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Konzepte und Kriterien

BaFin untersagt Check24 das Versicherungsgeschäft

14. September 2020 - Das Vergleichs-Portal Check24 darf Versicherungen zwar vermitteln, aber nicht verkaufen, so lautet das Urteil der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zuvor hatte Check24 ihren Kunden einen kostenlosen Kreditschutz angeboten. Bereits abgeschlossene Verträge sollen bestehen bleiben.

Jetzt ist es amtlich. Die Finanzaufsicht BaFin (www.bafin.de) verbietet dem Vergleichsportal Check24 (www.check24.de) eigene Versicherungsleistungen anzubieten und ordnete im gleichen Atemzug die Einstellung des Versicherungsgeschäfts an.

Dabei geht es konkret um eine Sommer-Aktion des Vergleichsportals bei dem ein kostenloser Kreditschutz angeboten wurde. Das Versprechen gegenüber den Kunden lautete, dass das Vergleichsportal während der ersten sechs Monate nach Vertrags-Abschluss, bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, bis zu 6 Kreditraten übernimmt.

Nach Ansicht der BaFin handelt es sich dabei um ein klares Versicherungsgeschäft und dafür hat Check24 keine Erlaubnis. Bereits am 5. August 2020 erging der Bescheid. Völlig unbeeinflusst bleibt das Versicherungs-Vermittlungs-Geschäft des Vergleichsportal. (-ver / www.bocquel-news.de)

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