher abgeschlossene Versicherungsverträge weder erhöhen noch verlängern. „Faktisch würde dies zu einer dauerhaften Untersagung des Neugeschäfts führen“, heißt es bei der Deutschen Steuerberater-Versicherung.

Am 4. November hatte die Deutsche Steuerberater-Versicherung alle Geschütze aufgefahren und gegen den Plan der BaFin im Rahmen des Anhörungsverfahrens fristgerecht Stellung genommen. Allerdings steht jetzt noch die Entscheidung der Versicherungsaufsicht aus. (-el / www.bocquel-news.de)

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