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Bund der Versicherten sieht keinen Grund zum Feiern

1. Juni 2023 - „Lebens-versicherungen sind legaler Betrug" - mit diesem kontroversen Satz sorgte der Bund der Versicherten e. V. (BdV) in den frühen 1980er-Jahren für großes Aufsehen und Ärger bei den Versicherungs-Unternehmen. Der damalige LV-Verband reichte sogar eine Unterlassungsklage gegen den Verbraucherschutzverein BdV ein.

Die Lebensversicherer reichten Anfang der 1980er Jahre beim Landgericht Hamburg Klage gegen den BdV ein, doch das Landgericht wies die Klage gegen den Bund der Versicherten (www.bundderversicherten.de) am 3. Juni 1983 ab und brachte dem BdV einen seiner ersten großen Erfolge ein.

Aber auch 40 Jahre später sieht der BdV Bund der Versicherten (www.bundderversicherten.de) keinen Anlass zum Feiern. „Lebensversicherungen zur Altersvorsorge sind auch heute noch Murks! Das Jubiläum ist für uns kein Grund zum Feiern - im Gegenteil: Die Branche vertreibt nach wie vor völlig ungeeignete Produkte und verhindert so, dass Menschen bedarfsgerecht fürs Alter vorsorgen können", sagt Stephen Rehmke, Vorstandssprecher des BdV.

Die Kritik des BdV erstreckt sich nicht nur auf Kapitallebensversicherungen, sondern auch auf private Rentenversicherungen, Fondspolicen sowie Riester- und Rürup-Rentenversicherungen. "All diese Produkte sind intransparent und überteuert und helfen weder bei der Altersvorsorge noch bei der Vermögensbildung", betont Rehmke. Zudem arbeite die Branche bei Rentenversicherungen mit überzogenen Lebenserwartungen, wodurch die „garantierten" Leistungen oft geringer ausfielen als die von den Versicherten gezahlten Prämien. Der BdV plädiert dafür, die steuerlichen Begünstigungen für Lebensversicherungen zu beenden.

Um Verbraucherinnen und Verbrauchern, die eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung besitzen und diese nicht weiterführen möchten, zu helfen, hat der BdV ein Infoblatt mit dem Titel „Ausstieg aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen" veröffentlicht. Rat suchende BdV-Mitglieder können sich zudem an die Beraterinnen und Berater des Verbraucherschutzvereins wenden. Die Mitgliedschaft im BdV beinhaltet Versicherungs-, Vorsorge- und Rechtsberatung und kostet 78 Euro pro Jahr. Weitere Informationen zu den Vorteilen einer BdV-Mitgliedschaft finden sich auf der Webseite des Verbands.

Bereits im September 1982 veröffentlichten der BdV und die Verbraucherzentrale Hamburg die Broschüre „Versicherung - aber mit Köpfchen". Auf Seite 24 wurde unter anderem behauptet: "Die 'Lebensversicherung zur Altersversorgung' ist - so ein erfahrener Steuerberater aus München - 'ein legaler Betrug'. Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu 90 Prozent überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist." Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen reagierte daraufhin mit einer Klage auf Unterlassung gegen den BdV. Der Verband argumentierte, dass die Aussagen in der Broschüre „pauschale Diffamierung" seien und daher nicht durch das Grundgesetz geschützt seien. Das Landgericht Hamburg sah dies jedoch anders und wies die Klage am 3. Juni 1983 (Aktenzeichen: 74 O 47/83) als unbegründet zurück. Das Gericht entschied, dass die Aussage „Lebensversicherungen zur Altersvorsorge sind legaler Betrug" von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. (-ver / www.bocquel-news.de)

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