17. März 2014 - Der Gesetzgeber plant Änderungen bei der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer. Im Gegenzug sollen die Unternehmen stärker reglementiert werden. Die Branche hat sich jetzt zu diesen Plänen konkret geäußert.
Dass die Lebensversicherer die hälftige Beteiligung ablaufender Verträge an den Bewertungsreserven beseitigt haben wollen, ist nichts Neues. Im vergangenen Jahr war es fast soweit, dass der Gesetzgeber diesem Drängen nachgegeben hätte, aber dann gab es Widerspruch im Bundesrat. Gemäß einer Klausel im Koalitionsvertrag soll das Problem aber gelöst werden und jetzt gibt es einen konkreten Vorstoß. Das ist auch dringend notwendig, denn die jetzige Regelung, die erst im Jahr 2008 eingeführt worden war, wird für die Versicherer zur Belastung und für das Gros der Versicherten zu einer Benachteiligung. Wegen der Niedrigzinssituation haben die Versicherer auf ihre Anleihen, die das Gros der Kapitalanlagen ausmachen, riesige stille Reserven angehäuft. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2013 auf 60 Milliarden Euro. Weil sie nach geltendem Recht diese Bewertungsreserven an ablaufende Verträge - sowohl bei Vertragsende als auch bei Kündigung - ausschütten und dabei hochverzinsliche Papiere verkaufen müssen, stehen sie der übrigen Versichertengemeinschaft nicht mehr als Zinsträger zur Verfügung. Neue Anleihen bringen wegen der andauernden Niedrigzinssituation nur noch magere Zinsen. Der Gesetzgeber habe im Jahr 2008 nicht ahnen können, dass eine solche Situation eintreten wird, argumentiert die Branche. Gedacht gewesen sei die Beteiligung ursprünglich für stille Reserven auf Aktien und Immobilien, an die Anleihen haben niemand gedacht. Das Problem sei damals als nicht praxisrelevant eingestuft worden. Nachdem es jetzt eingetreten sei, müsse die Regel eben geändert werden.
Im Schnitt 700 Euro je Vertrag
Foto Erdland Im Jahr 2013 wurden auf diese Weise 2,8 Milliarden Euro an die abgängigen Kunden ausgeschüttet. Nach Darstellung des GDV profitieren fünf Prozent der Kunden davon, während 95 Prozent dauerhaft benachteiligt würden. In einem Pressegespräch am 14. März in Berlin bezifferte Dr. Alexander Erdland (Foto: GDV), Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de), den Bewertungsreserven-Ausschüttungseffekt bei einem Vertrag mit 30 Jahren Laufzeit und 1.000 Euro Jahresbeitrag bei einer Ablaufleistung von 51.500 Euro zum 31. Dezember 2013 auf zusätzliche 1.900 Euro. Die Rendite steige durch die Beteiligung an den Bewertungsreserven von 4,2 auf 4,4 Prozent. Bei einer durchschnittlichen Ablaufleistung im Vertragsbestand in Höhe von 20.000 Euro betrage der Effekt rund 700 Euro, so Erdland.
„Regelung nicht überfrachten"
Nach den bekannt gewordenen Plänen des Gesetzgebers soll damit bald Schluss sein, wann ist jedoch noch völlig offen. GDV-Präsident Erdland äußerte sich zur angeblich geplanten Verfügung eines „Ausschüttungstops" bzw. einer stärkeren Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen zu Lasten der Aktionäre. Es gehe nicht darum, eine andere Verteilung zwischen Aktionären und Versicherten herbeizuführen, sondern allein um mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Versicherten. „Wir warnen davor, das Thema zu überfrachten", sagte Erdland. Die Branche lehnt nicht nur eine Ausschüttungssperre ab, sondern auch die dazu notwendige Änderung der Mindestzuführungsverordnung. Bereits jetzt erhielten die Kunden 96 Prozent der Überschüsse aus Anlagen, Kosten und Risikogewinnen gutgeschrieben. Würde dieser Anteil weiter zu Lasten der Versicherer erhöht, fehlten den Unternehmen Mittel zur Aufrechterhaltung der Risikotragfähigkeit.
Weiterhin im geplanten Maßnahmepaket des Gesetzgebers ist eine Regelung zur Begrenzung der Vertriebskosten. Offenbar soll zu der bis 2008 gültigen Maximierungsverordnung zurück gekehrt werden, nach der die Vertriebsprovision bei 40 Promille festgeschrieben war. Erdland mahnte an, dass es keine Wettbewerbsverzerrung im Verglich zu Investmentfonds geben darf, bei denen die Abschlussgebühr fünf Prozent beträgt. Im Übrigen hätte die Branche selbst erkannt, dass die Abschlusskosten gesenkt werden müssen, um die Vertriebe gleichberechtigt an den Auswirkungen der Niedrigzinskrise zu beteiligen. Abschließend warnte Erdland den Gesetzgeber davor, überfällige Maßnahmen - die Rücknahme der Beteiligung an Bewertungsreserven auf Anleihen - mit weiteren Maßnahmen zu verbinden, die damit nichts zu tun haben. (hp / www.bocquel-news.de)
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